Bestellung einer Vertretung für die Personalkommission bei der Besetzung der Leitung einer Schule mit bezirklicher Bedeutung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung für die Personalkommission im Rahmen der Besetzung von Schulleitungen für Schulen mit bezirklicher Bedeutung. Dies betrifft unter anderem Grundschulen, Hauptschulen sowie Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Die rechtliche Grundlage für die Bestellung von Schulleiterinnen und Schulleitern bildet der Paragraph 61 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen. Ergänzend dazu sieht die Hauptsatzung vor, dass zur Ausübung der Rechte des Schulträgers eine Personalkommission gebildet wird. Für Schulen mit bezirklicher Bedeutung setzt sich diese Kommission aus drei Vertretern zusammen: einem Mitglied des Schulausschusses, einem Vertreter der jeweiligen Bezirksvertretung und einem Vertreter des Fachbereichs Schule.
Die vorliegende Vorlage sieht die Bestellung eines stimmberechtigten Mitglieds sowie einer Stellvertretung durch die Bezirksvertretung III vor. Die Entscheidung basiert auf den eingereichten Wahlvorschlägen. Die Beratung und Entscheidung über die Besetzung der Vertretung ist für die Sitzung am 13. November 2025 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025einstimmig beschlossen