Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 1 über die Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 06.11.2025
- 2.Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner
- 3.Bestellung der Mitglieder der ProgrammkonferenzZur Vorlage · 1559/2025/BV II 1. Ergänzung · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II setzt sich mit der Benennung von Mitgliedern für die Programmkonferenz zur Förderung der bezirklichen Kulturarbeit auseinander. Ziel dieser Konferenzen ist es, die Beiträge der im Kulturbüro erfassten Kulturträger zu beraten, miteinander abzustimmen und das kulturelle Programm des Stadtbezirks zusammenzustellen.
Die Zusammensetzung der Programmkonferenz setzt sich aus verschiedenen Gruppen zusammen: Dazu gehören Kulturträger, die sich zur Kooperation auf Basis der entsprechenden Richtlinien bereit erklären, sowie Mitglieder, die von der Bezirksvertretung benannt werden. Ebenfalls vertreten sind Vertreter des Kulturbüros und städtischer Fachbereiche oder Institute, die zur Kulturarbeit im Bezirk beitragen, sowie Personen mit der Funktion eines Kulturbeauftragten für die Koordination oder Gesprächsleitung.
Obwohl die Richtlinien keine feste Anzahl für die durch die Bezirksvertretung zu bestimmenden Mitglieder vorschreiben, orientiert sich die Benennung an der vorangegangenen Wahlperiode. In dieser wurden insgesamt vier Mitglieder aus der Mitte der Bezirksvertretung II für die Programmkonferenz bestellt.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — 4 Mitglieder einstimmig bestellt, 1 Mitglied mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: 4 Mitglieder einstimmig bestellt, 1 Mitglied mehrheitlich abgelehnt - 4.Austausch mit der Polizei im Bezirk Vorstellung des neuen Leiters der Polizeiinspektion Süd
- 5.Anlegen von Waldinseln auf kleiner Fläche
- 6.Abbau von LitfaßsäulenZur Vorlage · 1048/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Bauordnung hat der Bezirksvertretung II einen Sachstandsbericht zum Abbau von Litfaßsäulen vorgelegt. Grundlage ist das im Februar 2023 vom Rat der Stadt Essen beschlossene Außenwerbekonzept für den Zeitraum 2024 bis 2038, welches eine Umstrukturierung und Reduzierung der Werbeflächen vorsieht. Von den ursprünglich 472 Säulen im Essener Stadtgebiet sollen künftig insgesamt 2<0xE2><0x80><0xAF>250 erhalten bleiben, aufgeteilt in 150 Kultursäulen und 100 kommerzielle Anschlagssäulen. Der Rückbau der überschüssigen Standorte durch das Unternehmen Ströer ist bereits zu 95 Prozent abgeschlossen.
Innerhalb des Stadtbezirks II verringert sich die Anzahl der Werbeflächen von insgesamt 50 auf 23 Kultursäulen sowie von 33 auf 9 kommerzielle Säulen. In Rüttenscheid sinkt die Zahl der kommerziellen Säulen von 21 auf 6 und die der Kultursäulen von 38 auf 15 Standorte. Für Bergerhausen ist eine Reduzierung der kommerziellen Flächen von 8 auf 2 sowie der Kultursäulen von 4 auf 3 Standorte vorgesehen. In Rellinghausen reduziert sich die Anzahl der kommerziellen Säulen von 3 auf 1 und die der Kultursäulen von 3 auf 2. Im Stadtteil Stadtwald verbleiben drei Kultursäulen, während keine kommerziellen Anschlagssäulen mehr vorhanden sind.
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Beratungsfolge
- 19.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (3. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 18.09.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (42. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 10.07.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (41. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 7.Wittenbergstraße - Upgrade RadfahrstreifenZur Vorlage · 0976/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0976/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 sieht eine Umgestaltung der Verkehrsflächen in der Wittenbergstraße und der Wittekindstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Erweiterung des Radhauptroutennetzes der Stadt Essen sowie die Verbesserung der Sicherheit im Radverkehr und die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Bereich der Wittenbergstraße zwischen Stadtwaldplatz und Wittekindstraße sollen die derzeit etwa 1,80 Meter breiten Radfahrstreifen auf eine Breite von 2,25 Metern bzw. 3,50 Meter verbreitert werden. Die Planung umfasst zudem eine Straßenerneuerung, bei der die Kfz-Fahrbahn auf eine Regelbreite von 3,50 Metern zurückgeführt wird und ein zentraler Grünstreifen entstehen soll.
An dem Knotenpunkt Wittenbergstraße/Platanenweg/Am Uhlenkrug ist die Einrichtung einer Busspur sowie der Umbau der Lichtsignalanlage zu einer Bedarfsampel für den Fußverkehr vorgesehen. Zur Sicherung der Verkehrsleistung sollen Aufstellflächen und Verflechtungslängen berücksichtigt werden. Die geschätzten Kosten für das Projekt belaufen sich auf circa 2.177.000 Euro. Diese setzen sich unter anderem aus der Fahrbahninstandsetzung, Entsiegelungsmaßnahmen, Verkehrssicherung, Markierungen sowie Ingenieurleistungen zusammen. Die Umsetzung ist für das Jahr 2026 geplant, sobald die Baumaßnahme „Wittekindstraße“ abgeschlossen ist. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Verkehr und Mobilität die Planung beschließt und die Verwaltung mit der Baureife beauftragt, während die Bezirksvertretung II keine Bedenken erhebt. Ein Förderantrag soll nach Erreichen des Planbeschlusses gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich Bedenken erhoben - 8.Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle Waldsaum an den Bussteigen 1 und 2Zur Vorlage · 1513/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1513/2025/6 aus dem Geschäftsbereich 6 befasst sich mit dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen „Waldsaum“ im Essener Stadtteil Stadtwald. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer barrierefreien und betrieblich leistungsfähigen Anlage gemäß den Richtlinien für die Anlage von Straßen und Wegen (RASt 06) sowie dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW.
Für den Bussteig 1 wird die Umsetzung als Fahrbahnrandhaltestelle als Vorzugsvariante empfohlen, um Flächenverluste durch eine Busbucht zu vermeiden. Für den Bussteig 2 ist ebenfalls eine Verlegung als Fahrbahnrandhaltestelle in nördlicher Lage vorgesehen, was den Rückbau eines etwa 20 Meter langen Parkstreifens zur Folge hat. Die baulichen Maßnahmen umfassen zudem die Erneuerung von Straßenbelägen, einer Querungsstelle über die Straße Waldsaum sowie der Straßenbeleuchtung. Technische Details beinhalten den Einbau von Sonderborden, taktilen Bodenindikatoren, eine neue Wetterschutzeinrichtung an Bussteig 2 und halbstarre Deckschichten in den Anfahr- und Bremszonen.
Die Gesamtkosten für die Arbeiten an den Bussteigen, die Querungsstelle und die Leerrohrverlegungen belaufen sich auf insgesamt 310.000 Euro. Die Finanzierung soll über verschiedene Projekte und Pooltöpfe erfolgen, wobei für das Jahr 2026 ein Förderantrag gemäß § 12 ÖPNVG mit einer angestrebten Förderquote von 100 % gestellt werden soll. Die Umsetzung ist für das Jahr 2027 mit einer Dauer von drei Monaten geplant. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung der Vorzugsvarianten beschließen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen. Die Bezirksvertretung II erhält die Planung zur Kenntnisnahme.
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Beratungsfolge
- 08.10.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (7. Sitzung)
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 9.Sperrflächenmarkierungen zur Beschleunigung der Straßen- und StadtbahnenZur Vorlage · 1449/2025/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1449/2025/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht verschiedene Maßnahmen zur Sperrflächenmarkierung vor, um den Schienenverkehr in Essen zu beschleunigen und die Pünktlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs zu erhöhen. Ziel der geplanten Abmarkierungen ist die Trennung von Schienenverkehr und motorisiertem Individualverkehr auf mehreren Streckenabschnitten, darunter die Karnaper Straße, Altenessener Straße, Steeler Straße, Robert-Koch-Straße und Klarastraße.
Für die Linie U11 ist eine Separation der Gleistrasse auf etwa 215 Meter vorgesehen. Im Bereich der Linien 103/109 in der Steeler Straße ist eine Abmarkung von etwa 335 Metern zwischen Parkfriedhof und Schwanenbuschstraße geplant, um Verspätungen durch blockierte Lichtsignalanlagen zu vermeiden; die Umsetzung ist für 2028 vorgesehen. In der Robert-Koch-Straße sollen Gleise auf etwa 80 Metern getrennt werden, wodurch die Anzahl der Parkplätze reduziert wird. Zudem soll das Parken in zweiter Reihe zwischen Holsterhauser Straße und Hufelandstraße unterbunden werden, um den Verkehrsfluss und die verkehrsabhängige Schaltung der Lichtsignalanlagen zu sichern.
Im Rahmen des Programms ITCS – Teil II sollen zudem die Lichtsignalanlagen 404 und 405 durch Markierungen von Parkbuchten und der Gleistrasse getrennt werden. Die Umsetzung durch die Ruhrbahn GmbH ist für den Zeitraum von März bis Mai 2026 geplant. Die Kosten für die Markierungsarbeiten werden auf rund 65.000 Euro geschätzt, ergänzt durch etwa 35.000 Euro für eine Bordsteinabsenkung. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Planung beschließen und die Verwaltung sowie die Ruhrbahn GmbH mit der Umsetzung beauftragen.
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Beratungsfolge
- 30.04.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (4. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — Zustimmung für die Bezirke I und II bei Gegenstimme AfD und Enthaltung Grüne Linke EBB/FDP Volt/Partei
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Mitteilungen a) Sauberkeit b) Allgemeine Mitteilungen c) Mitteilungen der Polizei
- 11.Bericht der Bezirkskinder- und Jugendbeauftragten
- 12.Bericht der Bezirksseniorenbeauftragten
- 13.Bericht des Inklusionsbeauftragten
- 14.Bürgereingaben nach § 24 Gemeindeordnung NRW
- 14.1Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Schutzmaßnahme Kreuzungsbereich Frankenstr. / Ahornstr. in Essen StadtwaldZur Vorlage · 0165/2025/BV II 1. Ergänzung · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit der Prüfung baulicher Schutzmaßnahmen im Bereich der Kreuzung Frankenstraße und Ahornstraße im Essener Stadtteil Stadtwald. Hintergrund ist die Anfrage der Bezirksvertretung, welche Möglichkeiten bestehen, das illegale Wenden oder Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Hausnummern 274 bis 278 zu verhindern, wo derzeit eine etwa acht Meter lange durchgezogene Linie die Verkehrsrichtungen trennt.
Die Verwaltung teilte in der vorliegenden Vorlage mit, dass die beschriebenen Manöver zwar Ordnungswidrigkeiten darstellen, jedoch keine Unfälle oder weitere Auffälligkeiten bekannt sind, die eine besondere Handlungsnotwendigkeit begründen würden. Bauliche Maßnahmen wie Bordsteine oder Leiteinrichtungen könnten ohne zusätzliche Beschilderung ein Verkehrsrisiko darstellen. Zudem müssten solche Trennelemente Platz im Fahrbahnquerschnitt beanspruchen, was eine Einengung der bestehenden Fahrstreifen zur Folge hätte. Da ein entsprechender Umbau mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, empfiehlt die Verwaltung gegen eine bauliche Veränderung vorzugehen. Die Bezirksvertretung II nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.2Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Hier: Aufstellung von Schildern am Haumannplatz mit Hinweis auf die LeinenpflichtZur Vorlage · 1886/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgeranregung zum Thema Leinenpflicht am Haumannplatz behandelt. Eine Anwohnerin nahe der Hundewiese im Haumannviertel berichtete, dass auf der angrenzenden Liege- und Spielwiese vermehrt große Hunde ohne Leine zu sehen seien. Laut der Eingabe fehle es an Hinweisschildern im Bereich der Wiese, da lediglich am Kinderspielplatz eine entsprechende Beschilderung vorhanden sei. Dies führe dazu, dass die geltenden Regeln von Hundehaltenden nicht immer wahrgenommen würden.
Die zuständige Verwaltung nahm zu diesem Anliegen Stellung und erklärte, dass die Leinenpflicht bereits durch das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen stadtweit festgeschrieben sei. Eine zusätzliche Beschilderung am Haumannplatz ist daher nicht vorgesehen. Als Gründe für diese Entscheidung nannte die Verwaltung den Wunsch nach einem übersichtlichen Stadtbild durch eine geringe Anzahl an Schildern im öffentlichen Raum sowie fehlende finanzielle Mittel für die Aufstellung und dauerhafte Pflege weiterer Hinweisschilder. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.3Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW Hier: Zustand des WalpurgistalsZur Vorlage · 1887/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgeranregung zum Zustand des Walpurgistals zur Beratung vorgelegt. Ein in der Nähe wohnender Einwohner weist darin auf die Situation bezüglich Hundekots sowie auf Hunde hin, die nicht an der Leine geführt werden und unter anderem auch Spielplätze nutzen.
Zur Verbesserung der Zustände werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu zählen eine konsequentere Kontrolle der Anleinpflicht, eine deutlichere Beschilderung sowie die Aufstellung zusätzlicher Mülleimer mit Hundetütenspendern. Zudem wird eine gezielte Informationsmaßnahme für Hundehalter angeregt.
Im Rahmen eines Ortstermins wurden darüber hinaus weitere Punkte thematisiert. Der Anwohner verwies auf den Zustand des Verbindungswegs von der Straße „Im Walpurgistal“ zur Straße „Kaninenberghöhe“. Des Weiteren wurde die Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Straße „Im Walpurgistal“ angeführt. In diesem Zusammenhang wird die Aufstellung zusätzlicher Hinweisschilder zur Einhaltung der Geschwindigkeitsgrenze vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 15.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die BezirksvertretungenZur Vorlage · 1845/2025/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund von Änderungen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wird eine Anpassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Essen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen angestrebt. Die vorliegende Vorlage umfasst verschiedene inhaltliche sowie formale Neuregelungen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Erweiterung der Mitwirkungsrechte für den Inklusionsbeirat und den Seniorenrat. Diese Gremien sollen künftig Beratungspunkte zu ihren jeweiligen Belangen auf die Tagesordnung des Rates aufnehmen lassen können. Zudem wird das Fragerecht der Ratsmitglieder um eine Regelung für Fragen im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzungen ergänzt. Auch die Vorschriften zu Ordnungsmaßnahmen werden an die neuen Vorgaben des § 51 der Gemeindeordnung NRW angepasst.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen sieht die Vorlage redaktionelle Korrekturen vor, wie etwa die Aktualisierung von Ausschussnamen und die Bereinigung veralteter Verweise auf die Gemeindeordnung. Die Nummerierung der einzelnen Paragrafen wird ebenfalls angepasst.
Der Beratungs- und Entscheidungsprozess ist für den Zeitraum zwischen Dezember 2025 und Februar 2026 angesetzt. Nach Anhörungen in den verschiedenen Bezirksvertretungen sowie einer Empfehlung durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 4. Februar 2026 soll der Rat der Stadt Essen am 11. Februar 2026 über die Änderung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 10.12.2025 · Rat der Stadt Essen (3. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 16.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2024Zur Vorlage · 1575/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresbericht 2024 zur Erziehungsberatung in Essen liegt vor. Die Vorlage des Jugendamtes dokumentiert die Arbeit von sieben Beratungsstellen, die kostenfreie und multiprofessionelle Unterstützung für Kinder, Jugendliche sowie deren Erziehungsberechtigte in schwierigen Lebenslagen anbieten. Im Berichtsjahr 2024 wurden insgesamt 3.914 Personen beraten und begleitet.
Der Bericht umfasst zentrale Kennzahlen, Themen und Entwicklungen des Jahres. Er thematisiert die aktuellen Lebenslagen junger Menschen und Familien sowie bestehende Bedarfe. Ein Fokus liegt dabei auf der Erreichbarkeit und Bekanntheit der Beratungsstellen. Zudem enthält das Dokument einen Ausblick auf zukünftige Herausforderungen für die Jugendhilfe in Essen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass verschiedene Gremien den Bericht zur Kenntnis nehmen. Davon betroffen sind der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Chancengerechtigkeit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit. Ebenso sollen der Inklusionsbeirat und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX den Jahresbericht offiziell zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 18.03.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.03.2026 · Inklusionsbeirat (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 27.01.2026 · Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Korrekturen und Ergänzungen zur Vorlage 0056/2025/4 Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes im Kindergartenjahr 2025/2026Zur Vorlage · 1275/2025/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes umfasst Korrekturen und Ergänzungen zur Planung des Kinderbildungs- und Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2025/2026. Dabei beziehen sich die Anpassungen auf die bereits bestehende Vorlage 0056/2025/4.
Ein wesentlicher Punkt der Neufassung ist die Ergänzung einer Tabelle zur temporären Befreiung von Zweckbindungen gemäß § 55 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes NRW. Durch diese Anpassung soll in begründeten Einzelfällen eine Abweichung ermöglicht werden, wobei die Erfüllung der Zweckbindung weiterhin als gegeben gilt. Darüber hinaus enthält das Dokument eine Korrektur der geplanten Belegung für die Einrichtung am Bonhoefferweg im Stadtteil Horst. Die aktualisierten Zahlen sehen eine Gesamtbelegung von 94 Kindern vor, wovon 24 Kinder unter drei Jahren und 70 Kinder über drei Jahren sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Schule und Bildung und die Bezirksvertretungen der Stadtbezirke I bis IX diese Änderungen zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde von Beigeordnetem Al Ghusain unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (3. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.12.2025 · Jugendhilfeausschuss (1. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Radverkehrsanlagen EleonorastraßeZur Vorlage · 1575/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1575/2024/6 des Geschäftsbereichs 6 befasst sich mit der Planung von Radverkehrsanlagen in der Eleonorastraße im Essener Stadtteil Rüttenscheid. Ziel der Maßnahmen ist die Aufwertung des Abschnitts zwischen Sabinastraße und Susannastraße sowie die Anbindung an das Rommenhöller Gleis im Rahmen des RadEntscheids.
Es werden zwei Varianten geprüft. Die erste Variante sieht ein Upgrade der bestehenden Fahrradstraße auf einer Länge von etwa 300 Metern vor, was den Wegfall von 23 der 31 vorhandenen Parkplätze zur Einhaltung der erforderlichen Fahrbahnbreiten zur Folge hätte. Die zweite Variante sieht die Einrichtung einer Fahrradzone vor, die durch die Einbeziehung der Straßen Susanna-, Sibyll-, Wanda- und Agnesstraße auf eine Länge von etwa 1000 Metern erweitert wird. Diese Zone würde eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, die Anwendung der Rechts-vor-Links-Regel sowie die Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr umfassen. Hierbei würden insgesamt etwa 30 Parkplätze entfallen. Die Verwaltung empfiehlt die Fahrradzone als Vorzugsvariante.
Zudem ist ein Umbau des Knotenpunktes Eleonorastraße/Sabinastraße geplant, um die Radverkehrsführung zu verbessern. Bauliche Maßnahmen umfassen die Anpassung der Dreiecksinsel, den Rückbau der westlichen Mittelinsel sowie die Installation eines zusätzlichen Signals. Die Verwaltung soll einen interfraktionellen Arbeitskreis zur Prüfung weiterer Verbesserungen organisieren. Die Finanzierung erfolgt über das entsprechende PSP-Element; konkrete Kosten werden mit dem Planbeschluss beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.03.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (3. Sitzung)
- 29.01.2026 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (2. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 05.12.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (1. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen) - 19.Sternschule, Brigittastraße 34; hier: Kostenanpassung beim Projekt Umbau und Erweiterung SternschuleZur Vorlage · 1404/2025/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Beim Projekt zur Erweiterung der Sternschule in Essen-Rüttenscheid ist eine Kostenanpassung vorgesehen. Für das Bauvorhaben 5.600913, welches den Neubau und die Erweiterung umfasst, sollen die Gesamtkosten von bisher 15,7 Millionen Euro auf 16,3 Millionen Euro (jeweils brutto) steigen. Dies entspricht einer Erhöhung um 600.000 Euro. Grund für diese Anpassung sind Verzögerungen und Unterbrechungen im Bauablauf, insbesondere beim neuen Treppenhaus an der Klarastraße. Als Ursachen werden erschwerte Bodenverhältnisse sowie die Kündigung von Auftragnehmern und daraus resultierende Neuausschreibungen angeführt. Während der Erweiterungsbau bereits seit Ostern 2025 genutzt wird, soll das Treppenhaus voraussichtlich Ende 2025 fertiggestellt werden. Die Kosten für die Sanierung des Bestandsgebäudes (Projekt 5.600360) bleiben mit 6,1 Millionen Euro unverändert.
Da das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beendet ist, erfolgt die Finanzierung nun über den Haushalt der Stadt Essen. Im Jahr 2025 wurden bereits 250.000 Euro bereitgestellt. Um die verbleibende Differenz von 362.000 Euro für das Jahr 2026 zu decken, ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag durchläuft die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Schule und Bildung, bevor er im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 04.02.2026 · Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (3. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.01.2026 · Ausschuss für Schule und Bildung (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 04.12.2025 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (1. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig keine Bedenken erhoben - 20.Entschärfung der Gefahrenstelle Kreuzung Alfredstraße / SchönleinstraßeZur Vorlage · 1872/2025/CDU · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat einen Antrag eingebracht, um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung Alfredstraße und Schönleinstraße zu erhöhen. Mit der Vorlage 1872/2025/CDU wird die Stadtverwaltung beauftragt, zu prüfen, ob in Fahrtrichtung Süden eine gelb blinkende Lichtsignalanlage als Vorwarnanlage vor der bestehenden Ampel installiert werden kann. Die Untersuchung soll zudem klären, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen sowie mit welchen Alternativen eine solche Maßnahme umsetzbar wäre.
Laut Begründung des Antrags durch den Fraktionsvorsitzenden Markus Panofen kommt es an dieser Kreuzung zu Situationen, in denen die Lichtsignalanlage von Fahrzeugführenden teilweise übersehen oder zu spät erkannt wird. Ursächlich hierfür sei die Nähe zur Lichtsignalanlage an der Kreuzung Alfredstraße/Norbertstraße, welche die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden auf sich ziehe. Eine zusätzliche optische Warnung soll dazu beitragen, die Aufmerksamkeit frühzeitiger auf die vorhandene Anlage zu lenken, insbesondere bei hoher Verkehrsbelastung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 21.Parken auf dem Gehweg im Bereich der Straße GußmannplatzZur Vorlage · 1895/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II für den Stadtbezirk II plant Maßnahmen zur Regulierung des Verkehrs am Gußmannplatz. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung angefragt, Sperrpfosten am Gehwegrand im Bereich des absoluten Halteverbots zu installieren. Ziel ist es, das Parken auf dem Gehweg in diesem Abschnitt zu unterbinden.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet eine Anfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung vom 12. Dezember 2024. In dieser wurde die Umsetzung baulicher Maßnahmen gefordert, um die Nutzung des Gehwegs durch parkende Fahrzeuge zu verhindern. Konkret wird im Bereich des absoluten Halteverbots in Richtung Alfried-Krupp-Krankenhaus – unmittelbar an die Taxi-Stellplätze anschließend – berichtet, dass Autos auf dem Gehweg parken und den Fußgängerbereich verengen.
Die Verwaltung hat als Lösungsvorschlag die Installation der Sperrpfosten ausgearbeitet, um das Parken auf dem Gehweg dauerhaft zu unterbinden. Die Entscheidung über diesen Vorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung am 11. Dezember 2025 erwartet.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 22.Schaffung einer Schraffierung über die Länge von 2 Stellplätzen im Bereich Heidehang Einmündung KellermannsbuschZur Vorlage · 1874/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat der Umsetzung einer Zick-Zack-Markierung an der Einmündung Kellermanns Busch und Heidehang zugestimmt. Die Maßnahme folgt auf die Bitte der Bezirksvertretung, die Möglichkeit einer Schraffierung zweier Stellplätze zu prüfen, da parkende Fahrzeuge das Abbiegen von Müllfahrzeugen und Krankenwagen aus der Straße Heidehang in den Bereich Kellermanns Busch behindern können.
Nach Rücksprache mit den Entsorgungsbetrieben Essen (EBE) bestätigte die Verwaltung, dass die aktuelle Parksituation die Durchfahrt von dreiachsigen Sammelfahrzeugen beeinträchtigt. Eine Prüfung des Standortes ergab, dass eine Markierung nach VZ 299 in Form einer Zick-Zack-Markierung realisierbar ist. Eine Sperrmarkierung nach VZ 298 wurde als nicht sinnvoll bewertet, da diese einen größeren Abbiegeradius für die Fahrzeuge erfordern würde. Die Kosten für die Maßnahme werden vom Amt für Straßen und Verkehr getragen, sodass für die Bezirksvertretung II keine Ausgaben entstehen.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 23.Sitzungstermine für die Bezirksvertretung II für das 2. Halbjahr 2026Zur Vorlage · 1850/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II legt die Sitzungstermine für das zweite Halbjahr 2026 fest. Die geplanten Sitzungen sollen in der Regel um 17:30 Uhr im Sitzungsraum 1.21 oder im Ratssaal des Rathauses Essen stattfinden.
Für den Zeitraum sind folgende Termine und Fristen für Fraktionsanträge vorgesehen: Am 16. Juli 2026 findet eine Sitzung statt, wobei die Antragsfrist am 25. Juni 2026 endet. Ein weiterer Termin ist für den 17. September 2026 angesetzt, mit einer Frist bis zum 27. August 2026. Die Sitzungen im November und Dezember finden am 12. November 2026 beziehungsweise am 17. Dezember 2026 statt; die entsprechenden Antragsfristen laufen am 22. Oktober 2026 bzw. am 26. November 2026 ab.
Bei der Festlegung der Termine wurden die Schulferien berücksichtigt. Die Sommerferien finden vom 20. Juli bis zum 1. September 2026 statt, während die Herbstferien im Zeitraum vom 17. Oktober bis zum 30. Oktober 2026 liegen.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.Vergabe bezirklicher Mittel
- 24.1Bilderrahmenaufhänger für die AndreasschuleZur Vorlage · 1868/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Andreasschule. In der Sitzung am 11. Dezember 2025 soll über einen Beschlussvorschlag entschieden werden, der eine Zahlung in Höhe von 135,00 Euro vorsieht.
Die Grundlage für diesen Antrag bildet die bereits im Februar 2025 beschlossene Förderung der Schule. Damals hatte die Bezirksvertretung II einen Betrag von 3.000,00 Euro für die Anschaffung hochwertiger Bilderrahmen für die Flure des Interimsgebäudes an der Rosastraße bewilligt. Nach Mitteilung der Schulleitung wurde beim sukzessiven Befüllen der Rahmen festgestellt, dass die Anzahl der vorhandenen Aufhänger nicht ausreicht und weitere Komponenten benötigt werden.
Die Kosten für die Beschaffung der zusätzlichen Bilderrahmenaufhänger sollen vollständig aus den Mitteln der Bezirksvertretung II übernommen werden. Damit soll die Montage der bereits finanzierten Rahmen ermöglicht werden.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.2Bezuschussung der Anschaffung von Verdunklungsgardinen für die Kita in der BrassertstraßeZur Vorlage · 1878/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein der Kindertagesstätte Brasserstraße hat bei der Bezirksvertretung II einen Antrag auf Bezuschussung für die Anschaffung von Verdunklungsgardinen gestellt. Hintergrund des Antrags ist die aktuelle Situation im Schlafraum der Einrichtung, welcher sich in einer Turnhalle befindet. Da dieser Bereich derzeit nicht ausreichend abgedunkelt werden kann, wird eine entsprechende Maßnahme als notwendig erachtet, um den Kindern während der Mittagsruhe eine geeignete Schlafumgebung zu ermöglichen.
Der Förderverein bittet um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 617,48 Euro. Die Kosten für die geplanten Gardinen fallen höher aus als bei herkömmlichen Textilien, da die verwendeten Materialien den geltenden Brandschutzrichtlinien für öffentliche Einrichtungen entsprechen müssen. Die Finanzierung der Anschaffung ist über die Mittel der Bezirksvertretung II vorgesehen. Eine Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung am 11. Dezember 2025 erwartet.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 24.3Bezuschussung des Umwelt- und Naturprojekts der Kita in der BrassertstraßeZur Vorlage · 1879/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II plant die Bezuschussung eines Umwelt- und Naturprojekts der Städtischen Kindertagesstätte und des Familienzentrums Brassertstraße. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dem Förderverein der Einrichtung einen Betrag von 300 Euro zur Verfügung zu stellen.
Das Projekt ist Teil der pädagogischen Arbeit der Kindertagesstätte. Ziel ist es, den Kindern den Umgang mit der Natur sowie Themen wie Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein näherzubringen. Im Außenbereich der Einrichtung sollen Beete angelegt werden, in denen Blumen und Gemüse gepflanzt und über das Jahr hinweg gepflegt werden sollen.
Die beantragten Mittel sind für die Anschaffung von Materialien vorgesehen. Dazu gehören unter anderem kindgerechte Gartenscheren, eine Heckenschere sowie Blumensamen, Jungpflanzen, Gemüsesamen und Setzlinge. Die Gesamtkosten belaufen sich auf etwa 300 Euro und sollen aus den Mitteln der Bezirksvertretung II finanziert werden.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.4Übertragung von Restmitteln aus dem Haushaltsansatz 2025 in das Haushaltsjahr 2026Zur Vorlage · 1841/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II hat einen Antrag gestellt, die verbleibenden Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025 in das Haushaltsjahr 2026 zu übertragen. Laut der vorliegenden Vorlage ist der Großteil der bezirklichen Haushaltsmittel für das laufende Jahr bereits durch beschlossene Maßnahmen gebunden. Dennoch verbleiben zum Jahresende aufgrund verschiedener Gründe freie Mittel im Haushalt.
In der Begründung wird darauf verwiesen, dass die Übertragung solcher Restmittel in den vergangenen Jahren durch den Stadtkämmerer bewilligt wurde, mit Ausnahme der Restmittel aus dem Haushaltsansatz 2024. Die genaue Höhe der zu übertragenden Beträge wird derzeit noch im Rahmen eines Abgleichs mit dem zuständigen Sachgebiet für Haushalts- und Kostenrechnungsangelegenheiten ermittelt. Eine Entscheidung über den Antrag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung II am 11. Dezember 2025 vorgesehen.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 24.5Gewährung von Haushaltsmitteln für die Umgestaltung des Ardeyplatzes in RellinghausenZur Vorlage · 1938/2025/CDU/GRÜNE/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU, B90/Die Grünen und SPD in der Bezirksvertretung II haben einen Antrag auf Gewährung von Haushaltsmitteln für die Umgestaltung des Ardeyplatzes in Essen-Rellinghausen gestellt. Der Antrag sieht vor, für diese Maßnahme 25.000 Euro aus dem Sondertopf der Bezirksvertretung bereitzustellen.
Die Mittel sollen dazu dienen, Gestaltungsvorschläge umzusetzen, welche die Verwaltung auf Grundlage eines Beschlusses vom 20. März 2025 erarbeitet. Da im Haushalt 2025 der Bezirksvertretung II bisher keine Ausgaben für die Umsetzung dieser Maßnahmen veranschlagt sind, soll durch die Bereitstellung der Mittel aus dem Sondertopf die finanzielle Grundlage für die Realisierung der geplanten Umgestaltung geschaffen werden.
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- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 25.Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 1557/2025/BV II · Bezirksvertretung II
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung der Bezirksvertretung II am 11. Dezember 2025 werden verschiedene Mitteilungen der Verwaltung behandelt. Im Bereich der Rüttenscheider Straße wird bestätigt, dass die Nebenstraßen bereits als Tempo-30-Zonen ausgewiesen und ausreichend beschildert sind. Ein unleserliches Halteverbotsschild an der Ecke Susannastraße/Rellinghauser Straße soll in der 46. Kalenderwoche behoben werden. Zudem wurden Verkehrszeichen im Bereich der Andreasschule und der Theodor-Heuss-Schule gereinigt bzw. erneuert. Im Rahmen einer Bürgeranregung teilt die EBE mit, dass ein Mülleimer an der gewünschten Position angebracht wurde.
Weitere Informationen betreffen die Stadtgestaltung und Infrastruktur. Für Rüttenscheid ist die Aufstellung von Sitzbänken ohne Mittelarmlehne möglich, da das entsprechende Modell vorrätig ist. Bezüglich des Basketballplatzes an der Gesamtschule Süd wurde mitgeteilt, dass ein Vergabeverfahren abgeschlossen ist, jedoch noch kein Bauzeitenplan vorliegt. Eine Nutzung des Platzes während der geplanten Maßnahmen ist aufgrund des aktuellen Zustands und der Sicherheitslage nicht möglich. Schließlich kündigen die Stadtwerke Essen eine Kanalbaumaßnahme in der Frankenstraße an, die am 19. Januar 2026 beginnt und voraussichtlich sechs Monate dauern wird.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 26.Liste der offenen Anträge
- 27.Verschiedenes
- 27 a.Verkaufsoffene Sonntage 01.01.2026 bis 31.07.2026Zur Vorlage · 1928/2025/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Ordnungsamtes sieht den Erlass ordnungsbehördlicher Verordnungen vor, um für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2026 verkaufsoffene Sonntage im Essener Stadtgebiet zu ermöglichen. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz NRW, wobei die Planung die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichts NRW an die Begründung des öffentlichen Interesses berücksichtigt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretungen beraten und der Rat der Stadt Essen die Verordnungen gemäß den beigefügten Anlagen beschließt.
Die Planung umfasst zahlreiche Termine in verschiedenen Stadtteilen, die jeweils in zeitlicher und räumlicher Nähe zu lokalen Veranstaltungen stehen. In der Innenstadt sind Öffnungen im Rahmen des „Essener Wintertraums“ und des Festes „Essen.Original“ vorgesehen. In den Stadtteilen Rüttenscheid, Werden, Altenessen, Kettwig, Steele und Borbeck sind Ladenöffnungen anlässlich von Veranstaltungen wie der „Retro Classic“, dem „Kettwiger Frühlingsfest“, dem „Steeler Weinfest“ oder dem „Borbecker Weinfest“ geplant. Die Öffnungszeiten sind dabei einheitlich für den Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr angesetzt.
Die Verwaltung spricht sich für den Erlass der Verordnungen aus. Während die Handwerkskammer Düsseldorf, die IHK zu Essen, die Essen Marketing GmbH, der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Ruhr e.V. sowie die evangelischen und katholischen Kirchen keine Bedenken gegen die Termine äußern, liegen seitens der Gewerkschaft ver.di Bedenken vor. Die Einhaltung der gesetzlichen Begrenzung von maximal acht verkaufsoffenen Sonntagen pro Verkaufsstelle und maximal 16 Kalendersonntagen stadtweit wird in der Vorlage zugesichert.
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Beratungsfolge
- 11.02.2026 · Rat der Stadt Essen (4. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 03.02.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (4. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 28.01.2026 · Ausschuss für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung (1. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen (Gegenstimme die LINKE)
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (3. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + Bündnis 90/Die Grünen BV 5
- 27.01.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 11.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (2. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (2. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 09.12.2025 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (2. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 28.Termine
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 29.Grundstücksangelegenheiten
- 30.Verschiedenes
- 31.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil