Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Isenbergstr. 40, 45130 Essen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung II wird im Rahmen einer Anhörung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie in der Isenbergstraße 40 angehört. Die Betreiberin des Ladenlokals beantragt, auf zwei Teilflächen des öffentlichen Gehwegs Tische und Stühle aufzustellen. Die geplanten Flächen haben jeweils eine Größe von 3,00 Metern Länge und 0,65 Metern Tiefe. Dabei soll eine Restgehwegbreite von mindestens 1,50 Metern für den Fußgängerverkehr gewährleistet bleiben. Da an der betreffenden Stelle keine Verkehrszeichen als Radweg ausgewiesen sind, steht die Fläche dem Fußgängerverkehr uneingeschränkt zur Verfügung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung II keine Bedenken gegen eine zunächst für das Jahr 2026 befristete Erlaubnis erhebt. Für den Zeitraum ab dem Jahr 2027 wird eine unbefristete Sondernutzungserlaubnis in Aussicht gestellt, sofern keine berechtigten Beschwerden oder Verstöße gegen die geltenden Auflagen und Bedingungen bekannt werden. Die beteiligten Fachbereiche sowie das Amt für Straßen und Verkehr haben im Rahmen des verwaltungsinternen Prüfverfahrens bereits keine Einwände gegen das Vorhaben geäußert.
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Beratungsfolge
- 19.03.2026einstimmig mit Anmerkungen keine Bedenken