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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 5 über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 09.06.2026
- 2.Kriminalpräventiver Rat Essen - Jahresbericht 2024/2025
- 3.Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Jahr 2025
- 4.Controllingbericht U25 des Fachbereiches 56 - JobCenter für das III. Quartal 2026Zur Vorlage · 1552/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der JobCenter Essen hat für den Jugendhilfeausschuss den Controllingbericht U25 für das dritte Quartal 2026 vorgelegt. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Personen unter 25 Jahren aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern im Leistungsbezug nach dem SGB II.
Im Bereich der ukrainischen Vertriebenen wurden im Durchschnitt 6.493 Personen in 3.394 Bedarfsgemeinschaften betreut. Die kommunalen Aufwendungen für Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie für Bildung und Teilhabe beliefen sich auf rund 17,5 Millionen Euro, wobei etwa 11,4 Millionen Euro durch Bundeserstattungen gedeckt werden konnten.
Die Anzahl der Personen unter 25 Jahren aus den neun betrachteten Nicht-EU-Ländern sank im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,6 %. Der Arbeitslosenbestand in dieser Altersgruppe lag bei durchschnittlich 2.522 Personen, was einem Rückgang von 2,0 % entspricht. Die Arbeitslosenquote für die Gruppe U25 betrug im September 2026 genau 8,1 %.
Hinsichtlich der Integrationsleistung verzeichnete der Bericht einen Rückgang der Integrationsquote um 4,2 % gegenüber dem Vorjahr. Ein wesentlicher Fokus der Arbeit der Jugendberufsagentur bleibt die Reduzierung der Hilfebedürftigkeit durch frühzeitige Beratung. Der Bericht weist zudem auf gesetzliche Änderungen hin, darunter die Umbenennung des Bürgergeldes in Grundsicherungsgeld zum 1. Juli 2026 sowie die Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 5.Jugendgesundheitsbericht der Stadt Essen 2026
- 6.Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für das Jahr 2027/2028 zum Konzept „Zusammenleben in Vielfalt“Zur Vorlage · 1797/2026/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1797/2026/5 des Kommunalen Integrationszentrums umfasst die Maßnahmen- und Finanzplanung des Integrationsbudgets für die Jahre 2027 und 2028. Die Planung basiert auf dem Rahmenkonzept „Zusammenleben in Vielfalt“. Für beide Planungsjahre ist ein Budget von jeweils 4.512.800,00 Euro vorgesehen. Diese Summe unterteilt sich in die institutionelle Förderung (Teil A) mit 3.37lag.918,01 Euro für 2027 und 3.414.116,45 Euro für 2028 sowie in laufende Maßnahmen (Teil B) mit 909.104,42 Euro für 2027 und 911.464,14 Euro für 2028. Zusätzlich sind 140.000,00 Euro als bezirkliche Verfügungsmittel (Teil C) vorgesehen. Der vorläufige Abschluss für das Jahr 2026 beläuft sich auf 3.780.849,04 Euro.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit soll den vorläufigen Jahresabschluss 2026 sowie die Übersicht der bezirklichen Maßnahmen 2026 zur Kenntnis nehmen und die Umsetzung der Handlungsansätze sowie die Bereitstellung der Verfügungsmittel beschließen. Verschiedene Gremien, darunter der Jugendhilfeausschuss, die Ausschüsse für Schule und Bildung, Sport- und Bäderbetriebe, Chancengleichheit und Integration sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie die Bezirksvertretungen I bis IX, sollen die Planung zur Kenntnis nehmen. Als Antragsfrist ist der 31. August 2028 festgelegt.
Die Planung dient der Unterstützung der interkulturellen Personal- und Organisationsentwicklung der Fachbereiche. Die Finanzierung soll durch die Umschichtung bestehender Haushaltsmittel erfolgen, um keine zusätzlichen Belastungen für den städtischen Haushalt zu erzeugen. Die Vorlage verweist auf die gesetzlichen Grundlagen des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW sowie auf den Handlungsbedarf durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz und die Folgen von Fluchtbewegungen. Eine Prüfung der Klimarelevanz ergab positive Auswirkungen auf den Klimaschutz.
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Beratungsfolge
- 12.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration (7. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (8. Sitzung)
- 11.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (9. Sitzung)
- 10.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (10. Sitzung)
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 7.Bericht zur Umsetzung der Spielraumleitplanung im Zeitraum 2025 bis 2026 und der Maßnahmenplanung 2027 bis 2028
- 8.Integriertes Entwicklungskonzept Sozialer Zusammenhalt „Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung“ (IEK Schichtwechsel – Zollverein und Umgebung)
- 9.Verschiebung von Dimensionen: Zunahme komplexer Unterstützungsbedarfe von Kindern und Jugendlichen an Essener Schulen - Anforderungen an eine koordinierte GesamtstrategieZur Vorlage · 1628/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 1628/2026/4 befasst sich mit der Zunahme komplexer Unterstützungsbedarfe bei Kindern und Jugendlichen an Essener Schulen. Eine Befragung von 112 öffentlichen Schulen, an der 76,2 % der Schulleitungen teilnahmen, dokumentiert eine Zunahme von Gewaltphänomenen, psychosozialen Belastungen und sprachlichen Defiziten. Laut der Auswertung nehmen 69,3 % der Schulleitungen eine Zunahme von demokratiefeindlichen oder extremistischen Vorfällen wahr, wobei rassistische Äußerungen mit 71,9 % und sexistische Äußerungen mit 63,2 % am häufigsten genannt wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Ausschüsse für Recht, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Jugendhilfe sowie Soziales, Arbeit und Gesundheit die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis nehmen. Der Ausschuss für Schule und Bildung soll die Darstellung ebenfalls zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, ein systemübergreifendes Handlungskonzept zu erarbeiten. Dieses soll im ersten Halbjahr 2027 den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt werden und die Bündelung von Daten sowie die Stärkung interinstitutioneller Kooperationen zum Ziel haben.
Die geplanten Maßnahmen umfassen präventive Ansätze im Vorschulbereich, die Begleitung des Übergangs von Kitas zu Grundschulen sowie die Förderung der Extremismusprävention und die Intensivierung der Arbeit des Netzwerks „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Zudem soll eine Überprüfung rechtlicher Rahmenbedingungen im Schulrecht, der Elternverantwortung und bei Schulwechselprozessen erfolgen. Ziel ist die Erstellung eines Positionspapiers zur Benennung von Ressourcen-, Personal- und Anpassungsbedarfen. Kurzfristig sollen Schulvertretungen in Austauschformate eingebunden und die überarbeitete Kooperationsvereinbarung Jugendhilfe-Schule bekannt gemacht werden.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 10.Flexibilisierung der Betreuungszeiten gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz in der Einrichtung Viktoriastraße 33Zur Vorlage · 1307/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 10. November 2026 darüber beraten, die Einrichtung in der Viktoriastraße 33 in Essen-Katernberg als weiteres Angebot zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2026/2027 zu ergänzen. Die Grundlage hierfür bildet § 48 des Kinderbildungsgesetzes, der es den Jugendämtern ermöglicht, durch Landeszuschüsse bedarfsgerechte und familienunterstützende Betreuungsangebote zu fördern.
Die Einrichtung, die von der Kitarino gGmbH getragen wird, kann nach Abschluss der Gebäudesanierung zum neuen Kita-Jahr in Betrieb gehen. Für diese Einrichtung ist ein Zuschuss in Höhe von 17.708,23 Euro vorgesehen, welcher sich aus einem Sockelbetrag für fünf Gruppen sowie Zuschüssen für wöchentliche Öffnungszeiten von 47,5 Stunden und die Finanzierung von 15 Schließtagen zusammensetzt.
Durch die Aufnahme dieser Einrichtung erhöht sich die gesamte Fördersumme für das Kita-Jahr 2026/2027 von zuvor 2.583.095,10 Euro auf 2.600.803,33 Euro. Entsprechend steigt der kommunale Eigenanteil der Stadt Essen um rund 3.542 Euro auf 520.160,67 Euro. Die Stadt Essen erhält für das betreffende Jahr einen Landeszuschuss von bis zu 2.989.759,44 Euro, wobei die verfügbare Fördersumme des Landes nach der Anpassung nicht vollständig ausgeschöpft wird. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt über die entsprechenden Haushaltsposten für die Förderung von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 11.Kinderschutz in der Kindertagespflege – Verfahrensabläufe und QualitätsentwicklungZur Vorlage · 1289/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss wird im Rahmen der Sitzung am 10. November 2026 über einen Bericht zum Thema Kinderschutz in der Kindertagespflege informiert. Die Vorlage des Jugendamtes beschreibt die Einführung neuer Verfahrensabläufe, die Ende 2025 durch das Team der Jugendhilfeplanung und die Fachgruppe „Qualität im Kinderschutz“ entwickelt wurden. Diese Ablaufschemata regeln den Umgang mit Hinweisen, Meldungen und Beschwerden sowie das Vorgehen bei Anhaltspunkten für eine Gefährdung von Kindern in der Kindertagespflege. Ziel ist es, strukturelle oder fachliche Mängel sowie Gefährdungsmomente frühzeitig zu identifizieren und entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Zur Sicherung eines einheitlichen Fachstandards in Essen sollen alle Kindertagespflegepersonen geschult werden. Für das Jahr 2026 wurden hierzu zweistündige Online-Schulungen konzipiert, um eine zeitnahe Erreichung aller Betreuungspersonen zu ermöglichen. Ab dem Folgejahr ist die Durchführung ganztägiger Präsenz-Fortbildungen geplant. Zudem wird angestrebt, die Kinderschutzschulung als verpflichtenden Fachstandard zu etablieren, der regelmäßig aufgefrischt werden muss und künftig in die tätigkeitsvorbereitende Qualifizierung integriert werden soll.
Parallel zur Qualitätsentwicklung im Bereich des Kinderschutzes befasst sich die Jugendhilfeplanung aufgrund des sinkenden Betreuungsbedarfs mit den veränderten Rahmenbedingungen der Kindertagespflege. In Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachverbänden soll hierzu ein Eckpunkte-Papier mit dem Titel „Zukunft Kindertagespflege in Essen“ entwickelt werden.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 12.Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlerZur Vorlage · 1382/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss soll Kenntnis über die Übernahme von Kosten für Sprach- und Integrationsmittlung in der Kinder- und Jugendhilfe erhalten. Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes sieht vor, dass die Stadt Essen jährlich 14.000 Euro für den Einsatz von Sprach- und Integrationsmittlerinnen und -mittlern übernimmt. Diese Mittel kommen den Arbeitsfeldern Erziehungsberatung und Jugendgerichtshilfe in freier Trägerschaft zugute. Konkret sind die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Essen e.V., die cse gGmbH, das Diakoniewerk Essen gemeinnützige Jugend- und Familienhilfe GmbH, der Kinderschutzbund Ortsverband Essen e.V. sowie Impulse e.V. betroffen. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Abschluss von Zusatzvereinbarungen mit den jeweiligen Trägern und ist bis zum 31. Dezember 2027 befristet.
Die Maßnahme ist notwendig, da die Erstattung der Kosten für das Jahr 2027 in den bestehenden vertraglichen Vereinbarungen nicht enthalten ist und die freien Träger nicht über die erforderlichen finanziellen Ressourcen verfügen. Die Bereitstellung von Sprachmittlung wird als Voraussetzung für die Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichtaufgaben in der Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberatung dargestellt, um eine Verständigung mit jungen Menschen und deren Familien zu gewährleisten. Durch eine Neukonzeptionierung der Zugewandertenberatung wurde die Steuerungsverantwortung für andere Bereiche an das Kommunale Integrationszentrum übertragen. Die Haushaltsplanung für 2027 berücksichtigt die getrennten Zuständigkeiten so, dass der Gesamtansatz im Vergleich zu Vorjahren nicht überschritten wird.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 13.Anpassung der Verträge „Quartiershausmeister und Quartiershausmeisterinnen“Zur Vorlage · 1246/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Essen plant eine Anpassung der Verträge für die Quartiershausmeisterinnen und Quartiershausmeister. Mit der vorliegenden Vorlage des Jugendamtes wird vorgeschlagen, die finanziellen Mittel für das Projekt ab dem 1. Januar 2027 zu erhöhen.
Im Zentrum der Anpassung steht die Aufstockung der Stellenanteile in bestimmten Stadtbezirken. In den Bezirken I und V sollen die Stellenanteile jeweils um 0,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ) erhöht werden, während im Bezirk VI eine Aufstockung um 1 VZÄ vorgesehen ist. Damit erhöht sich die Gesamtzahl der Stellen von bisher 13 auf 15 VZÄ. Grund für diesen Schritt ist eine gesteigerte Bedarfslage, unter anderem durch eine Zunahme illegaler Müllablagerungen.
Parallel zur Ausweitung der Stellen sollen die Sockelbeträge pro Vollzeitäquivalent angepasst werden. Dieser Betrag, der Personalkosten für die Einsatzkräfte und Leitungskräfte sowie Verwaltungskosten und Sachkosten umfasst, soll auf 73.999 Euro angehoben werden. Dies dient dem Ausgleich gestiegener Personal- und Sachkosten.
Die jährlichen Gesamtkosten für die 15 Vollzeitäquivalente belaufen sich auf rund 1.109.990 Euro. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf von jährlich maximal 355.990,25 Euro. Die Mittel sollen über die Produktgruppe Prävention, Beratung, Information und Vermittlung von Hilfe bereitgestellt werden. Die Umsetzung erfolgt über die beteiligten Träger Caritas-SKF-Essen, Diakoniewerk Essen, SoFa e.V. und die Arbeiterwohlfahrt Essen.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 14.Befristete Aussetzung der Personalbemessung im Allgemeinen SozialdienstZur Vorlage · 1702/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Jugendamtes hat die befristete Aussetzung der Personalbemessung im Allgemeinen Sozialdienst beschlossen. Die für Januar 2027 geplante Auswertung des Personalbemessungs-Tools (PeB-Tool) für das Bemessungsjahr 2026 wird daher nicht durchgeführt. Dem Jugendhilfeausschuss wird der entsprechende Bericht zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Grund für diese Entscheidung ist die laufende Ablösung des bisherigen Fachverfahrens JuAVE durch das neue System LogoData. Da das alte Verfahren technisch nicht mehr weiterentwickelt wird und die Einführung des neuen Systems erhebliche personelle Ressourcen bindet, ist die Erhebung einer validen Datenbasis derzeit nicht möglich. Rund 30 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sind aktuell mit Dateneingaben, Vorlagenprüfungen und Testungen befasst und arbeiten parallel in beiden Systemen.
Zudem erschweren veränderte Arbeitsweisen, Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung sowie gesetzliche Neuregelungen die Vergleichbarkeit der Daten mit den Vorjahren. Eine Personalbemessung zum Jahreswechsel 2026/2027 würde aufgrund der eingeschränkten Aussagekraft der Daten keine belastbare Grundlage für personalwirtschaftliche Entscheidungen bieten. Eine erneute Auswertung erfolgt erst, wenn die Ablösung des alten Fachverfahrens abgeschlossen ist, die Prozesse im neuen System vollständig abgebildet sind und eine repräsentative Datenbasis zur fachlichen Plausibilisierung vorliegt.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 15.Beratung des Haushaltsplanentwurfs 2027/2028Zur Vorlage · 1632/2026/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jugendhilfeausschuss berät über den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2027 und 2028. Der Entwurf umfasst verschiedene Teilpläne, darunter die Bereiche BAföG, Unterhaltsvorschuss, Tagespflege, Jugendarbeit, Hilfe zur Erziehung sowie die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Der Gesamtzuschussbedarf beläuft sich inklusive interner Leistungsverrechnung auf rund 426,2 Millionen Euro für das Jahr 2027 und 430,3 Millionen Euro für das Jahr 2028. Die geplante Investitionstätigkeit wird für das Jahr 2027 auf etwa 2,8 Millionen Euro und für das Jahr 2028 auf etwa 2,1 Millionen Euro beziffert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem Rat der Stadt die aufgeführten Teilpläne sowie die Veränderungen der Planansätze und die daraus resultierenden Änderungen des Gesamtergebnis- und Finanzplans zur Beschlussfassung empfiehlt.
Zudem werden investive Zuschüsse an freie Träger für den Zeitraum von 2025 bis 2031 behandelt. Diese dienen dem Erwerb von Sachanlagevermögen, etwa für die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen, Küchengeräte, den Städtischen Heimverbund, Spielplatzpaten, das Jugendpsychiatrische Institut, Amtspflegschaften, den Unterhaltsvorschuss sowie die Förderung von Tageseinrichtungen, BAföG und der Jugendhilfeplanung. Die geplanten Ausgaben belaufen sich für die Jahre 2025 und 2026 auf rund 2,8 Millionen Euro beziehungsweise 2,1 Millionen Euro. Einzelne Posten zur Ausstattung von Kitas liegen zwischen 456.000 und 580.000 Euro. Eine Vorprüfung der Vorlage ist erforderlich, wobei die Einschätzung zur Klimarelevanz keine Auswirkungen auf den Klimaschutz ergibt.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 16.Verweisung an die JHA-Unterausschüsse
- 17.Beschlusskontrolle
- 18.Anträge
- 18.1Einrichtung eines TalentKollegs EssenZur Vorlage · 1609/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag mit der Nummer 1609/2026/EBB-FDP gestellt, der die Einrichtung eines TalentKollegs Essen vorsieht. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob im Rahmen einer möglichen Zusammenführung der Essener Jugendhilfe und der Junior-Uni Essen ein solches TalentKolleg etabliert und in die bestehenden Strukturen der NRW-Talentförderung integriert werden kann.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung Gespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen, dem NRW-Zentrum für Talentförderung sowie weiteren beteiligten Institutionen aufnimmt. Ziel dieser Gespräche ist es, die fachlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen für einen Standort in Essen zu klären. Dabei sollen insbesondere Möglichkeiten der Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen im Rahmen der bestehenden Talentförderung untersucht werden.
Sollten entsprechende Fördermöglichkeiten nachgewiesen werden, soll die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Vorbereitung der Einrichtung einleiten. Dabei ist eine Integration in die gemeinsamen Strukturen der Jugendhilfe und der Junior-Uni zu berücksichtigen, um Doppelstrukturen zu vermeiden und vorhandene Ressourcen effizient zu nutzen. Die zuständigen Ausschüsse sollen über die Ergebnisse der Prüfung, die verfügbaren Fördermittel sowie über ein Umsetzungskonzept informiert werden. Das Vorhaben zielt darauf ab, durch kostenfreie Qualifizierungsangebote und individuelle Beratung die Bildungs- und Chancengerechtigkeit für junge Menschen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 18.2Unterhaltsvorschuss: Verfahren optimieren und Rückforderungs- sowie Unterhaltsansprüche konsequent durchsetzenZur Vorlage · 1610/2026/EBB-FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die EBB/FDP-Fraktion hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag gestellt, der die Verwaltung mit der Überprüfung der kommunalen Verfahren im Bereich des Unterhaltsvorschussgesetzes beauftragen soll. Ziel der Vorlage ist es, Optimierungsmöglichkeiten bei der Gewährung, Prüfung und Rückforderung von Leistungen zu identifizieren und über die Ergebnisse sowie mögliche Maßnahmen zu berichten.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung soll auf der frühzeitigen Erkennung von unberechtigten oder missbräuchlichen Leistungsbezügen liegen. Die Verwaltung soll prüfen, wie Zahlungen bereits im Vorfeld vermieden werden können, ohne die rechtmäßigen Leistungsberechtigten durch zusätzlichen bürokratischen Aufwand oder pauschale Verdachtsmomente zu beeinträchtigen. Zudem soll untersucht werden, wie Rückforderungen aufgrund zu Unrecht gewährter Leistungen im kommunalen Zuständigkeitsbereich konsequenter und effizienter verfolgt werden können. Hierbei stehen die Verfahren zur Festsetzung, Nachverfolgung und Beitreibung offener Forderungen im Fokus.
Die Begründung des Antrags verweist auf die prognostizierten Aufwendungen für den Unterhaltsvorschuss in Essen im Jahr 2026, die mit rund 27,5 Millionen Euro den Haushaltsansatz von etwa 25,6 Millionen Euro um circa 1,9 Millionen Euro überschreiten sollen. Angesichts der Haushaltslage wird die Vermeidung unberechtigter Zahlungen und die konsequente Beitreibung bestehender Ansprüche als Maßnahme zur Sicherung der Leistungsfähigkeit dieses Unterstützungsinstruments angeführt. Die Ansprüche berechtigter Kinder und Familien bleiben von dem Antrag unberührt.
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Beratungsfolge
- 10.11.2026 · Jugendhilfeausschuss (8. Sitzung)
- 18.3Weiterentwicklung der Jugendorte in Essen
- 18.4Pilotprojekt: Installation von Sprühnebelanlagen zur Hitzeminderung im öffentlichen Raum hier: Hitzeschutz in Essen weiterentwickeln - sozial gerecht und quartiersbezogen - ersetzt 1505/2026/GRÜNE -
- 18.5Regelung des privaten Silvesterfeuerwerks und Prüfung alternativer Feierangebote zum Jahreswechsel 2027/2028
- 19.Mitteilungen und Anfragen
- B.Nicht öffentlicher Teil