Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III Essen West befasst sich in ihrer Sitzung am 13. November 2025 mit der Bestellung der Schriftführung für das Gremium. Gemäß dem Beschlussvorschlag der Vorlage 1623/2025/BV III soll der Verwaltungsbeauftragte Michael Fölster zum Schriftführer der Bezirksvertretung III Essen West ernannt werden. Um die Funktionsfähigkeit im Vertretungsfall sicherzustellen, ist zudem die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers vorgesehen. Hierfür wird Michael Quadt, der Verwaltungsbeauftragte der Bezirksvertretung IV, vorgeschlagen.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung bildet die Gemeindeordnung NRW. Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 36 Abs. 5 dieser Ordnung ist über die Beschlüsse der Bezirksvertretung eine Niederschrift zu erstellen. Diese muss sowohl vom Bezirksbürgermeister als auch von einer durch die Bezirksvertretung bestellten Schriftführung unterzeichnet werden. Die Erstellung der Protokolle erfolgt dabei auf Basis von Tonaufzeichnungen, wie es § 6 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, ihre Ausschüsse und die Bezirksvertretungen vorsieht.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025einstimmig beschlossen