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Vorlage

Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW; hier: Allgemeinverfügung zum Verbot privaten Silvesterfeuerwerks in Essen

1031/2025/6 08.07.2025 Geschäftsbereich 6

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Eine Bürgerin bzw. ein Bürger hat die Prüfung und Erlassung einer Allgemeinverfügung zum Verbot von privatem Silvesterfeuerwerk in Essen beantragt. Als Beweggründe wurden der Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie der Umwelt- und Tierschutz angeführt.

Die Verwaltung erläutert, dass Kommunen nach dem Sprengstoffgesetz nur in spezifischen Ausnahmefällen Verbote erlassen können, beispielsweise zum Schutz von Krankenhäusern oder zur Gefahrenabwehr bei Trockenheit. Ein Verbot zum Schutz von Tieren bedarf einer Einzelfallprüfung hinsichtlich der rechtlichen Definition von Leiden. Während die Belastung für Haustiere durch Licht und Lärm bejaht wird, weisen wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, dass sich andere Tierarten nach anfänglicher Unruhe wieder beruhigen können.

Im Naturschutzrecht ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestehenden Schutzgebieten bereits untersagt. Im Rahmen der aktuellen Landschaftsplanung für Essen wird geprüft, dieses Verbot auf alle Naturschutzgebiete auszuweiten; eine öffentliche Beteiligung dazu ist für Anfang 2027 geplant. Die Verwaltung merkt an, dass die Durchsetzung einer solchen Allgemeinverfügung einen erheblichen, schwer bezifferbaren Personalaufwand beim Ordnungsamt verursachen würde. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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