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Aufstellung einer Außengastronomie auf der öffentlichen Gehwegfläche vor dem Ladenlokal Rüttenscheider Straße 48, 45130 Essen

1082/2026/6 · Vorlage · 16.07.2026 · Amt für Straßen und Verkehr

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KI-Zusammenfassung

Der neue Betreiber eines Ladenlokals in der Rüttenscheider Straße 48 in Essen beantragt die Erteilung einer unbefristeten Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie auf dem öffentlichen Gehweg. Die geplante Fläche vor dem Geschäft soll mit einer Größe von 1,30 Metern Tiefe und 4,00 Metern Länge ganzjährig zur Aufstellung von Tischen und Stühlen genutzt werden können.

Nach einer verwaltungsinternen Prüfung der beteiligten Fachdienststellen liegen keine Einwände gegen das Vorhaben vor. Da durch die Beanspruchung der Fläche eine Restgehwegbreite von circa 2,40 Metern für den Fußgängerverkehr erhalten bleibt, befürwortet die Verwaltung die Erteilung der Erlaubnis. Dabei obliegt dem Erlaubnisnehmenden die Verantwortung für die Verkehrssicherungspflicht. Es muss sichergestellt werden, dass keine Verkehrsgefährdungen entstehen und keine vermeidbaren Behinderungen des Passantenverkehrs auftreten.

Auf Basis dieser Prüfung wird der Bezirksvertretung II empfohlen, keine Bedenken gegen die Erteilung der unbefristeten Sondernutzungserlaubnis zu erheben, sofern die entsprechenden Auflagen und Bedingungen erfüllt werden.

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