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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 10 über die Sitzung des Integrationsrates vom 18.05.2022
- 2.Niederschrift Nr. 11 über die Sitzung des Integrationsrates vom 15.06.2022
- 2 a.Benennung einer Vertreterin oder eines Vertreters des Integrationsrates für den Beirat bei der Justizvollzugsanstalt EssenZur Vorlage · 1584/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat bereitet eine Empfehlung für den Rat der Stadt Essen vor, um ein Mitglied für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Essen zu benennen. Die Neubesetzung des Beirats ist aufgrund der Landtagswahl 2022 erforderlich, da die Amtszeit des Gremiums an die Legislaturperiode des Landtags gebunden ist und nicht an die Amtszeit der kommunalen Gremien.
Nach einer Aufforderung der Leitung der Justizvollzugsanstalt soll eine Person vorgeschlagen werden, die gleichzeitig die Funktion eines Ausländerbeauftragten übernimmt. Seit dem Jahr 2005 schlägt der Integrationsrat hierfür geeignete Personen aus seinem eigenen Kreis vor. Für die neue Amtsperiode steht dem Integrationsrat die Wahl frei, entweder die zuletzt vorgeschlagene Person erneut zu empfehlen oder eine andere Person zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Berufung sehen vor, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Ernennung unter 75 Jahre alt sein muss und nicht als Bedienstete oder Bediensteter der Justizvollzugsanstalt tätig sein darf. Ein zusätzlicher Vorschlag für eine Stellvertretung ist im Rahmen dieses Verfahrens nicht vorgesehen. Der Integrationsrat soll dem Rat der Stadt Essen einen entsprechenden Personalvorschlag unterbreiten, damit dieser die Benennung in seiner Sitzung am 28. September 2022 vornehmen kann.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Integrationsrat empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Essen Herrn Besnik Kelmendi als Mitglied des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Essen vorzuschlagen.
Ergebnis: Der Integrationsrat empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Essen Herrn Besnik Kelmendi als Mitglied des Beirates bei der Justizvollzugsanstalt Essen vorzuschlagen. - 3.Aktueller Bericht zum Lagezentrum Ukraine
- 3 a.Fachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten - Bericht 1. Halbjahr 2022Zur Vorlage · 1567/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 38, zuständig für die Zentrale Ausländerbehörde sowie Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten, hat einen Bericht über das erste Halbjahr 2022 vorgelegt. Die Vorlage (Nummer 1567/2022/3) dient der Information der zuständigen Gremien.
In dem Bericht werden die Schwerpunkte der Arbeit im genannten Zeitraum dargelegt. Ein wesentlicher Aspekt der Berichterstattung ist die Reaktion der Behörde auf die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Herausforderungen, die mit der damit verbundenen Flüchtlingsbewegung einhergingen, bewältigt wurden.
Neben der Rückschau auf die vergangenen Monate thematisiert der Bericht auch zukünftige Aufgabenstellungen sowie erreichte Meilensteine innerhalb der Behördenstruktur. Die Verwaltung gibt an, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Funktionsfähigkeit des Fachbereichs aufrechtzuerhalten.
Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie in den Integrationsrat eingebracht. Die Sitzungstermine für die Beratung der Gremien waren für den 20. und 21. September 2022 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3 b.Fachbereich 38 - Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde (ABH) und das Welcome- und ServiceCenter Essen (WSC)Zur Vorlage · 1566/2022/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat ein Handlungskonzept für die Kommunale Ausländerbehörde sowie das Welcome- und ServiceCenter Essen vorgelegt. Die Erarbeitung des Konzepts erfolgte auf Grundlage eines Antrags der Fraktion CDU/Grüne mit dem Ziel, die Dienstleistungsqualität für die betroffenen Personen sowie die Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden nachhaltig zu verbessern.
Das Dokument beschreibt, dass die Kommunale Ausländerbehörde durch globale Entwicklungen und die daraus resultierenden Fluchtbewegungen, unter anderem im Kontext des Ukraine-Krieges, sowie durch sich ändernde Rechtslagen vor Herausforderungen steht. Dies erschwere die Etablierung fester Arbeitsabläufe und führe dazu, dass primär reaktive Maßnahmen möglich seien. Das vorliegende Konzept verfolgt das Ziel, die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken und die Situation für alle Beteiligten zukunftsorientiert auszurichten.
Der Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt zehn Ziele und 29 Einzelmaßnahmen. Diese sind sowohl auf eine verbesserte Serviceorientierung nach außen als auch auf eine Mitarbeitendenorientierung nach innen ausgerichtet. Es ist vorgesehen, die Umsetzung der Maßnahmen nach ihrer Realisierung zu evaluieren und den Maßnahmenkatalog fortlaufend weiterzuentwickeln. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in verschiedene Gremien, darunter den Rat der Stadt Essen, den Integrationsrat sowie die zuständigen Ausschüsse für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung, eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 26.10.2022 · Rat der Stadt Essen (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Konzept zum "Förderplan Essen Inklusiv"Zur Vorlage · 1406/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Soziales und Wohnen legt ein Konzept für den „Förderplan Essen Inklusiv“ vor. Die Grundlage für die Entwicklung dieses Plans bildet ein Beschluss des Rates der Stadt Essen vom 27. November 2021, mit dem die Stadtverwaltung beauftragt wurde, ein Konzept für verschiedene Handlungsfelder zu erstellen. Zu diesen Feldern gehören Bildung, barrierefreies Bauen und Wohnen, Mobilität, Kultur, Sport und Freizeit sowie Arbeit, Beschäftigung, Partnerschaft und Gesundheit. Für das Haushaltsjahr 2022 wurde dem Förderplan bereits eine finanzielle Ausstattung in Höhe von 150.000 Euro zugewiesen.
Der vorliegende Plan soll die Schwerpunkte des Aktionsplans Essen inklusiv als Förderstruktur nutzen, um konkrete Projekte und Maßnahmen in den Essener Sozialräumen zu initiieren. Das Verfahren zur Bewilligung der Projektmittel wurde mit den Trägern des Facharbeitskreises Planung und Koordinierung der Behindertenarbeit abgestimmt. Die Entscheidung über die Mittelvergabe erfolgt gestuft: Bei Beträgen bis 1.000 Euro entscheidet die Koordinierungsstelle Inklusion, bei Beträgen bis 3.000 Euro entscheidet diese gemeinsam mit einer Vertretung des Facharbeitskreises. Für Förderungen ab 3.000 Euro sowie in Sonderfällen ist eine Abstimmung in einer fachbereichsinternen Gruppe sowie in einer Projektgruppe vorgesehen. Die Umsetzung des Konzepts soll noch im laufenden Jahr beginnen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Umsetzung des Konzepts beschließt, während weitere Gremien wie der Seniorenrat, der Integrationsrat und die Bezirksvertretungen die Vorlage zur Kenntnisnahme erhalten.
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Beratungsfolge
- 29.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (15. Sitzung)
- 24.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.10.2022 · Seniorenrat (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Projekt "Dialog- und Lernplattform zur Unterstützung und Stärkung muslimischer und alevitischer Sozialarbeit vor Ort"
- 6.Arche Noah-Fest 2022
- 7.Vorstellung des Evaluationsberichtes zum Programm "Jugenddialoggruppen"Zur Vorlage · 1159/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister hat den Evaluationsbericht zum Programm „Jugenddialoggruppen“ zur Kenntnisnahme vorgelegt. Das Programm, das ursprünglich unter dem Namen „Interkultureller Dialog zur Aktivierung und Partizipation von Jugendlichen in der Migrationsgesellschaft“ im Jahr 2007 konzipiert wurde, verfolgt das Ziel, Jugendliche für politische Bildung zu aktivieren. Damit soll präventiv gegen extreme politische sowie religiöse Haltungen gewirkt und die Stärkung von Personen unterstützt werden, die potenziellen Anfeindungen ausgesetzt sind.
Die vorliegende Evaluation untersucht die Zielerreichung des Programms im Kontext der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung. Als Grundlage für den Bericht dienten Protokolle der Dialoggruppen aus den Jahren 2018 bis 2021 sowie ein Gruppeninterview mit den Dialogprozessbegleitern. Der Bericht ist in fünf Kapitel unterteilt und schließt mit Handlungsempfehlungen ab.
Die zentralen Ergebnisse der Untersuchung zeigen eine Zunahme der Sozialkompetenz, was auch bei Gruppen mit sonderpädagogischem Förderbedarf festgestellt wurde. Zudem wurden Effekte in der Entwicklung von Empathie, Selbstwirksamkeit und Selbstreflexion beobachtet. Die Fähigkeit, die eigene Meinung und Perspektive bewusst zu artikulieren, hat zugenommen, während Generalisierungen und Behauptungen seltener wurden. Der geschaffene Vertrauensraum ermöglichte es den Begleitpersonen, gezielt Interventionen durchzuführen, um Gegennarrative zu Vorurteilen anzubieten. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in den Jugendhilfeausschuss, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie in den Integrationsrat eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 8.Sachstandsbericht und Handlungsempfehlungen zur weiteren Arbeit im Stadtteil Essen-Steele und Erarbeitung des Handlungskonzeptes für Demokratie und VielfaltZur Vorlage · 1393/2022/OB · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 1393/2022/OB enthält einen Sachstandsbericht sowie Handlungsempfehlungen zur Präventionsarbeit im Essener Stadtteil Steele. Hintergrund der Vorlage ist die Reaktion auf die rechtsextremistische Gruppierung „Steeler Jungs“. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht und die Empfehlungen zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, das Förderprogramm „NRWeltoffen“ der Landeszentrale für politische Bildung durchzuführen sowie ein präventives Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus zu entwickeln und umzusetzen.
Die Vorlage verweist auf einen im November 2019 beschlossenen Betrag von 40.000 Euro zur Unterstützung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Zudem werden Maßnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 aufgeführt, darunter ein Mediationsprozess durch die Medius GmbH, das Modellprojekt „MoDeRad“ sowie sportliche und digitale Präventionsangebote.
Weitere Empfehlungen umfassen den Austausch mit den Städten Düsseldorf und Mönchengladbach sowie die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur rechtsextremistischen Mischszene im Kriminalpräventiven Rat. Vorgesehen ist zudem die Kooperation mit Sportvereinen, die Planung von Fortbildungen für pädagogisches Personal durch den Geschäftsbereich 4 sowie die Bewerbung um die Projektförderung „Kommunales Konfliktmanagement“. Die Prüfung einer Anlaufstelle für Konflikt- und Präventionsmanagement in Steele sowie ein Finanzierungsvorschlag des Kommunalen Integrationszentrums und des Jugendamtes werden dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration vorgelegt. Des Weiteren soll der Runde Tisch Essen-Steele institutionalisiert werden. Für die Umsetzung des Förderprogramms „NRWeltoffen“ ist ein ergänzender Ratsbeschluss erforderlich.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung)
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Eingliederungsbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das Jahr 2021Zur Vorlage · 0937/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fachbereich 56 – JobCenter Essen hat den Eingliederungsbericht für das Jahr 2021 vorgelegt. Dieser Bericht wird im Rahmen des jährlichen Jahresabschlusses erstellt und dient dazu, die im Vorjahr angewandten Strategien zur Eingliederung sowie zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten darzustellen. Zudem enthält das Dokument eine Bewertung der erzielten Ergebnisse durch den zugelassenen kommunalen Träger. Die Veröffentlichung des Berichts erfolgt gemeinsam mit den Berichten anderer zugelassener kommunaler Träger durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Die vorliegende Vorlage sieht vor, dass der Integrationsrat, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Jugendhilfeausschuss den Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Beratungsfolge der Vorlage umfasst verschiedene Gremien, darunter den Integrationsrat, den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, den Jugendhilfeausschuss sowie den Unterausschuss Soziale, die den Bericht im Zeitraum zwischen Juni und Dezember 2022 zur Kenntnisnahme behandeln.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen und zur weiteren Beratung in den Unterausschuss Soziales geschoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — geschoben in die nächste Sitzung
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Controllingbericht des Fachbereiches 56 - JobCenter für das II. Quartal 2022Zur Vorlage · 1145/2022/5 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Controllingbericht des Fachbereichs 56 – JobCenter Essen für das zweite Quartal 2022 dokumentiert die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration sowie die finanzielle Lage. Im Juni wurden 2.139 Bedarfsgemeinschaften mit insgesamt 3.988 Personen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in die SGB II-Betreuung überführt. Trotz dieses Anstiegs wird die Einhaltung des Planwertes von 43.079 Bedarfsgemeinschaften für das Jahr 2022 als voraussichtlich möglich eingestuft. Der prognostizierte kommunale Mehrbedarf im SGB II-Bereich beläuft sich auf rund 3,0 Millionen Euro.
Die Anzahl der Personen aus den neun zugangsstärksten Nicht-EU-Ländern verzeichnete einen Zuwachs von 16,5 %, während die SGB II-Arbeitslosenquote auf 7,6 % sank. Die Integrationsquote liegt damit 22,1 % über dem Vorjahreswert. Im Bereich des Teilhabechancengesetzes besteht ein Bestand von 796 Arbeitsplätzen nach § 16i SGB II. Der Zuschussbedarf für Unterkunft und Heizung liegt um 1,3 % über dem Planwert.
Hinsichtlich der Kostenstruktur sind keine neuen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten in dieser Vorlage ausgewiesen; detaillierte Berechnungen sind den Anlagen zu entnehmen. Eine Vorprüfung der Vorlage war nicht erforderlich. Die Klimarelevanz wurde in einer ersten Einschätzung als nicht vorhanden eingestuft. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Berichts durch den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie den Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Starke Quartiere - starke Menschen (SQSM) Sachstand KonzeptumsetzungZur Vorlage · 1245/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung informiert über den aktuellen Umsetzungsstand des Projekts „Starke Quartiere – starke Menschen“ sowie der Integrierten Entwicklungskonzepte für die Stadtteile Mitte/Ost, Nord und West. Der Bericht dient der regelmäßigen Berichterstattung über die Maßnahmen im Rahmen des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Im Bereich der ESF-Maßnahmen wurden von 82 geplanten Maßnahmen 18 Projekte mit einem Volumen von rund 2,1 Millionen Euro realisiert, wovon etwa 1,7 Millionen Euro als Zuwendung flossen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Antragssumme für die drei Fördergebiete auf rund 17,2 Millionen Euro, wobei das ursprüngliche Gesamtvolumen aufgrund von Kostensteigerungen auf über 22,6 Millionen Euro erweitert wurde.
In den einzelnen Gebieten wurden verschiedene städtebauliche und soziale Projekte umgesetzt. Im Bereich Mitte/Ost wurden Förderbescheide für das Hof- und Fassadenprogramm ausgezahlt und die Aufwertung des Waldthausenparks sowie des Elisenplatzes abgeschlossen. Im Norden wurden Projekte wie die Neueröffnung des Spindelmannparks und die Übergabe des Kaiser-Wilhelm-Parks dokumentiert. Im Bereich West wurden die Weiterentwicklung der Gesamtschule Bockmühle sowie verschiedene Spielplatzgestaltungen realisiert.
Zudem umfasst der Bericht zahlreiche soziale Maßnahmen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, darunter Projekte zur Gesundheitsförderung, Lerntherapie in Kitas und pädagogische Fachkräfte im Bereich Altendorf und Bochold. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen sowie die Fachausschüsse und Bezirksvertretungen den Bericht zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 12.Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Freiheit EmscherZur Vorlage · 0830/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat soll das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (INSEK) „Freiheit Emscher“ beschließen, welches als planerischer Rahmen für die Entwicklung des Gebiets zwischen der Emscher und dem Rhein-Herne-Kanal dient. Das Vorhaben sieht die Umgestaltung ehemaliger Bergbauflächen in Gewerbequartiere sowie die Verbesserung der Lebensqualität in den angrenzenden Wohngebieten vor. Die Verwaltung erhält den Auftrag, die Inhalte für die Fokus-Quartiere Altenessen-Nord, Vogelheim und Karnap durch Integrierte Entwicklungskonzepte (IEK) weiter zu konkretisieren.
Für die weitere Planung und Umsetzung werden vorläufige Kosten in Höhe von 530.000 Euro veranschlagt, während das Gesamtprojektvolumen auf etwa 10 Millionen Euro geschätzt wird. Für die Jahre 2023 und 2024 sind Mittel in Höhe von 150.000 Euro beziehungsweise 200.000 Euro für die Entwicklung sowie 80.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro für den öffentlichen Grünraum im Rahmen des IGA Emscher Park vorgesehen.
Die Vorlage enthält zudem eine Einschätzung zur Klimarelevanz, die eine Reduktion von Treibhausgas-Ausstößen vorsieht. Geplante Maßnahmen umfassen die energetische Aufwertung des Gebäudebestands zur Senkung des Heizwärmebedarfs sowie die Stärkung des Umweltverbunds im Bereich Verkehr und Mobilität. Dies soll durch eine bessere ÖPNV-Erschließung, etwa die Verlängerung der Stadtbahn nach Vogelheim, den Anschluss an überörtliche Fuß- und Radwege sowie durch Nahmobilitätskonzepte erfolgen. Die Aufwertung von Grün- und Freiflächen sowie Begrünungsmaßnahmen sollen zudem zur Klimaanpassung und zur Steigerung der Biodiversität beitragen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2022 · Rat der Stadt Essen (17. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben mit Anmerkungen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 15.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (23. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (13. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.09.2022 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.09.2022 · Kulturausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.09.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (16. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2022 · Kulturausschuss (14. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Sachbericht: Familiengrundschulzentren in EssenZur Vorlage · 1465/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen hat im Rahmen eines Förderaufrufs des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) die Einrichtung von vier Pilotstandorten für Familiengrundschulzentren (FGZ) umgesetzt. Die Förderung umfasst Sachmittel sowie Personalstellen und ergänzt bestehende Förderprogramme. Das Projekt ist im Fachbereich Schule angesiedelt und zielt darauf ab, multiprofessionelle Netzwerke zur Unterstützung von Familien aufzubauen, präventive Angebote an Grundschulen zu bündeln und diese Angebote zu verstetigen.
Als Pilotstandorte wurden die Friedenschule im Südostviertel, die Hövelschule in Altenessen, die Schule im Bergmannsfeld in Freisenbruch sowie die Schule im Steeler Rott in Steele ausgewählt. Die personelle Besetzung der Leitungsstellen ist erfolgt, wobei die Stellenanteile zwischen halben Stellen und einer Vollzeitstelle variieren. Das Tätigkeitsprofil der FGZ-Leitungen umfasst die Elternarbeit, Beratungsangebote, Netzwerkarbeit sowie die Unterstützung der Schulen bei der Übergangsgestaltung.
Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen der Schulverwaltung, der Jugendhilfeplanung, der Unteren Schulaufsicht und dem Träger des offenen Ganztags. Zur fachlichen Begleitung wird das Institut für Soziale Arbeit e.V. Münster eingesetzt. Da die aktuelle Förderperiode bis zum 31. Dezember 2022 läuft, bereitet sich die Stadt Essen auf eine Fortführung und die perspektivische Einrichtung weiterer Familiengrundschulzentren ab dem Jahr 2024 vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Jugendhilfeausschuss (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 14.Bericht zur Zusammenführung der kommunal gesteuerten Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und JugendarmutZur Vorlage · 0924/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes befasst sich mit der Zusammenführung kommunaler Arbeitsansätze zur Vermeidung der Folgen von Kinder- und Jugendarmut. Ziel ist die Entwicklung einer integrierten kommunalen Präventionsstrategie, um die Teilhabechancen zu erhöhen. Die Stadt Essen ist seit dem 1. November 2021 Teil des Landesprogramms „kinderstark – NRW schafft Chancen“, wofür Anträge für die Jahre 2021 und 2022 beim Landschaftsverband Rheinland bewilligt wurden. Das Jugendamt übernimmt hierbei die Federführung durch die im November 2021 installierte Regiestelle „kinderstark“.
Der Bericht bezieht sich zudem auf das abgeschlossene zehnjährige Programm „Kinderarmut bekämpfen – Teilhabe ermöglichen“ (2011 bis 2021). In diesem Zusammenhang wird die Entwicklung eines neuen Konzepts sowie die Überprüfung bestehender Leitlinien thematisiert. Aktuell stehen die Neufassung des Daten- und Monitoringkonzepts sowie die Erarbeitung der neuen Strategie im Fokus, wobei eine Projektgruppe Statistik an der Festlegung geeigneter Indikatoren arbeitet.
Zudem wird die Teilnahme am Landesaufruf „Zusammen im Quartier“ angestrebt. Eine Bewilligung würde ab der zweiten Jahreshälfte 2022 Ressourcen für eine datengestützte Sozialplanung über einen Zeitraum von drei Jahren bereitstellen. Als Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme des Berichts durch verschiedene Gremien, darunter der Rat der Stadt Essen, der Jugendhilfeausschuss sowie der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration, vorgeschlagen. Die Beratungsfolge ist für den Zeitraum zwischen dem 14. Juni und dem 21. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.06.2022 · Rat der Stadt Essen (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.06.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (11. Sitzung) — eingebracht
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2022 · Jugendhilfeausschuss (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Kinderschutz in EssenZur Vorlage · 1396/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Jugendamtes (1396/2022/4) dient der jährlichen Berichterstattung über die Entwicklungen und Anforderungen im Kinderschutz in Essen. Der Bericht umfasst Informationen zu Fallzahlentwicklungen, gesetzlichen Neuerungen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss, der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie der Integrationsrat den Bericht zur Kenntnis nehmen.
Zu den Inhalten gehören Fortbildungen für den Allgemeinen Sozialen Dienst in Kooperation mit der Fliedner Fachhochschule Düsseldorf, die Aktualisierung des Fachstandards Hilfeplanverfahren sowie die Analyse von 200 anonymisierten Kinderschutzfällen aus den Jahren 2019 bis 2021. Zudem wird die Erweiterung der Beratungsstruktur bei sexualisierter Gewalt durch die Einstellung von zwei Fachkräften im Jugendpsychologischen Institut sowie die Umsetzung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes thematisiert.
Im Kontext des Landeskinderschutzgesetzes NRW sollen bestehende Strukturen in Essen geprüft werden, um die Anforderungen an interdisziplinäre Netzwerke und Schutzkonzepte umzusetzen. Die Verwaltung berichtet von einem Anstieg der Überprüfungen von Kindeswohlgefährdungen um 5 Prozent und einer Zunahme festgestellter Gefährdungssituationen um 2,2 Prozent. Bei den Inobhutnahmen nach § 42 SGB VIII ist ein Anstieg bei Kindern unter 12 Jahren zu verzeichnen, weshalb das Jugendamt die Erweiterung stationärer Notaufnahmen prüft. Die Zahlen der Einsätze des Kinder- und Jugendnotrufs sowie der Fachberatung InsoFa weisen seit 2015 einen deutlichen Zuwachs auf.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 16.Erziehungsberatung in Essen - Jahresbericht 2021Zur Vorlage · 1215/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Jahresbericht der Erziehungsberatung in Essen für das Jahr 2021 befasst sich mit der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und Familien in schwierigen Lebenslagen. Im Berichtsjahr wurden über die sieben in der Stadt tätigen Beratungsstellen insgesamt 3.523 Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte begleitet. Die Beratungsangebote, die sowohl in öffentlicher als auch in freier Trägerschaft erbracht werden, konzentrierten sich in diesem Zeitraum auf die Schwerpunktthemen der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche.
Die Arbeit der Beratungsstellen war im Jahr 2021 durch die Anpassung von Methoden an die Bedingungen der Pandemie geprägt, um die Erreichbarkeit der Zielgruppen sicherzustellen. Ein wesentlicher Aspekt der Dienstleistung ist der präventive Charakter sowie die Kooperation mit weiteren Fachrichtungen zur Stabilisierung von Familiensystemen. Die Wartezeiten blieben dabei gering, wobei in über 80 Prozent der Fälle eine Beratung innerhalb eines Monats angeboten werden konnte.
Neben der fallbezogenen Zusammenarbeit mit Institutionen wie den Familienzentren und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes wird die fortschreitende Digitalisierung der Beratungsangebote thematisiert. Der Bericht liegt verschiedenen Gremien, darunter dem Jugendhilfeausschuss, dem Integrationsrat sowie den Bezirksvertretungen I bis IX, zur Kenntnisnahme vor.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.09.2022 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (13. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Aktueller Sachstand zum Ausbau der Kinderbetreuungsangebote im Kitajahr 2022/2023Zur Vorlage · 1416/2022/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Sachstandsbericht zum Ausbau der Kinderbildungs- und Betreuungsangebote für das Kitajahr 2022/2023 weist Abweichungen von den ursprünglichen Planungen auf. Während für diesen Zeitraum ursprünglich 1.111 neue Plätze sowie 248 verschobene Plätze vorgesehen waren, ist nach aktuellem Stand die Umsetzung von neun Projekten realisierbar. Dies umfasst voraussichtlich 283 neue Kita-Plätze und 30 Plätze in der Kindertagespflege, was unter Berücksichtigung von Verschiebungen aus Vorjahren eine Gesamtzahl von 531 neuen Plätzen ergibt. Zehn Projekte verschieben sich in das Kitajahr 2023/2024, ein Projekt in das Jahr 2024/2025. Als Gründe für diese Verzögerungen werden Baukostensteigerungen, Lieferengpässe und Probleme bei Investoren angeführt. Zur Erreichung der Zielversorgungsquoten von 40 % im U3-Bereich und 100 % im Ü3-Bereich besteht basierend auf den Einwohnerzahlen zum Stand 30.09.2021 ein Bedarf von rund 1.150 Plätzen.
Das Jugendamt nutzt zudem ein internes Lagezentrum, um die Versorgung ukrainischer Kinder durch Sprachbildungsgruppen und Brückenprojekte zu steuern. Die Träger in Essen werden zur Schaffung von Überbelegungsplätzen aufgefordert, wobei die Vergabe nach Dringlichkeit erfolgt. Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes ist der Abbau heilpädagogischer Gruppen bis 2026 vorgesehen. Zur finanziellen Absicherung der inklusiven Teilhabe kann beim Landschaftsverband Rheinland die Basisleistung 1 beantragt werden, um Fachkraftstunden zu finanzieren oder die Gruppenstärke zu reduzieren. Die Zahl der erfassten Kinder mit Förderbedarf stieg von 557 im Kitajahr 2020/2021 auf 693 im Kitajahr 2021/2022. Die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Bevölkerungsentwicklung werden durch die Jugendhilfeplanung und die Zentrale Anlaufstelle für Kitaausbau fortlaufend überwacht.
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Beratungsfolge
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.11.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.10.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (19. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 27.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (14. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.09.2022 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (13. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Sachstandsbericht und Bedarfsermittlung bei der Sprachförderung in KindertagesstättenZur Vorlage · 1485/2022/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Überprüfung der Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Jugendhilfeausschuss sowie den Integrationsrat.
Die Antragsteller fordern die Stadtverwaltung dazu auf, das aktuelle Konzept zur Sprachförderung in Kitas vorzustellen und sowohl die bestehenden als auch die künftigen Bedarfe aufzuzeigen. Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Prüfung, ob in Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die verschiedenen Verfahren zur Sprachermittlung vereinheitlicht werden können. Ziel dieser Untersuchung ist es, festzustellen, ob ein einheitliches Verfahren zur Sprachdiagnostik und -förderung unter Einhaltung aktueller Standards die Qualität der Sprachbildung im Elementarbereich verbessern kann.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, wie mit dem Auslaufen des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum Jahresende umgegangen wird. Der Antrag sieht vor, dass der Jugendhilfeausschuss eine Entscheidung über die Inhalte trifft, während der Integrationsrat die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.1Änderungsantrag zum Antrag 1485/2022/CDU/GRÜNE: Sachstandsbericht und Bedarfsermittlung bei der Sprachförderung in KindertagesstättenZur Vorlage · 1592/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1592/2022/SPD einen Änderungsantrag zum Antrag 1485/2022/CDU/GRÜNE eingereicht. Ziel des Antrags ist es, die in der ursprünglichen Vorlage enthaltenen Forderungen zum Sachstandsbericht und zur Bedarfsermittlung bei der Sprachförderung in Kindertagesstätten zu ergänzen.
Die Stadtverwaltung Essen wird im Rahmen dieses Antrags gebeten, das aktuelle Konzept zur Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen vorzustellen und sowohl die bestehenden als auch die künftigen Bedarfe darzulegen. Ein weiterer Aspekt der Anfrage ist die Prüfung, ob in Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen eine Vereinheitlichung der verschiedenen Verfahren zur Sprachermittlung möglich ist.
Zudem fordert die Fraktion eine Darstellung darüber, wie mit dem Ende des Bundesprogrammes „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ zum Jahresende umgegangen werden soll. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Erwartungen die Stadt Essen an die Bundes- und Landesregierung stellt, um die Fortführung der Sprachförderung in den Einrichtungen zu gewährleisten. Abschließend wird die Verwaltung gebeten, darzulegen, welche Maßnahmen zur Sicherung der entsprechenden Fachkräfte in den Einrichtungen vorgesehen sind. Der Antrag sieht eine Entscheidung im Jugendhilfeausschuss sowie die Kenntnisnahme im Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.09.2022 · Jugendhilfeausschuss (11. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Prüfung des zukünftig leergezogenen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Einrichtungen ZAB und ABH des Fachbereichs 38 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 1535/2022/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 1535/2022/SPD einen Antrag gestellt, der eine Prüfung des ehemaligen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als möglichen Alternativstandort für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) und die Ausländerbehörde (ABH) des Fachbereichs 38 vorsieht. Ziel der Untersuchung ist es, die derzeit getrennten Standorte dieser Einrichtungen zusammenzuführen, um die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden sowie die Abläufe für die Kundinnen und Kunden zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Eignung des Gebäudekomplexes an der Büscherstraße zu untersuchen. Dabei sollen die potenziellen Kosten und Umsetzungszeiträume eines dauerhaften Umzugs im Vergleich zum aktuellen Status quo gegenübergestellt werden. Zudem ist zu prüfen, ob die Flächenkapazitäten des ehemaligen Polizeipräsidiums ausreichen, um neben den genannten Behörden auch weitere Verwaltungseinheiten des Fachbereichs 38 unterzubringen. Sollte sich der Standort an der Büscherstraße als ungeeignet erweisen, soll die Verwaltung alternative Standorte für die ZAB und die ABH vorlegen.
Die Ergebnisse der Prüfung, die eine Bewertung durch den Fachbereich 38 sowie die Planungsverwaltung beinhalten sollen, sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im ersten Quartal 2023 vorzulegen. Der Antrag sieht eine Beratungsfolge in den zuständigen Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Kenntnisnahme durch den Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Der Integrationsrat hat TOP 19 _ Antrag Nr. 1535/2022/SPD von der Tagesordnung abgesetzt.
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — zurückgezogen zugunsten des gemeinsamen Antrages 1605/2022/SPD/FDP
- 01.09.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (22. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: Der Integrationsrat hat TOP 19 _ Antrag Nr. 1535/2022/SPD von der Tagesordnung abgesetzt. - 19.1Prüfung des zukünftig leergezogenen Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Einrichtungen ZAB und ABH des Fachbereichs 38Zur Vorlage · 1605/2022/SPD/FDP · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und FDP haben im Rat der Stadt Essen den Antrag 1605/2022/SPD/FDP gestellt, die Nutzung des zukünftig leerstehenden Polizeipräsidiums an der Büscherstraße als Alternativstandort für die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) und die Ausländerbehörde (ABH) zu prüfen. Ziel der Anfrage ist es, die derzeit getrennten Standorte der Einrichtungen des Fachbereichs 38 zusammenzuführen, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sowie die Abläufe für die Kundschaft zu verbessern.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Eignung des Gebäudekomplexes an der Büscherstraße hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten zu untersuchen. Dabei soll geprüft werden, ob neben den genannten Behörden auch weitere Verwaltungseinheiten untergebracht werden können. Zudem soll eine Gegenüberstellung der potenziellen Kosten und Umsetzungszeiträume eines Umzugs im Vergleich zum aktuellen Status quo erstellt werden.
Sollte sich der Standort an der Büscherstraße als ungeeignet erweisen, soll die Verwaltung alternative Standorte für die ZAB und die ABH vorlegen. Die Ergebnisse der Prüfung, die eine Bewertung durch den Fachbereich 38 sowie die Planungsverwaltung beinhalten sollen, sind dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen im ersten Quartal 2023 vorzulegen. Der Antrag sieht eine Beratung in den Ausschüssen für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration sowie für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie eine Kenntnisnahme durch den Integrationsrat vor.
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Beratungsfolge
- 20.10.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt, mit Zustimmung der Fraktionen SPD, FDP und EBB
- 21.09.2022 · Integrationsrat (bis 10/2025) (12. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.09.2022 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.09.2022 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (13. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben
Ergebnis: Kenntnis genommen - 20.Berichte aus den Arbeitskreisen
- 21.Berichte aus den Bezirksvertretungen und Ausschüssen
- 22.Anträge und Anfragen
- 23.Mitteilungen und Aktuelles
- 24.Verschiedenes
- B.Nichtöffentlicher Teil