Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur 1. Änderung des Regionalplanes Ruhr
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauun der Stadt Essen setzt sich mit der Stellungnahme der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr auseinander. Hintergrund sind die gesetzlichen Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes sowie des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, welche die Ausbauziele für die Windenergie in Nordrhein-Westfalen festlegen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) hat im Entwurf zur Regionalplanänderung 113 Windenergiebereiche mit einer Gesamtfläche von 2.691 Hektar vorgesehen. Damit liegt die Fläche über dem für die Metropole Ruhr festgelegten Zielwert von 2.036 Hektar, um einen Puffer für etwaige Ausfälle zu schaffen. Etwa ein Drittel dieser Flächen soll neu festgelegt werden, während zwei Drittel bereits zuvor geplant waren. Bei der Festlegung wurden Kriterien wie Abstände zu Wohnbebauungen – basierend auf einer Anlagenhöhe von 220 Metern – und Naturschutzgebieten berücksichtigt.
Innerhalb der Städte der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr konnten keine geeigneten Windenergiebereiche identifiziert werden, was auf die dortige Raumstruktur zurückzuführen ist. Die Planungsgemeinschaft begrüßt die Änderung des Regionalplans, da sie einen rechtlichen Rahmen schafft und Genehmigungsverfahren beschleunigen kann. Zudem wird durch die Festlegung der Bereiche eine Privilegierung von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich vermieden, was den Prüfaufwand für Bauanträge an anderen Standorten reduziert.
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