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Vorlage

Zuwendungsvertrag mit der Frauenhaus Essen gGmbH über den Betrieb eines Frauenhauses in Essen

0426/2025/5 20.05.2025 Amt für Soziales und Wohnen

🟢 Beschlossen 20.05.2025 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (31. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration berät über einen neuen Zuwendungsvertrag mit der Frauenhaus Essen gGmbH zur Finanzierung des Betriebes eines Frauenhauses in Essen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zum 1. Januar 2025 einen öffentlich-rechtlichen Vertrag im Rahmen einer Projektförderung abzuschließen. Für das Jahr 2025 ist ein Höchstbetrag von 192.634 Euro vorgesehen. Ab dem Jahr 2026 soll sich dieser Betrag aufgrund voraussichtlicher Lohnsteigerungen jährlich um zwei Prozent erhöhen.

Die Erhöhung der Zuwendung gegenüber dem Vorjahr, in dem 135.350 Euro bereitgestellt wurden, begründet das Amt für Soziales und Wohnen mit steigenden Personal- und Sachkosten sowie einer geplanten Erweiterung der Kapazitäten. Die Stadt Essen ist gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch sowie dem Gewaltschutzgesetz dazu verpflichtet, Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt bereitzustellen. Da die Verwaltung diese Aufgabe nicht eigenständig erfüllen kann, erfolgt die Unterstützung durch die Frauenhaus Essen gGmbH.

Der Vertrag ist auf eine Laufzeit von zwei Jahren angelegt und verlängert sich jeweils automatisch um weitere zwei Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf gekündigt wird. Weitere Anpassungen der Zuwendungshöhe sollen auf Grundlage künftiger Finanzpläne erfolgen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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