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Bezirksvertretung III

Bestellung einer/eines Kinder- und Jugendbeauftragten

1637/2025/BV III 13.11.2025 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 3

🟢 Beschlossen 13.11.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (1. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung III beabsichtigt, eine Kinder- und Jugendbeauftragte sowie eine stellvertretende Person für den Stadtbezirk zu bestellen. Diese Praxis besteht in den Bezirksvertretungen der Stadt Essen seit der Wahlperiode 1994 bis 1999 und basiert auf dem dortigen Kinderbericht. In der Bezirksvertretung III werden die Funktionen der Kinderbeauftragten traditionell mit denen der Jugendbeauftragten zusammengeführt.

Die Neubesetzung der Ämter soll auf Basis eingereichter Wahlvorschläge erfolgen. Die Vorlage sieht vor, dass die neu gewählte Bezirksvertretung die entsprechenden Personen für die kommende Amtszeit bestimmt. Hintergrund der Initiative ist die Einschätzung des Kinderbüros, wonach engagierte Beauftragte die Situation von Kindern und Jugendlichen im Stadtbezirk beeinflussen können. Die Entscheidung über die Besetzung der Positionen steht auf der Tagesordnung der Sitzung am 13. November 2025.

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