Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Mitteilungen der Verwaltung
- 2.Niederschrift Nr. 16 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2022
- 3.Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12. Januar 2023 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2023 der Stadt EssenZur Vorlage · 0124/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat der Stadt Essen das Schreiben der Bezirksregierung Düsseldorf vom 12. Januar 2023 zur Anzeige der Haushaltssatzung 2023 vorgelegt. Die vorliegende Vorlage der Stadtkämmerei dient der Kenntnisnahme der Rückmeldung der Aufsichtsbehörde.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 wurde am 1. Dezember 2022 gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Düsseldorf angezeigt. In dem Schreiben der Bezirksregierung wird mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung 2023 keine Tatbestände enthält, die einer Genehmigungspflicht unterliegen. Infolgedessen kann die Satzung öffentlich bekannt gemacht werden, was am 20. Januar 2023 im Amtsblatt der Stadt Essen erfolgte.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien das Schreiben der Bezirksregierung zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu zusätzlichen Investitionen, Personalkosten oder Sachkosten im Zusammenhang mit diesem Vorgang.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 4.Neufassung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (DA FiBu)Zur Vorlage · 0020/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Finanzbuchhaltung und des Stadtsteueramtes sieht die Neufassung der Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (DA FiBu) vor. Ziel der Neufassung ist es, die Regelungen zur Sicherheit, Überwachung und ordnungsgemäßen Abwicklung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung an aktuelle rechtliche und prozessuale Änderungen anzupassen. Die letzte Aktualisierung der Dienstanweisung datiert vom 29. August 2019.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neufassung ist die Umsetzung des E-Government-Gesetzes NRW sowie des Onlinezugangsgesetzes. Hierbei werden neue Optionen für elektronische Zahlweisen (E-Payment) beschrieben. Zudem wird die digitale Empfangs- und Bearbeitungsbereitschaft für Rechnungen im XRechnungs-Format sowie der dazugehörige prozessuale Ablauf sowie die revisionssichere Ablage von Dokumenten geregelt. Die Zulässigkeit digitaler Signaturen bei Feststellungsvermerken wird ebenfalls erläutert.
Des Weiteren enthält die Neufassung neue Abläufe bei internen Leistungsbeziehungen aufgrund der Richtlinie zur Buchung von internen Geschäftsvorfällen. Es erfolgen Anpassungen hinsichtlich der Verantwortlichkeiten bei der Erteilung von Berechtigungen im Rahmen des Vier-Augen-Prinzips in der Geschäftsbuchhaltung. Zudem wurden Hinweise zum Verfahren bei Fällen nach § 2b UStG für Betriebe gewerblicher Art aufgenommen, die ab dem 1. Januar 2024 gelten. Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt Essen sollen die Neufassung zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Beteiligung der Stadt Essen an der „Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH“Zur Vorlage · 0001/2023/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Beteiligung an der noch zu gründenden Freiheit Emscher Entwicklungsgesellschaft mbH. Gemeinsam mit der Stadt Bottrop und der RAG Montan Immobilien GmbH übernimmt die Stadt Essen einen Anteil von 33,33 % am Stammkapital, was einem Nennwert von 10.000 EUR entspricht. Die Gesellschaft soll ein Gesamtvolumen von rund 7,2 Mio. EUR erhalten. Die Stadt Essen leistet im Zeitraum von 2023 bis 2026 Zahlungen in Höhe von 2,378 Mio. EUR in die Kapitalrücklage, wobei für das Jahr 2024 eine überplanmäßige Bereitstellung von 590.000 EUR bereits im Jahr 2023 vorgesehen ist. Eine Nachschusspflicht für die Stadt ist auf maximal 1.189.000 EUR begrenzt.
Die Gesellschaft wird Projektflächen wie Emil Emscher, Hafen Coelln-Neuessen, Sturmshof und Welheimer Mark entwickeln, deren geschätzter Wert bei rund 22 Mio. EUR liegt. Der Sitz der Gesellschaft wird in Bottrop liegen. Die personelle Struktur umfasst voraussichtlich eine Geschäftsführung sowie drei Mitarbeitende, unterstützt durch einen politischen und einen fachlichen Beirat.
Der Rat der Stadt Essen soll den Gesellschaftsvertrag sowie den Abschluss des Konsortialvertrags und der Vereinbarung mit Bottrop beschließen. Die Vertretung der Stadt in der Gesellschafterversammlung wird ermächtigt, notwendige Beschlüsse zu fassen. Das Vorhaben steht unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht. Die Vorprüfung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung)
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 07.02.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (17. Sitzung) — in den Rat geschoben
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — Mit Aussprache zur Beratung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5a.Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen für den Essener RettungsdienstZur Vorlage · 0216/2023/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Ersatzbeschaffung von insgesamt 19 Fahrzeugen für den Rettungsdienst. Das Vorhaben umfasst die Anschaffung von fünf Notarzteinsatzfahrzeugen sowie 14 Krankentransportwagen. Das geschätzte Gesamtvolumen für diese Maßnahmen beläuft sich auf 3.595.000 Euro.
Die Beschaffung ist auf Grundlage des bestehenden Rettungsdienstbedarfsplans vorgesehen, um die Einsatzbereitschaft des Rettungsdienstes aufrechtzuerhalten. Da die betroffenen Fahrzeuge ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer spätestens im Jahr 2024 erreichen, sollen die neuen Einheiten die ausrangierten Fahrzeuge ersetzen. Die ausrangierten Fahrzeuge werden je nach Zustand verschrottet, verkauft oder für andere Zwecke innerhalb der Feuerwehr genutzt.
Die Einleitung der Beschaffungsprozesse für die Jahre 2023 und 2024 ist aufgrund der aktuellen marktüblichen Fertigungszeiten sowie steigender Preise vorgesehen, da eine Auslieferung der Fahrzeuge voraussichtlich erst im Jahr 2024 erfolgen wird. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan 2023 durch entsprechende Ansätze und Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2024 sichergestellt. Die Fahrzeuge werden in der kostenrechnenden Einrichtung „Rettungsdienst“ eingesetzt, wobei die Refinanzierung durch Gebühreneinnahmen erfolgt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Essen eine Empfehlung ausspricht, damit dieser die Ersatzbeschaffung beschließt.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Teilnahme am Bundesprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" - Projekt "Platz fürs Klima - Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet"Zur Vorlage · 0004/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant die Teilnahme am Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ mit dem Projekt „Platz fürs Klima – Klimaresiliente Umgestaltung von Plätzen im Essener Stadtgebiet“. Gegenstand der Vorlage 0004/2023/6 aus dem Geschäftsbereich 6 ist die bauliche Anpassung der Plätze Marktplatz Überruhr-Hinsel, Marktplatz Borbeck und Giebelplatz. Ziel der Maßnahmen ist die klimaresiliente Umgestaltung der Flächen, die insgesamt etwa 7.900 Quadratmeter umfassen. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem die Entsiegelung und Bepflanzung von Flächen sowie die Pflanzung von Bäumen.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 1.333.333,33 Euro beziffert. Hierbei steht eine Zuwendung des Bundes in Höhe von 1.200.000 Euro zur Verfügung, was einem Anteil von 90 Prozent entspricht. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 133.333 Euro. Für das Jahr 2023 sind zudem Planungsleistungen in Höhe von 227.000 Euro im Haushalt vorgesehen.
Die Vorlage begründet die Notwendigkeit des Projekts mit der Begrenzung von Klimafolgen wie Hitzewellen und Starkregen, wie es das Klimaanpassungsgesetz NRW vorsieht. Das Projekt wird hinsichtlich seiner Klimarelevanz bewertet, wobei eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz sowie eine Reduktion von Treibhausgasen prognostiziert wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Teilnahme beschließt, während die zuständigen Ausschüsse für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz, Haupt- und Finanzausschuss sowie Verkehr und Mobilität Empfehlungen aussprechen. Die Bezirksvertretungen III, IV und VIII sollen die Teilnahme zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (16. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (17. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 7.Bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Grundstücken an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) hier: Am ThurmfeldZur Vorlage · 1884/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht die bilanzielle Grundstücksübertragung von städtischen Flächen an die Sport- und Bäderbetriebe Essen (SBE) vor. Im Zentrum der Maßnahme steht das Areal am Sportbad Thurmfeld. Durch die Übertragung im Wege der Sacheinlage sollen die Flächen, die die Aufstellfläche des Schwimmbades sowie Parkplatz- und Grünflächen umfassen, rechtlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zugeordnet werden.
Der Vorgang dient dazu, die Grundstücksübertragungen nachzuholen, die nach der Inbetriebnahme des Sportbads im Januar 2016 noch nicht vollständig abgeschlossen werden konnten. Die Grundlage für die Bewertung der Flächen bildet ein Wertgutachten des Fachbereichs Geoinformation, Vermessung und Kataster, welches einen Bodenwert von etwa 70 Euro pro Quadratmeter festlegt. Dabei wird ausschließlich der Grund und Boden bewertet; das aufstehende Schwimmbad bleibt unberücksichtigt.
Die Übertragung umfasst insgesamt vier Flurstücke der Gemarkung Essen, Flur 10, mit einer Gesamtfläche von 14.068 Quadratmetern und einem Gesamtwert von 984.760 Euro. Die einzelnen Anteile verteilen sich auf die Flurstücke 243, 244, 247 und 249. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen die Übertragung beschließt, nachdem die entsprechenden Ausschüsse sowie die Bezirksvertretung I für den Stadtbezirk I ihre Empfehlungen bzw. die Kenntnisnahme abgegeben haben.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — Kenntnis genommen und einstimmig keine Bedenken erhoben
- 13.12.2022 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (19. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II hier: UmsetzungskonzeptZur Vorlage · 2012/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft umfasst ein Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung sowie zum Schulbau in der Primar- und Sekundarstufe I und II. Der Rat der Stadt Essen soll die Verwaltung beauftragen, die Prüfung von Raummietungen zur Reduzierung baulicher Maßnahmen, die Vorbereitung eines sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie die Berichterstattung über Grundstücksmangel und Fortschritte des Schulbauprogrammes vorzunehmen. Zur Kapazitätserhöhung schlägt die Verwaltung neben personeller Verstärkung und externer Projektsteuerung auch die Einrichtung eines Ressorts „Schulbau“ bei der Immobilienwirtschaft, die Nutzung von PPP-Modellen sowie kurzfristige Immobilienanmietungen vor.
Für die personelle Umsetzung sollen ein Mehrbedarf von etwa sechs bis acht Vollzeitstellen beim Fachbereich 60 in künftigen Haushaltsplanentwürfen berücksichtigt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2024–2028 ist zudem eine Ausweitung der Investitionsmittel darzustellen. Während aktuell rund 880 Millionen Euro für den Schulbau vorgesehen sind, wird für die Umsetzung des Programms in den nächsten acht bis zehn Jahren eine Erhöhung der jährlichen Mittel von derzeit 70 Millionen Euro auf über 350 Millionen Euro als notwendig dargestellt.
Baulich ist für Grundschulneubauten ein Modulbaukonzept in Holzbauweise sowie für weiterführende Schulen eine Hybridbauweise aus Stahlbeton und Holz geplant. Adhoc-Bedarfe sollen durch Containerlösungen abgedeckt werden. Zur Beschleunigung der Verfahren werden Paketvergaben an Totalunternehmer sowie die Reduzierung von Anforderungen der Schulbauleitlinie angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 30.11.2022 · Rat der Stadt Essen (19. Sitzung) — eingebracht
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.1Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0211/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 eingereicht, der die Schulentwicklungsplanung und den Schulbau in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und II betrifft. Der Antrag fordert von der Stadtverwaltung verschiedene Maßnahmen zur Information und zur strukturellen Bewertung der laufenden Prozesse.
Im Rahmen der Berichterstattung wird verlangt, dass die Verwaltung neben der regelmäßigen Information in den Fachausschüssen mindestens quartalsweise eine schriftliche Listendarstellung im Format Plan, Ist und Prognose an einen interfraktionellen Empfängerkreis übermittelt. Zudem soll bis Mitte 2023 eine grafische Darstellung sowie eine Beschreibung der Zuständigkeiten, Arbeitsprozesse und Realisierungsverantwortlichkeiten innerhalb der Stadtverwaltung und der IME im Ressort Schulbau vorgelegt werden.
Der Antrag sieht zudem vor, dass bis spätestens Mitte 2024 eine erste Evaluation des sogenannten 5-Säulen-Modells erfolgt, um dessen Leistungsfähigkeit und etwaigen Anpassungsbedarf zu prüfen. Des Weiteren wird eine Einschätzung zur Realisierung des prognostizierten Personalmehrbedarfs sowie zu dessen räumlicher Unterbringung und technischer Ausstattung gefordert. Dabei soll der Zeitpunkt und die Messgröße definiert werden, ab dem Alternativlösungen zur Sicherung der Schulplatzschaffung notwendig werden. Schließlich sollen Standards für die flächenmäßige und qualitative Unterschreitung der Schulbauleitlinie festgelegt werden, um Spielräume für Interimslösungen und endgültige Schulgebäude zu schaffen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit Enthaltung der Fraktionen SPD und FDP
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 8.2Ergänzungsantrag zu VL 2012/2022/7 Schulentwicklungsplanung und Schulbau in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II (Umsetzungskonzept)Zur Vorlage · 0249/2023/LINKE · Antrag LINKE
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion DIE LINKE hat im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und des Schulbaus in den Bereichen Primarstufe sowie Sekundarstufe I und II einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 2012/2022/7 gestellt. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Jugendhilfeausschuss mit dem Ziel einer Empfehlung an den Rat der Stadt Essen.
Im ersten Punkt des Antrags wird vorgeschlagen, die Verwaltungsvorlage um eine Bedingung zu ergänzen. Bevor ein Einstieg in die Nutzung eines Public-Private-Partnership-Modells (PPP) erfolgen kann, sollen eine Kosten-Nutzen-Analyse sowie eine Darstellung der möglichen Risiken für die Stadt Essen durchgeführt werden. Zudem sollen die Vertragsinhalte transparent und übersichtlich dargestellt werden. Als Begründung führt die Fraktion mögliche wirtschaftliche Risiken und höhere Kosten durch private Unternehmen an.
Der zweite Punkt des Antrags fordert die Aufnahme eines neuen Punktes in die Beschlussvorlage. Demnach sollen etwaige Abweichungen von den Standards der Schulbauleitlinie für jeden Einzelfall in einer Beschlussvorlage transparent und übersichtlich begründet werden. Die Fraktion verweist hierbei auf die im Jahr 2020 beschlossenen Mindestanforderungen für Schulen und fordert eine nachvollziehbare Darstellung, falls Abweichungen von diesen Standards notwendig sein sollten.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 14.02.2023 · Jugendhilfeausschuss (13. Sitzung) — Punkt 1 des Antrages mehrheitlich nicht empfohlen Punkt 2 des Antrages einstimmig nicht empfohlen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt - 9.Neubauprojekt Schulinterim Rosastraße, Von-Einem-Straße hier: Baubeginn zur öffentlichen Spielplatzgestaltung der Wiesenfläche Rosastraße/IsenbergstraßeZur Vorlage · 2147/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Neubauprojekts für ein Schulinterim an der Rosastraße/Von-Einem-Straße, das als Ausweichquartier für die Andreasschule und die Sternschule dient, ist die Neugestaltung einer Ausgleichsfläche als öffentlicher Spielplatz vorgesehen. Da für das Schulinterim eine Fläche von 2.425 Quadratmetern beansprucht wird, besteht die Verpflichtung des Schulträgers, entsprechende Ausgleichsflächen zu schaffen. Ein Teil dieser Fläche umfasst eine 1.584 Quadratmeter große, bisher ungenutzte Wiesenfläche am Eckgrundstück Rosastraße/Isenbergstraße.
Die Entwurfsplanung für den neuen Spielplatz orientiert sich an den städtischen Spielraumleitlinien für die Altersgruppe der 10- bis 17-Jährigen. Das Gelände soll barrierefrei begehbar sein und über Sitzgelegenheiten sowie Kletterkombinationen, eine Tampenschaukel und eine Calisthenicsanlage verfügen. Die Planung wurde unter Einbeziehung der Schulleitung des Helmholtz-Gymnasiums, der Bezirksvertretung II sowie der Fachabteilung Grün und Gruga erstellt. Bei einem planmäßigen Bauablauf ist die Inbetriebnahme für Juni 2024 vorgesehen.
Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 285.000 Euro. Für die Umsetzung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 255.000 Euro für das Jahr 2023 beantragft, wobei die Deckung durch eine entsprechende Minderausgabe aus einem Pool für Planungsleistungen erfolgen soll. Die nach der Fertigstellung entstehenden Flächen werden dem Fachbereich 67 zur Unterhaltung und Pflege zugeordnet.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 26.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.SQSM-Stadtteilprojekt NORD (Altenessen-Süd/Nordviertel) hier: Neugestaltung Eltingplatz/Eltingstraße Bericht zum Projektverlauf und PlanungsbeschlussZur Vorlage · 1779/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit dem Projektverlauf sowie dem Planungsbeschluss zur Neugestaltung des Eltingplatzes und der Eltingstraße im Rahmen des SQSM-Stadtteilprojekts Nord. Die Entwurfsplanung wurde im September 2022 fertiggestellt. Der Planungsbeschluss sieht Bruttobaukosten in Höhe von etwa 4,33 Millionen Euro vor. Die Neugestaltung wurde am 30. September 2022 zur Städtebauförderung „Sozialer Zusammenhalt“ angemeldet.
Die Planung basiert auf einem Realisierungswettbewerb, der zwischen 2016 und 2017 stattfand. Nach politischen Beratungen in der Bezirksvertretung I wurde der Entwurf im Jahr 2022 angepasst, um den Erhalt von Grünstrukturen und Baumbestand zu gewährleisten. Dies beinhaltet eine Reduzierung der Pkw-Stellplätze von 56 auf 30 sowie eine Erhöhung der Anzahl an Fahrradbügeln. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielseitigen Stadtraums sowie einer 200 Quadratmeter großen Grünfläche an der Waterloostraße.
Die geschätzten Gesamtkosten verteilen sich auf verschiedene Haushaltstitel, wobei für die Jahre 2023 bis 2027 Mittel in Millionenhöhe veranschlagt sind. Es wird eine Städtebauförderung von 80 bis 88 Prozent erwartet, während die Straßenbaubeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden sollen. Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Kenntnis nehmen und den Planungsbeschluss fassen. Ein Beschluss zum Baubeginn wird nach Abschluss der Planungen durch die Verwaltung vorgelegt. Die Bürgerbeteiligung zur Gestaltung der Sitzmöbel soll fortgesetzt werden.
Automatisch erzeugt durch
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 09.02.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (19. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 07.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (20. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 24.01.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (22. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - 11.Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes Söllingstraße 13-15 hier: Beauftragung eines GeneralplanersZur Vorlage · 2025/2022/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wird über die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Generalsanierung des denkmalgeschützten Verwaltungsgebäudes in der Söllingstraße 13-15 bis zur Leistungsphase 3 der HOAI beraten. Für die Planungsleistungen sind Kosten in Höhe von 500.000 Euro vorgesehen. Diese setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Hochbauplanung mit 370.000 Euro, die technische Gebäudeausrüstung mit 30.000 Euro sowie Untersuchungen zu Schadstoffen, Statik, Fassaden und Brandschutz. Da der Schwellenwert von 215.000 Euro netto überschritten wird, ist ein europaweites Vergabeverfahren mit einer voraussichtlichen Dauer von etwa drei Monaten erforderlich.
Der Rat der Stadt Essen soll zudem die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 500.000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 beschließen. Die Finanzierung der Planungskosten erfolgt über einen Planungspooltopf sowie durch die Verwendung von Minderausgaben aus einem anderen Projekt. Der gesamte Grobkostenrahmen für die Sanierung wird auf circa 15 Millionen Euro geschätzt.
Die Verwaltung empfiehlt, das Gebäude nach der Sanierung als Lagerstandort ab dem ersten Obergeschoss sowie zur Einrichtung einer Digitalisierungsstraße im Erdgeschoss zu nutzen. Ziel dieser Nutzung ist die wirtschaftliche Sicherung des Baudenkmals und die Vermeidung externer Mietkosten. Es wird zudem auf das Interesse des Essener Tafel e. V. an einer möglichen Verlagerung hingewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.02.2023 · Rat der Stadt Essen (20. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 08.02.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (17. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 02.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (27. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 12.Mitteilungen der Verwaltung
- 12a.Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) hier: InvestitionszuschussErgebnis: einstimmig empfohlen
- 13.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil