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Bezirksvertretung III

Bestellung einer/eines Kulturbeauftragten und der Mitglieder der Programmkonferenz

1636/2025/BV III 13.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Bestellung einer Kulturbeauftragten bzw. eines Kulturbeauftragten sowie einer Stellvertretung für den Stadtbezirk. Die Benennung dieser Funktion erfolgt üblicherweise im Rahmen der Konstituierung des Gremiums.

Zudem sieht die Vorlage die Bestimmung von Mitgliedern aus der Mitte der Bezirksvertretung für die Programmkonferenz vor. Diese Konferenz dient dazu, Beiträge von Kulturträgern zu beraten, abzustimmen und das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen. Die Teilnahme an der Programmkonferenz umfasst neben den von der Bezirksvertretung benannten Mitgliedern auch Kulturträger, die in der Kooperationsliste des Kulturamtes geführt werden, sowie Vertreter des Kulturamtes und der zuständigen städtischen Fachbereiche oder Institute. Auch die Person, die mit der Funktion des Kulturbeauftragten betraut ist, nimmt an den Beratungen teil. Die genaue Anzahl der durch die Bezirksvertretung zu bestimmenden Mitglieder ist in den geltenden Richtlinien nicht festgelegt; die Besetzung erfolgt auf Grundlage von Vorschlägen aus dem Gremium.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 142 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge