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Vorlage

Fällungen von Risikobäumen außerhalb des Waldes Winter 2025/2026

0988/2025/6 26.08.2025 Grün und Gruga

🟢 Beschlossen 26.08.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (48. Sitzung) · Kenntnis genommen mit Anmerkungen

✦ KI-Zusammenfassung

Für den Winter 2025/2026 ist die Entfernung von Bäumen außerhalb von Waldflächen im Stadtbezirk I vorgesehen. Die Maßnahme basiert auf einer mehrjährigen Kontrolle der betroffenen Bäume. Laut der Vorlage sind Fällungen aufgrund von sichtbaren Schäden wie Faulstellen, Höhlungen oder abgestorbenen Kronenteilen notwendig, da die Gefahr für Sach- und Personenschäden nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auch Folgen von Trockenheit sowie Sturmschäden, die zu statischen Defiziten führen, sind Gründe für die Entfernung. Eine Wiederherstellung der Bruchsicherheit durch baumpflegerische Maßnahmen ist bei den betroffenen Bäumen nicht möglich.

Die Auswahl der einzelnen Bäume erfolgte durch zwei unabhängige Kontrollen durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleurinnen und -kontrolleure oder durch sachverständige Beurteilungen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand. Für die Nachpflanzung wird empfohlen, solitäre Risikobäume möglichst an ihrem ursprünglichen Standort zu ersetzen. Die Zuständigkeit für diese Maßnahmen liegt je nach Fläche bei unterschiedlichen Fachbereichen, etwa beim Fachbereich 67 Grün und Gruga für Grünanlagen und Straßenbäume oder bei anderen Ämtern für Schulen und Sporteinrichtungen.

Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass klimatische Veränderungen und neue Schaderreger die physiologische Stabilität des städtischen Baumbestands beeinflussen können. Dies könne dazu führen, dass künftig verstärkt Fällungen erforderlich werden, worüber die Bezirksvertretungen jeweils einzeln informiert werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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