Wahl der Bezirksbürgermeisterin / des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertretungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III bereitet für ihre Sitzung am 13. November 2025 die Wahl der Bezirksbürgermeisterin bzw. des Bezirksbürgermeisters sowie der Stellvertretungen vor. Auf Grundlage der Gemeindeordnung NRW und der Hauptsatzung der Stadt Essen erfolgt die Wahl aus der Mitte der Bezirksvertretung.
Im Rahmen des Verfahrens wird zunächst durch Mehrheitsbeschluss die Anzahl der zu wählenden Stellvertretungen festgelegt. Die eigentliche Wahl findet in geheimer Abstimmung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unter Anwendung des d’Hondt’schen Höchstzahlenverfahrens statt. Wahlvorschläge können von Fraktionen, Zusammenschlüssen von Fraktionen oder einzelnen Mitgliedern der Bezirksvertretung eingereicht werden. Die Frist für die Einreichung dieser Vorschläge bei der Verwaltungsstelle endet am 12. November 2025.
Für den Prozess der Stimmenauszählung benennen die Fraktionen CDU, SPD, GRÜNE, AfD und Die Linke jeweils Mitglieder zur gemeinsamen Auszählung. Der Ablauf umfasst das Vorlesen der Wahlvorschläge sowie die Durchführung der geheimen Wahl in Wahlkabinen. Sollten bei der Abstimmung gleiche Höchstzahlen entstehen, sieht das Verfahren eine Stichwahl oder einen Losentscheid vor.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025mehrheitlich beschlossen