Müllablagerung / Einkaufswagen Palmbuschweg
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung V setzt sich mit der Situation von Müllablagerungen und abgestellten Einkaufswagen im Bereich Palmbuschweg auseinander. Nachdem die Verwaltung im Juni 2024 gebeten worden war, die umliegenden Supermärkte zu sensibilisieren und Hinweisen nachzugehen, liegt nun eine Stellungnahme der zuständigen Fachbereiche vor.
Der Fachbereich für Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung gab an, keine direkte Zuständigkeit für Einkaufswagen zu haben, da diese nach eigener Auffassung keinen Abfall darstellen. Die Verantwortung wurde dem Amt für Straßen und Verkehr zugewiesen. Dieses erläuterte die verschiedenen Zuständigkeitsregeln: Sofern Einkaufswagen einem Discounter zugeordnet werden können, leitet das Amt für Straßen und Verkehr weitere Maßnahmen ein. Handelt es sich hingegen um Einkaufswagen ohne erkennbaren Eigentümer, werden diese als Abfall eingestuft und durch die Essener Entsorgungsbetriebe bearbeitet. Bei herrenlosen Wagen außerhalb geschlossener Ortslagen liegt die Zuständigkeit beim Straßenbaulastträger.
Das Amt für Straßen und Verkehr wies zudem darauf hin, dass es aufgrund einer hohen Anzahl an Meldungen sowie fehlender personeller Kapazitäten regelmäßig zu Verzögerungen bei der Bearbeitung einzelner Fälle kommen kann. Die Bezirksvertretung V nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis.
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- 24.06.2025Kenntnis genommen