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Änderung der Einstufung eines Grünstreifens am Westerberg zur Ermöglichung einer Grillzone

0650/2025/CDU/GRÜNE 13.05.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 4

🟢 Beschlossen 13.05.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (32. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung IV haben einen Antrag zur Änderung der Einstufung eines Grünstreifens am Westerberg vorgelegt. Ziel des Antrags ist die Ermöglichung einer Grillzone am südlichen Ende des Schlossparks.

Nach Angaben der Verwaltung kann eine solche Zone derzeit nicht eingerichtet werden, da der gesetzlich vorgeschriebene Abstand von 100 Metern zum Waldgebiet gemäß Landesforstgesetz nicht eingehalten werden kann. Ein Grünstreifen entlang der Frintroper Straße ist in diesem Bereich als Waldfläche ausgewiesen. Der Antrag führt an, dass bei der Bewertung solcher schmalen Flächen ein Ermessensspielraum bestehe und vergleichbare Grünstreifen an anderen Stellen im Stadtgebiet nicht als Waldgebiete eingestuft seien.

Die Bezirksvertretung fordert die Verwaltung auf, die Einstufung des Grünstreifens am Westerberg so zu ändern, dass eine Grillzone unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich wird. Falls dies nicht umsetzbar ist, soll die Verwaltung einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung beim Regionalforstamt Ruhrgebiet stellen, gegebenenfalls in Abstimmung mit einer Änderung der Einstufung des betreffenden Grünstreifens.

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