Nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem.§ 36 V GO NW hier: Baubeginn der Maßnahme Stauseebogen Erneuerung der Fahrbahn unter Vollsperrung Bezug DS 0771/2026/6
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VIII wird um die nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gebeten, welche am 8. Mai 2026 getroffen wurde. Gegenstand der Entscheidung ist der Baubeginn der Maßnahme „Stauseebogen“, die eine Erneuerung der Fahrbahn unter Vollsperrung vorsieht.
Der Rat der Stadt Essen hatte bereits im Juli 2025 den Bau der Fahrradstraße Stauseebogen beschlossen. Die Verwaltung teilte am 11. Mai 2026 mit, dass aus organisatorischen Gründen ein rechtzeitiger Beschluss der Bezirksvertretung vor dem Baubeginn nicht eingeholt werden konnte. Da die Verwaltung bereits vertragliche Verpflichtungen eingegangen ist und Verzögerungen der Maßnahme zu finanziellen Schäden für die Stadt führen könnten, wurde die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vorgenommen.
Nach der Hauptsatzung liegt die Entscheidung über die Verkehrsführung bei Baumaßnahmen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten bei der Bezirksvertretung. Da aufgrund der zeitlichen Disposition keine Sondersitzung einberufen werden konnte, wird die Entscheidung nun gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW der Bezirksvertretung zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 02.06.2026kein Ergebnis hinterlegt