Bestellung einer/eines Mobilitätsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Bestellung einer Person als Mobilitätsbeauftragte oder Mobilitätsbeauftragter für den Stadtbezirk III. Nachdem bereits in der vorangegangenen Wahlzeit ein Mobilitätsbeauftragter bestellt worden war, sieht die vorliegende Vorlage die Neubesetzung dieser Position vor, obwohl keine rechtlichen Vorgaben für eine solche Bestellung bestehen.
Der Aufgabenbereich des Mobilitätsbeauftragten umfasst die Vertretung der Belange schwächerer Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr sowie die beratende Unterstützung der Bezirksvertretung in den Bereichen Fußverkehr und öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV). Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Förderung eines barrierefreien öffentlichen Raumes. Um der Bezirksvertretung als Entscheidungshilfe bei entsprechenden Maßnahmen dienen zu können, soll der Beauftragte zudem Kontakt zu Organisationen halten, die in diesen Verkehrsbereichen tätig sind. Die Besetzung der Position erfolgt auf Grundlage der eingereichten Wahlvorschläge.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025einstimmig beschlossen