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Bezirksvertretung VII

Nachträgliche Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Hier: Bewilligung einer Zuwendung

1549/2026/BV VII Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 8

🟡 In Beratung Nächste Station: 10.11.2026 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (8. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung VII des Stadtbezirks VIII soll eine Dringlichkeitsentscheidung nachträglich genehmigen. Gegenstand der Entscheidung ist die Bewilligung einer Zuwendung in Höhe von 56,47 Euro.

Der Antrag wurde durch das Büro für Erstaunliches in Vertretung für die Gruppe „Kray ist bunt“ gestellt. Die Mittel sind für die Druckkosten von Spielmaterialien vorgesehen, konkret für 1.000 Schabbelkarten sowie 500 Aufkleber. Diese Materialien sind für ein Spielplatzfest geplant, das am 30. September 2026 auf dem Spielplatz an der Kiwittstraße in Kray stattfindet.

Da die entsprechende Besprechung erst am 10. September 2026 stattfand, konnte der Antrag nicht mehr vor der regulären September-Sitzung der Bezirksvertretung eingereicht werden. Da die nächste ordentliche Sitzung der Bezirksvertretung erst am 10. November 2026 angesetzt ist und eine Sondersitzung als nicht zweckmäßig sowie wirtschaftlich nicht sinnvoll eingestuft wurde, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 36 Abs. 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen herbeigeführt. Die nachträgliche Genehmigung erfolgt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 der Gemeindeordnung. Ein Kostenvoranschlag der Druckereien liegt der Vorlage als nicht-öffentliche Anlage bei.

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