Ehrengrabstätte Georg Metzendorf
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III hat einen Antrag gestellt, das Verfahren zur Anerkennung der Grabstätte von Georg Metzendorf auf dem Südwestfriedhof als Ehrengrabstätte der Stadt Essen einzuleiten. Die Beantragung stützt sich auf § 24 der Friedhofssatzung sowie die entsprechenden Ausführungsrichtlinien.
Die Grabstätte befindet sich derzeit in einem minimalen Pflegezustand. Da das Nutzungsrecht bereits im Jahr 2004 nicht verlängert wurde, ist die Stadt Essen als Eigentümerin zum Erhalt des seit 2005 unter Denkmalschutz stehenden Grabmals verpflichtet. Die aktuelle Pflege wird durch Mitarbeitende der GGE durchgeführt.
In der Begründung des Antrags wird Georg Metzendorf aufgrund seiner Bedeutung für die Stadt Essen, insbesondere im Zusammenhang mit der Siedlung Margarethenhöhe, als herausragende Persönlichkeit mit überregionaler Bedeutung angeführt. Durch die Anerkennung als Ehrengrab soll eine dauerhaft gesicherte Pflege sowie eine würdige Gestaltung der Grabstätte ermöglicht werden.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026einstimmig beschlossen