Bestellung einer/eines Inklusionsbeauftragten
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III befasst sich mit der Bestellung einer Inklusionsbeauftragten sowie einer stellvertretenden Inklusionsbeauftragten für den Stadtbezirk III. Die Vorlage basiert auf der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (ASAGI) vom Juni 2021, nach welcher alle Bezirksvertretungen mindestens eine Person für diesen Bereich benennen sollen.
Die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten umfassen die beratende Teilnahme an den Sitzungen des Inklusionsbeirates sowie die Vertretung der Bezirksvertretung in diesem Gremium. Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist die Beobachtung städtischer Bemühungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und zur Herstellung gleicher Chancen innerhalb der Stadtbezirke. Die Beauftragten sollen entsprechende Rückmeldungen sowie neue Ideen in den Inklusionsbeirat einbringen.
Die Grundlage für die Besetzung dieser Positionen sind Wahlvorschläge. Der Rat der Stadt Essen hat im Februar 2022 zudem die Einrichtung eines Inklusionsbeirates inklusive einer dazugehörigen Satzung sowie einer Koordinierungsstelle beschlossen.
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Beratungsfolge
- 13.11.2025einstimmig beschlossen