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Bezirksvertretung III

Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Vermüllung in Altendorf

0968/2025/BV III 26.06.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 26.06.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (36. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk 3 befasst sich mit einer Eingabe zum Thema Vermüllung im Essener Stadtteil Altendorf. Ein Bürger hatte sich hierzu schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.

Als zuständige Dienststellen haben das Ordnungsamt sowie der Fachbereich Entsorgungswirtschaft Stellungnahmen zu dem Sachverhalt abgegeben, welche der Vorlage beigefügt sind. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe als auch die Stellungnahmen der beteiligten Ämter zur Kenntnis nimmt. Mit dieser Maßnahme wäre das Verfahren nach aktuellem Stand abgeschlossen, sofern die Bezirksvertretung nicht bei Bedarf einen ergänzenden Beschluss fasst. Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet die Gemeindeordnung NRW sowie die Hauptsatzung der Stadt Essen.

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