TOP: Umsetzung des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036), hier: Demokratische Kontrolle sichern - keine pauschale Ermächtigung für Kostensteigerungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Essen hat einen Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag zur Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes 2025 bis 2036 zu ändern. Konkret wird die Streichung des zweiten Punktes aus der Vorlage DS 1089/2026/2 gefordert.
Der Antrag bezieht sich auf eine geplante Regelung, welche die Verwaltung dazu ermächtigen würde, über Kostensteigerungen bei Einzelprojekten bis zu einer Höhe von 30 Prozent und maximal 5 Millionen Euro pro Maßnahme eigenständig zu entscheiden. Damit soll von der bisherigen Ausschusszuständigkeitsordnung abgewichen werden.
Die Fraktion begründet ihr Vorhaben damit, dass die politische Kontrolle durch den Rat und die zuständigen Ausschüsse bei einem Investitionsvolumen von rund 424,9 Millionen Euro für über 70 Einzelprojekte sichergestellt bleiben müsse. Eine einseitige Entscheidungskompetenz der Verwaltung könne die Priorisierung der Maßnahmen sowie die politische Schwerpunktsetzung beeinflussen. Um die Budgethoheit des Rates und die Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren, fordert die Fraktion, an den bestehenden Vorgaben der Ausschusszuständigkeitsordnung festzuhalten.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 08.07.2026mehrheitlich abgelehnt
- 08.07.2026mehrheitlich nicht empfohlen
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