Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittler
✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll Kenntnis über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlung in der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass die Stadt Essen jährlich 14.000 Euro für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern übernimmt. Diese Mittel kommen den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe in freier Trägerschaft zugute. Konkret sind die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, der Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. betroffen. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern und ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Die Maßnahme ist notwendig, da die Erstattung der Kosten für das Jahr 2027 in den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen nicht enthalten ist und die freien Träger nicht über die erforderlichen finanziellen Ressourcen verfügen. Die Bereitstellung von Sprachmittlung wird als Voraussetzung für die Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichtaufgaben in der Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberatung dargestellt, um eine Verständigung mit jungen Menschen und deren Familien zu gewährleisten. Durch eine Neukonzeptionierung der Zugewandertenberatung wurde die Steuerungsverantwortung für andere Bereiche an das Kommunale Integrationszentrum übertragen. Die Haushaltsplanung für 2027 berücksichtigt die getrennten Zuständigkeiten so, dass der Gesamtansatz im Vergleich zu Vorjahren nicht überschritten wird.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.11.2026anstehend
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