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Vorlage

Beabsichtigte Einziehung der Straßen "Thyssen-Krupp-Allee" sowie "Quartiersbogen" im Stadtteil Westviertel

0335/2025/6 25.03.2025 Amt für Straßen und Verkehr

🟢 Beschlossen 25.03.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (44. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung I plant die Einleitung eines Teileinziehungsverfahrens für die Straßen „Thyssen-Krupp-Allee“ und „Quartiersbogen“ im ThyssenKrupp-Quartier. Mit diesem Verfahren sollen die Widmungen der Gemeindestraßen zeitweise eingeschränkt werden. Konkret ist vorgesehen, den Durchgangsverkehr von Freitagabend, 22:00 Uhr, bis Montagmorgen, 04:00 Uhr, auf den Fuß- und Radverkehr sowie auf den Verkehr von Anliegern zu beschränken. Eine Ausnahme gilt für Kraftomnibusse, die an der östlichen Einfahrt der Thyssen-Krupp-Allee aus Richtung Altendorfer Straße in Richtung Quartiersbogen während der Beschränkungszeiten einfahren dürfen.

Die Maßnahme basiert auf einer bisherigen Erprobung, die im August 2023 begann und im November 2023 auf den östlichen Bereich ausgeweitet wurde. Laut Vorlage des Amtes für Straßen und Verkehr werden die bisherigen Regelungen von der Polizei, den Ordnungsbehörden sowie von ThyssenKrupp und ansässigen Automobilunternehmen positiv bewertet. Es wird berichtet, dass Verkehrsverstöße, Lärmbelästigungen und Vermüllung zurückgegangen sind. Ziel des Verfahrens ist es, die verkehrsrechtlichen Regelungen aus Gründen der Verkehrssicherheit dauerhaft zu etablieren. Nach einem Beschluss der Bezirksvertretung wird die Absicht der Teileinziehung im Amtsblatt der Stadt Essen veröffentlicht, um Einwendungen zu ermöglichen. Eine endgültige Entscheidung über die Teileinziehung kann frühestens drei Monate nach dieser Bekanntmachung erfolgen.

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