Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 GO NRW zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur übergangsweisen Instandsetzung und Verkehrssicherung des Wellenbeckens im Grugabad.
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über eine Dringlichkeitsentscheidung zur Durchführung notwendiger Instandsetzungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen am Wellenbecken des Grugabades. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Betriebsleitung der Sport- und Bäderbetriebe Essen beauftragt, die erforderlichen Arbeiten zur übergangsweisen Sanierung umzusetzen.
Im Rahmen der Saisonvorbereitung für das Jahr 2026 wurden am Wellenbecken Schäden an den Beckenrandsteinen sowie Instabilitäten in der Beckenrandkonstruktion festgestellt. Ein Gutachten bestätigte zudem Mängel an der Fliesenauflage, Korrosionsschäden an der Decke der Wellenkammer sowie erhöhte Chloridwerte im Beton, die auf eine beginnende Bewehrungskorrosion hindeuten. Diese Schäden beeinträchtigen die Verkehrssicherheit und machen eine Nutzung des Beckens zum jetzigen Zeitpunkt unmöglich.
Die Maßnahmen dienen als Übergangslösung bis zur geplanten Generalsanierung des Grugabades, die nach der Freibadsaison 2028 beginnen soll. Die Kosten für die Instandsetzung werden auf bis zu 351.050 Euro brutto geschätzt, wobei die tatsächliche Finanzbelastung unter Berücksichtigung des Vorsteuerabzugs etwa 306.000 Euro beträgt. Die Finanzierung ist im Wirtschaftsplan 2026 der Sport- und Bäderbetriebe Essen vorgesehen. Ziel der Arbeiten ist es, die Funktionsfähigkeit des Wellenbeckens für die kommenden Sommersaisons sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2026einstimmig beschlossen