Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2025 in das Haushaltsjahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, die verbleibenden Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Laut der vorliegenden Vorlage ist der Großteil der bezirklichen Haushaltsmittel für das laufende Jahr bereits durch beschlossene Maßnahmen gebunden. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund verschiedener Gründe freie Mittel im Haushalt.
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Übertragung solcher Restmittel in den vergangenen Jahren durch den Stadtkämmerer bewilligt wurde, mit Ausnahme der Restmittel aus dem Haushaltsansatz 2024. Die genaue Höhe der zu übertragenden Beträge wird derzeit noch im Rahmen eines Abgleichs mit dem zuständigen Sachgebiet für Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten ermittelt. Eine Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 11. Dezember 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 118 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 11.12.2025einstimmig beschlossen