Bestellung eines Vertreters/einer Vertreterin für die Personalkommission bei der Besetzung der Schullei-tungsstelle einer Schule mit bezirklicher Bedeutung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung I befasst sich in ihrer Sitzung am 4. November 2025 mit der Bestellung von Vertretern für die Personalkommission bei der Besetzung von Schulleitungsstellen an Schulen mit bezirklicher Bedeutung. Dies umfasst unter anderem Grundschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und emotionale sowie soziale Entwicklung im Verbund.
Die rechtliche Grundlage für die Bildung dieser Kommission bilden § 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie § 8 Absatz 2 a der Hauptsatzung. Die Personalkommission setzt sich dabei aus drei Vertretern zusammen: einem Mitglied des Schulausschusses, einem Vertreter der jeweiligen Bezirksvertretung und einem Vertreter des Fachbereichs Schule.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung eines stimmberechtigten Mitglieds sowie einer Stellvertretung durch die Bezirksvertretung I vor. Damit wird die personelle Besetzung der Personalkommission für den Bereich der Schulen mit bezirklicher Bedeutung geregelt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 128 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 04.11.2025kein Ergebnis hinterlegt