Zufahrt in den Palmbuschweg (Höhe Haus-Nr. 70)
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung V vom 28. Mai 2024 wurde auf eine Gefahrensituation bei der Einfahrt in den Palmbuschweg hingewiesen. Es wurde die Prüfung angefragt, ob die Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Ecke zum Helenendamm Abhilfe schaffen könne.
Der Fachbereich 66 (Amt für Straßen und Verkehr) lehnt die Installation eines solchen Spiegels ab. Die Verwaltung führt dazu aus, dass Verkehrsspiegel keine offiziellen Einrichtungen nach der Straßenverkehrs-Ordnung darstellen. Zudem wird die Wirksamkeit angezweifelt, da Fahrzeuge im Spiegel oft schneller erscheinen, als sie tatsächlich sind, was die Einschätzung von Entfernung und Geschwindigkeit – insbesondere bei Dunkelheit – erschwert.
Ein weiterer Grund für die Ablehnung ist das Haftungsrisiko der Stadt Essen bei Unfällen, die auf eine Fehlinterpretation des Spiegels zurückzuführen sind. Die Stadt stellt seit Jahren keine neuen Verkehrsspiegel mehr auf und erteilt auch keine Genehmigungen für private Spiegel auf öffentlichem Grund, sofern kein hohes Verkehrsaufkommen, wie etwa durch Betriebshöfe oder große Tiefgaragen, vorliegt. Da es sich im Palmbuschweg um die Ausfahrt aus einem privaten Garagenhof handelt, wird keine Sondernutzungserlaubnis erteilt. Die Bezirksvertretung V nimmt die Informationen zur Kenntnis.
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- 24.06.2025Kenntnis genommen