Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Schutzmaßnahme Kreuzungsbereich Frankenstr. / Ahornstr. in Essen Stadtwald
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II befasst sich mit der Prüfung baulicher Schutzmaßnahmen im Bereich der Kreuzung Frankenstraße und Ahornstraße im Essener Stadtteil Stadtwald. Hintergrund ist die Anfrage der Bezirksvertretung, welche Möglichkeiten bestehen, das illegale Wenden oder Überqueren der Fahrbahn im Bereich der Hausnummern 274 bis 278 zu verhindern, wo derzeit eine etwa acht Meter lange durchgezogene Linie die Verkehrsrichtungen trennt.
Die Verwaltung teilte in der vorliegenden Vorlage mit, dass die beschriebenen Manöver zwar Ordnungswidrigkeiten darstellen, jedoch keine Unfälle oder weitere Auffälligkeiten bekannt sind, die eine besondere Handlungsnotwendigkeit begründen würden. Bauliche Maßnahmen wie Bordsteine oder Leiteinrichtungen könnten ohne zusätzliche Beschilderung ein Verkehrsrisiko darstellen. Zudem müssten solche Trennelemente Platz im Fahrbahnquerschnitt beanspruchen, was eine Einengung der bestehenden Fahrstreifen zur Folge hätte. Da ein entsprechender Umbau mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, empfiehlt die Verwaltung gegen eine bauliche Veränderung vorzugehen. Die Bezirksvertretung II nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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