Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Hier: Aufstellung von Schildern am Haumannplatz mit Hinweis auf die Leinenpflicht
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung II wurde eine Bürgeranregung zum Thema Leinenpflicht am Haumannplatz behandelt. Eine Anwohnerin nahe der Hundewiese im Haumannviertel berichtete, dass auf der angrenzenden Liege- und Spielwiese vermehrt große Hunde ohne Leine zu sehen seien. Laut der Eingabe fehle es an Hinweisschildern im Bereich der Wiese, da lediglich am Kinderspielplatz eine entsprechende Beschilderung vorhanden sei. Dies führe dazu, dass die geltenden Regeln von Hundehaltenden nicht immer wahrgenommen würden.
Die zuständige Verwaltung nahm zu diesem Anliegen Stellung und erklärte, dass die Leinenpflicht bereits durch das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen stadtweit festgeschrieben sei. Eine zusätzliche Beschilderung am Haumannplatz ist daher nicht vorgesehen. Als Gründe für diese Entscheidung nannte die Verwaltung den Wunsch nach einem übersichtlichen Stadtbild durch eine geringe Anzahl an Schildern im öffentlichen Raum sowie fehlende finanzielle Mittel für die Aufstellung und dauerhafte Pflege weiterer Hinweisschilder. Die Bezirksvertretung II nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.12.2025einstimmig beschlossen