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Bezirksvertretung II

Bürgereingaben gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Belastungen/Beeinträchtigungen durch Sitzbank und Fahrradbügel vor dem Gebäude in der Gummertstr. 1

1221/2026/BV II Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 2

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Bezirksvertretung II liegt eine Bürgeranregung vor, die die Entfernung eines Fahrradbügels und einer Sitzbank an der Ecke Rüttenscheider Straße und Gummertstraße 1 zum Gegenstand hat. Ein Bürger weist darauf hin, dass die Aufstellung dieser Einrichtungen Beeinträchtigungen des privaten Wohnraums zur Folge habe. Er berichtet, dass durch die unmittelbare Nähe der Objekte die Privatsphäre in den Erdgeschosswohnungen eingeschränkt sei, da Nutzer der Sitzbank sowie Rad- und E-Rollerfahrer Einblick in die Räumlichkeiten hätten.

Zudem wird angeführt, dass es zu unkontrolliertem Abstellen von Fahrzeugen auf dem Bürgersteig sowie zu Lärmbelästigungen durch nächtliche Aufenthalte an der Sitzbank komme. Der Anwohner nennt zudem Verschmutzungen und eine Veränderung der Wohnqualität als Folgen der aktuellen Situation. Auch die Verwaltung der Wohneigentümergemeinschaft unterstützt das Anliegen und bittet um die Entfernung der Sitzbank und des Fahrradbügels.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 129 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Gummertstr. 1 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Gummertstr. 1.

Beratungsfolge

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