Bürgereingabe gemäß § 24 GO hier: Parkverbot Kersthover Ring
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung VI für den Stadtbezirk Zollverein hat die Stellungnahme der Verwaltung zu einer Bürgeranregung bezüglich eines Parkverbots am Kersthover Ring zur Kenntnis genommen. Eine Bewohnerin hatte im August 2025 darum gebeten, vor dem Gebäude Kersthover Ring 1 ein Halteverbot einzurichten, da parkende Fahrzeuge die Entleerung der Mülltonnen durch den Entsorgungsdienst behindern könnten.
Das zuständige Amt für Straßen und Verkehr (Fachbereich 66) hat dazu eine Stellungnahme abgegeben. Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine zusätzliche Beschilderung an diesem Standort. Die Fahrbahnbreite im Bereich der Hausnummer 1 erlaube das Parken von Fahrzeugen, sofern die nach der Straßenverkehrs-Ordnung erforderliche Restfahrbahnbreite von mindestens 3,05 Metern für Einsatzfahrzeuge gewahrt bleibt. Im weiteren Verlauf des Kersthover Rings bestehe aufgrund der geringen Straßenbreite bereits ein gesetzliches Haltverbot. Zudem wies die Verwaltung darauf hin, dass bei Verstößen gegen die bestehenden Abstandsregeln zu Einmündungen bereits rechtliche Handhabungsmöglichkeiten durch die Ordnungsbehörde bestehen. Der Antrag auf Einrichtung eines zusätzlichen Halteverbots kann daher nicht erfüllt werden.
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- 17.06.2026Kenntnis genommen