Eingabe gem. § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW hier: Vermüllung von Containerstandorten an der Keplerstraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung III setzt sich im Rahmen der Vorlage 0985/2026/BV III erneut mit der Situation an Containerstandorten, unter anderem in der Keplerstraße, auseinander. Anlass ist eine Eingabe gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Vermüllung von Standorten.
Anknüpfend an die Beratung vom 11. März 2026, bei der die Verwaltung um eine Übersicht der Containerstandorte vor Schulen sowie um eine Überarbeitung des Gesamtkonzepts zur Platzierung von Depotcontainern gebeten wurde, liegt nun eine neue Stellungnahme der Stabstelle Entsorgungswirtschaft vor. Die Bezirksvertretung nimmt diese aktuelle Stellungnahme vom 13. Mai 2026 zur Kenntnis.
In der Stellungnahme werden die Situation im Stadtbezirk III sowie mögliche Handlungsansätze, wie etwa die Einrichtung von Unterflurstandorten, thematisiert. Ergänzend dazu enthält die Vorlage eine Untersuchung der Containerstandorte vor Schulen im Bezirk. Diese umfasst eine Fotodokumentation sowie Einschätzungen zu möglichen Beeinträchtigungen an den betreffenden Standorten.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026Kenntnis genommen