Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: ÖPNV-Führung in Frohnhausen / Linie 109
✦ KI-Zusammenfassung
In der Bezirksvertretung III für den Stadtbezirk 3 liegt eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vor, die die Führung des öffentlichen Personennahverkehrs in Frohnhausen betrifft. Im Zentrum der Anfrage steht die Linienführung der Buslinie 109. Ein Bürger hat sich zu diesem Thema schriftlich an die Bezirksvertretung gewandt.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat als zuständiger Fachbereich eine Stellungnahme zu dem Anliegen vorgelegt. Diese Ausarbeitung wurde in Abstimmung mit der Ruhrbahn sowie der Steuerungsstelle ÖPNV erstellt. In der Sitzung am 11. März 2026 soll die Bezirksvertretung sowohl die Eingabe des Bürgers als auch die Stellungnahme des Amtes zur Kenntnis nehmen. Mit dieser Maßnahme wäre das Verfahren formal abgeschlossen, sofern die Bezirksvertretung keinen ergänzenden Beschluss fasst.
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Beratungsfolge
- 11.03.2026Kenntnis genommen