Sicherheitsrelevante Mängel im Radhauptroutennetz beseitigen
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Straßen und Verkehr hat das Radhauptroutennetz sowie das Radergänzungsnetz durch ein Gutachterbüro bewerten lassen. Die Ergebnisse der Befahrungen liegen für das Hauptroutennetz seit 2023 und für das Ergänzungsnetz seit 2024 vor. Dabei werden Streckenabschnitte hinsichtlich ihres Zustands, der Verkehrsführung sowie des Fahrbahnzustandes und punktueller Mängel dokumentiert.
Eine isolierte Behebung einzelner Mängel erfolgt aufgrund personeller Kapazitäten nur bedingt. Stattdessen werden bauliche Verbesserungen und die Beseitigung von Sicherheitsmängeln in die Überplanung und technische Überarbeitung ganzer Streckenabschnitte integriert. Parallel dazu findet eine Überprüfung der Notwendigkeit von Pollern und Sperren auf Radwegen statt, um nicht mehr benötigte Vorrichtungen zurückzubauen.
Als Beispiel wird die Kreuzung Huestraße/Immelmannstraße angeführt. Da die dortige Lichtsignalanlage aufgrund ihres Alters nicht reparabel war, musste ein Neubau erfolgen. In diesen Prozess wurden Verbesserungen für den Rad- und Fußverkehr integriert, wenngleich eine vollumfängliche Neuplanung des gesamten Knotens zeitlich nicht möglich war. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die Informationen zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 08.07.2025kein Ergebnis hinterlegt