Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Niederschrift Nr. 30 über die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen vom 16.03.2023
- 3.Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP) hier: Förderung energetische Modernisierung 2023Zur Vorlage · 0572/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Essen, die „Richtlinie 2023 zur Förderung energetische Modernisierung in Essen“ zum 1. Juli 2023 zu beschließen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen soll über die Vorlage Kenntnis nehmen. Gegenstand der Maßnahme ist die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden im Rahmen des Aktionsplans für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Gefördert werden Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Heizungstechnik sowie Energieberatungen.
Für das Jahr 2023 sind städtische Mittel in Höhe von 1.730.500 Euro eingeplant. Durch die Einwerbung von Drittmitteln wird eine Erhöhung des Fördervolumens auf bis zu 3.730.500 Euro angestrebt. Die Förderung ist zeitlich begrenzt bis zum Erschöpfen der Mittel oder maximal bis zum 31. Dezember 2023. Ziel der Initiative ist es, die jährliche Modernisierungsrate von etwa 1,4 % auf mindestens 3 % bis 5 % zu steigern.
Mit dem geplanten Budget können rund 350 Modernisierungsmaßnahmen unterstützt werden. Dies soll zu einer jährlichen Einsparung von etwa 46.300 MWh und bei Wohngebäuden zu einer Reduktion von CO2 um bis zu 10.600 Tonnen führen. Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstellen der Grünen Hauptstadt Agentur sowie der energetischen Modernisierung. Für das Jahr 2024 wird die Vorlage einer angepassten Richtlinie im vierten Quartal vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 17.05.2023 · Rat der Stadt Essen (22. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 02.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (22. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 3.aPlanungsbeschluss zum Ausbau des Stadions "An der Hafenstraße"Zur Vorlage · 0826/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0826/2023/6 des Geschäftsbereichs 6 sieht den Planungsbeschluss für den Ausbau der vier Ecken des Stadions an der Hafenstraße vor. Die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH (GVE) soll mit der Planung gemäß der vorliegenden Konzeption bis zur Leistungsphase 3 beauftragt werden. Hierfür ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 950.000 Euro für das Jahr 2023 als investive Zuschussleistung vorgesehen. Die Kosten für die Planungsphasen 1 bis 3 der HOAI, einschließlich der Planung eines Fahrradparkhauses, werden auf 950.000 Euro geschätzt, wobei die Dauer der Planung auf etwa sechs Monate angesetzt ist.
Ziel der Konzeption ist die Verbesserung der Akustik sowie die Erreichung einer FIFA-Mindestkapazität von 20.000 Sitzplätzen. Das Stadion verfügt derzeit über eine Fußball-Zuschauerkapazität von 20.100 Personen, wobei die Kapazität bei Konzerten bis zu 30.804 Besucher umfasst. Neben dem Eckenausbau ist die Prüfung der Anbindung für den Fuß-, Rad- und ÖPNV-Verkehr vorgesehen. Dies beinhaltet die gleichzeitige Verbesserung der ÖPNV-Anbindung durch die Stadt Essen und die Ruhrbahn GmbH sowie die Planung eines hochwertigen Fahrradparkhauses anstelle eines PKW-Parkhauses. Zudem soll ein elektronisches Hinweistafelsystem errichtet werden. Laut einer Machbarkeitsstudie der GVE belaufen sich die Kosten für den Eckenausbau auf netto 21.875.000 Euro, wobei die Kosten für ein PKW-Parkhaus in Höhe von netto 5.000.000 Euro entfallen würden. Die Finanzierung erfolgt über das Projekt 5.98.XXX oder durch Deckung aus dem Projekt 5.660424 Parkplatz Pollstraße.
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Beratungsfolge
- 15.08.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 15.06.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (22. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2023 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — vertagt und als eingebracht betrachtet, zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: vertagt und als eingebracht betrachtet, zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 4.Sachstand Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen für JedermannZur Vorlage · 0847/2023/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage informiert über den aktuellen Sachstand zur Prüfung von Erneuerungsbedarfen und Erweiterungsmöglichkeiten von Skater-, Bike- und Calisthenics-Anlagen in Essen. Ziel des Vorhabens ist die Bereitstellung eines nicht vereinsgebundenen Sportangebots in jedem Stadtbezirk. Derzeit befinden sich Skateanlagen in den Stadtbezirken I, V, VII und VIII sowie Fitness- und Bikeanlagen in verschiedenen Bezirken im Bestand. Im Projekt „Schillerwiese“ im Stadtbezrag II werden zwei Varianten zur Weiterentwicklung untersucht, wofür externe Planungsleistungen ausgeschrieben werden sollen. Im Stadtbezirk V ist im Rahmen der IGA 2027 die Neugestaltung einer Skateanlage sowie die Überplanung ehemaliger Tennisplätze vorgesehen, wobei ein neuer Skatepark mit einer Fläche von etwa 1.400 m² entstehen soll.
Zusätzlich wird über die Planung einer Parkour-Anlage im Benderpark berichtet. Im Rahmen eines Workshops im Jahr 2020 wurden bereits erste Planungsansätze erarbeitet. Nach einer Informationsveranstaltung im Mai 2023 wird die zuständige Fachabteilung einen Fachplaner für die Entwurfsplanung beauftragen, wobei die Fertigstellung für den Zeitraum Spätsommer bis Frühherbst 2024 angestrebt wird. Parallel dazu erfolgt die Ermittlung weiterer Flächen für Trendsportanlagen. Diese Prüfung berücksichtigt Bebauungspläne, den Regionalen Flächennutzungsplan sowie den Außenbereich nach Baugesetzbuch. Zudem werden die Beteiligung von Fachbehörden, die Verkehrsanbindung, der Baumbestand und die Unterhaltung der Anlagen in die Bewertung einbezogen. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnahme durch die zuständigen Ausschüsse für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz sowie durch die Sport- und Bäderbetriebe Essen vor.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Konzept zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung hier: Sachstandsbericht I. Quartal 2023Zur Vorlage · 0588/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0588/2023/7 zum Sachstandsbericht des ersten Quartals 2023 erläutert die aktuelle Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in Essen. Im Fokus stehen dabei die Fortschritte bei der Anmietung externer Räumlichkeiten, die Realisierung des sogenannten „5-Säulen-Modells“ sowie der Personaleinsatz. Dieses Modell umfasst die Beteiligung der Immobilienwirtschaft, der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH, der Immobilienmanagement Essen GmbH sowie die Nutzung von PPP-Modellen und der Anmietung von Immobilien. Ein konkretes Projekt ist die Sanierung des Gebäudes in der Karolinger Straße 94 durch die EABG, wobei die Fertigstellung für das zweite Quartal 2024 vorgesehen ist, um ab Mitte 2025 rund 6.000 m² Schulraum bereitzustellen. Für den Fachbereich 60 wurde zudem die Einrichtung von sechs Vollzeitstellen beschlossen.
Zur Sicherstellung der Schulplätze für das Schuljahr 2023/2024 werden im Grundschulbereich 15 Mehrklassen und sieben Zügigkeitserhöhungen durch multifunktionale Raumnutzung umgesetzt. In der Sekundarstufe I entstehen sechs Mehrklassen an Gymnasien und Realschulen. Ein Ratsbeschluss vom 30. November 2022 sieht den Kauf und Baubeginn von zehn Systemcontainern für 11 Millionen Euro vor. Zudem plant ein Projektteam der Immobilienwirtschaft die Erweiterung der Grundschule Gerschede durch die Sanierung ehemaliger Räume des Jugendzentrums ZACK und der AWO. Die Finanzierung der Planung steht im Kontext der allgemeinen Haushaltslage und des angestrebten Haushaltsausgleichs. Für die Grundstückssuche werden freie Flächen katalogisiert, während konkrete Standortentscheidungen durch Einzelbeschlüsse der politischen Gremien erfolgen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Ausschüsse sowie der Rat der Stadt Essen den Sachstand zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 6.Sachstand zur Realisierung von Schulneubaustandorten und Schulerweiterungen, die nicht am Schulstandort möglich sindZur Vorlage · 0705/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Vorlage 0705/2023/7 des Geschäftsbereichs 7 befasst sich mit der Umsetzung von Schulneubauten und Schulerweiterungen in Essen, um den Bedarf für fünf weiterführende Schulen, drei Grundschulen und eine Förderschule zu decken. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Ausschreibung einer Grundschule im Bereich Rüttenscheid zu beauftragen, da kein städtisches Grundstück zur Verfügung steht. Zudem sollen die Planungen für Grundschulneubauten in Bedingrade/Frintrop sowie in Altendorf unverzüglich aufgenommen werden. Bis September 2023 soll die Verwaltung zudem geeignete Flächen für zwei Gesamtschulen und ein Gymnasium vorschlagen.
Im Bereich der weiterführenden Schulen wurden 25 potenzielle Flächen geprüft, wobei für 22 Flächen neues Planungsrecht erforderlich ist. Für eine Realschule im Bezirk I und ein Gymnasium im Bezirk VI stehen verschiedene Optionen zur Auswahl, während die Fläche Hubertstraße/Ernestinenstraße als geeignet für eine Förderschule betrachtet wird.
Der Schulentwicklungsplan beschreibt zudem einen Erweiterungsbedarf an 60 Standorten. Die Verwaltung prüft hierbei Erweiterungsmöglichkeiten im Bestand sowie externe Flächen zwischen 1.500 m² und 3.500 m². Zehn Containermaßnahmen an neun Standorten werden derzeit vorbereitet; die Übergabe an die Schulen ist ab Dezember 2023 geplant. Für 23 Schulen ist eine Erweiterung am Standort nicht möglich, während für neun Schulen bereits nahegelegene Standorte identifiziert wurden. Für 14 weitere Schulen werden die Umsetzbarkeit konkreter Standortoptionen geprüft. Die Realisierung von Investorenangeboten erfordert eine Ausschreibung sowie eine politische Beschlussfassung über den Zuschlag.
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Beratungsfolge
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (20. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (20. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 24.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (28. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen: Standort Am Schacht Hubert: wegen Recyclingbetrieb und Verkehrsübungsplatz bitte neu überdenken Standort Glückstraße: Andienung der Schule besser über Burggrafenstraße; Grünfläche erhaltenswert?
- 17.08.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI
Ergebnis: einstimmig empfohlen mit nachträglicher Kenntnisnahme der BVen I, II, III, IV und VI - 7.Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd. Hier: BaubeginnbeschlussZur Vorlage · 0477/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für den Neubau einer 6-zügigen Gesamtschule am Standort Erbslöhstraße in Altenessen-Süd beschließen. Das Bauvorhaben umfasst ein Schulgebäude, fünf Sporteinheiten, darunter eine Dreifachsporthalle und zwei Einfachturnhallen, sowie ein Quartierszentrum. Die aktuellen Gesamtkosten belaufen sich auf 137,23 Millionen Euro brutto, was einer Steigerung gegenüber der ursprünglichen Planung von 70 Millionen Euro entspricht. In dieser Kalkulation sind eine Sicherheitsmarge von 10 Prozent sowie prognostizierte Baupreissteigerungen enthalten.
Der Zeitplan sieht die Baufeldfreimachung für Juli 2023 und den Beginn des Rohbaus im September 2023 vor. Bei einem planmäßigen Verlauf ist die Fertigstellung für Juli 2026 und die Übergabe zum Schuljahreswechsel August/September 2026 vorgesehen.
Hinsichtlich der Finanzierung wurden bis Ende 2022 etwa 4,24 Millionen Euro für Planungsleistungen aufgewendet. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Ansatz von rund 23,9 Millionen Euro vorgesehen, wobei ein Teilbetrag von etwa 3,9 Millionen Euro zur Deckung anderer Bedarfe innerhalb des zuständigen Fachbereichs genutzt werden kann. Die weiteren Finanzierungsbedarfe verteilen sich auf die Jahre 2024 bis 2027. Die Gesamtkosten beinhalten zudem kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Das Projekt umfasst Maßnahmen wie nachhaltiges Bauen, Dachbegrünung und Photovoltaik. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bezirksvertretung des Stadtbezirks V anzuhören und die entsprechenden Ausschüsse einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 20.06.2023 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (24. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (21. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Sanierung der Essener Schultoiletten hier: Sachstand 2. QuartalZur Vorlage · 0517/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Sachstandsbericht zum zweiten Quartal 2023 informiert über den Fortschritt des Programms zur Sanierung der Essener Schultoiletten. Von insgesamt 189 Schulstandorten weisen derzeit 90 Anlagen Sanierungsbedarf auf. Die Durchführung der Maßnahmen verteilt sich auf den Fachbereich 60 mit 29 Vorhaben, die Essener Arbeit-Beschäftigungsgesellschaft mbH mit 32 Maßnahmen sowie die Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH mit 29 Maßnahmen. Im Berichtszeitraum wurden zwei Maßnahmen des Fachbereichs 60 mit einem Volumen von etwa 0,825 Millionen Euro abgeschlossen.
Der Bericht führt Kostensteigerungen an einzelnen Standorten sowie Einsparungen durch Planungsfortschritte auf. Zudem werden bauliche Verzögerungen an der Fischlaker Schule, der Jakob Muth-Schule und dem Gymnasium Borbeck dokumentiert, wodurch sich die Fertigstellung dieser Projekte auf September 2023 verschiebt. Der Beschlussvorschlag sieht die Kenntnisnahme des Sachstands durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen, den Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie den Rat der Stadt Essen vor.
Im Rahmen der Vorlagenvorprüfung wird zudem die Klimarelevanz des Vorhabens bewertet. Die Sanierungen erfolgen gemäß den aktuellen ökologischen Vorgaben der Schulbauleitlinien und der Standards des Toilettensanierungsprogramms. Die Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz erfolgt über eine zweistufige Prüfung, die zwischen positiven, neutralen oder negativen Auswirkungen sowie zwischen erheblichen und geringfügigen Änderungen des Treibhausgas-Ausstoßes unterscheidet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.06.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (18. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Beseitigung von baulichen Mängeln im Bürgerhaus Oststadt (BHO), Schultenweg 37 - 41 hier: Zusätzlicher Sanierungsaufwand und KostenanpassungZur Vorlage · 0332/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung beantragt eine Anpassung der Kosten für die Generalsanierung des Bürgerhauses Oststadt. Die Baukosten für das Projekt sollen von bisher 4 Millionen Euro um 2,9 Millionen Euro auf insgesamt 6,9 Millionen Euro erhöht werden. Parallel dazu wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2023 in Höhe von 2.432.500 Euro angefordert.
Die Kostensteigerung resultiert aus verschiedenen Faktoren. Neben der Entdeckung zusätzlichen Instandsetzungsbedarfs nach dem Öffnen der Bausubstanz, etwa bei der Elektroinstallation und der Deckenstruktur, sind veränderte Anforderungen an den Brandschutz sowie denkmalpflegerische Vorgaben maßgeblich. Zudem führten Lieferkettenprobleme, die Verfügbarkeit von Fachfirmen sowie Mängel in der Ausführung und Planung zu Verzögerungen. Ein weiterer Kostenfaktor ist der Sanierungsbedarf der Außenanlagen, der durch eine Bestandsaufnahme in Höhe von rund 1 Million Euro ermittelt wurde und die Arbeiten in den Jahren 2024 und 2025 umfasst.
Die Finanzierung der Mehrkosten erfolgt über das Projekt 5.600207. Die Kassenwirksamkeit der benötigten Mittel verteilt sich auf die Jahre 2023 bis 2026. Die Deckung der überplanmäßigen Mittel für 2023 obliegt dem Stadtkämmerer und kann aus dem Pool für allgemeine Planungsleistungen erfolgen. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs und des Denkmalschutzes erforderlich. Der Rat der Stadt Essen soll über die Vorlage entscheiden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (19. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Kulturforum Steele, Dreiringstraße 7 hier: BaukostenanpassungZur Vorlage · 0746/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung stellt einen Antrag auf eine Baukostenanpassung für die Generalsanierung des Kulturforums Steele in der Dreiringstraße 7. Die Kosten für das Bauvorhaben sollen sich von bisher 4.840.000 € um 590.000 € auf insgesamt 5.430.000 € erhöhen. Zur Deckung dieser Mehrkosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 590.000 € für das Jahr 2023 beantragt. Die Finanzierung soll durch eine entsprechende Minderausgabe beim Projekt Neubau der Gesamtschule Altenessen Süd erfolgen.
Die Kostensteigerung begründet sich durch verschiedene bauliche und wirtschaftliche Faktoren. Bei den laufenden Sanierungsarbeiten wurden an der Dachkonstruktion Mängel festgestellt, die den Ersatz einer Holzdecke durch eine Betonverbundkonstruktion sowie eine Teilerneuerung der Attika erforderlich machen, um die Anforderungen an den Brandschutz und die Lüftungstechnik zu erfüllen. Zudem weist die Fassade einen schlechteren Zustand auf als in Voruntersuchungen angenommen, was einen erhöhten Austausch von Verblendsteinen und Sandsteinbauteilen nach sich zieht.
Zusätzlich führen die Umnutzung einer ehemaligen Pächterwohnung zu Seminarflächen sowie gestiegene Anforderungen an die Elektro- und Brandschutzinstallationen zu Mehrkosten. Die Vorlage führt ferner allgemeine Preissteigerungen bei Baumaterialien sowie einen Anstieg der Lohnkosten aufgrund des Fachkräftemangels als Ursachen an. Die Wiederinbetriebnahme des Objektes ist nach aktueller Planung für das vierte Quartal 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.06.2023 · Kulturausschuss (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Veranstaltungshalle der Weststadthalle, Thea-Leymann-Straße 23Zur Vorlage · 0755/2023/7 · Vorlage
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Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Erneuerung der Veranstaltungstechnik in der Weststadthalle beschließen. Die Maßnahme umfasst die Modernisierung der Bühnenlichtanlage sowie den Einbau eines fahrbaren Traversensystems. Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf 1.055.000 Euro. Zur Deckung der Kosten wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 beantragt. Da für Vorplanungsleistungen bereits 170.000 Euro verwendet wurden, müssen für das laufende Jahr weitere 885.000 Euro bereitgestellt werden. Die Finanzierung erfolgt durch eine entsprechende Minderausgabe aus dem Projekt zur Generalsanierung des Emil-Frick-Hauses.
Die Notwendigkeit der Erneuerung ergibt sich aus dem Austausch der stählernen Tragwerkskonstruktion durch den Vermieter des Objekts. Da die vorhandene Beleuchtungsanlage im Zuge dieser Arbeiten demontiert werden muss, erlischt der Bestandsschutz. Die bestehende Technik entspricht nicht mehr den aktuellen technischen Standards und Sicherheitsvorschriften; zudem ist eine Ersatzteilbeschaffung aufgrund des Vertriebsstopps der Komponenten seit 2004 nicht mehr möglich. Die Modernisierung soll zudem die Umstellung der szenischen Beleuchtung auf LED-Technik beinhalten, was laut Verwaltung zu einer Reduktion der Abwärme und einer Energieeinsparung führen kann. Das Objekt wird vom Jugendamt als zentrales Veranstaltungszentrum genutzt, wobei die Mietverhältnisse bis zum 30. September 2031 gesichert sind.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Emil-Frick-Haus, Baldeney 42 hier: Brandschutzertüchtigung, Behebung von Instandhaltungsbedarfen und Neuorganisation der RaumnutzungenZur Vorlage · 1625/2022/7 · Vorlage
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Die vorliegende Vorlage der Immobilienwirtschaft sieht die Beauftragung der Jugendhilfe Essen gGmbH mit der weiteren Planung der Sanierung des denkmalgeschützten Emil-Frick-Hauses vor. Ziel der Maßnahmen ist die Erreichung der Leistungsphase 3 der HOAI sowie die Behebung von Brandschutzmängeln, Instandhaltungsrückständen und die Neuorganisation der Raumnutzungen. Für die Planungsleistungen sollen bis zu 500.000 € bereitgestellt werden.
Das Gebäude, das seit 1921 als Jugendgästehaus und Schülerheim genutzt wird, weist bauliche Mängel auf, die eine Nutzung des Obergeschosses derzeit verhindern. Erforderlich sind unter anderem die Ertüchtigung des Brandschutzes durch eine Brandmeldeanlage und einen zweiten Rettungsweg, die Sanierung von Dach und Fassade sowie die Erneuerung der Haustechnik und die Schaffung eines barrierefreien Zugangs. Parallel zur Sanierung ist eine Erweiterung des Seminarangebots sowie die Verlagerung von Übernachtungskapazitäten in neu zu errichtende Holzhütten geplant.
Da die Stadtverwaltung und die Grundstücksverwaltungsgesellschaft Essen aufgrund anderer Prioritäten derzeit keine Personalkapazitäten für die Umsetzung bereitstellen können, soll die Jugendhilfe Essen gGmbH das Projekt als Generalübernehmer durchführen. Die geschätzten Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich nach einer Fachplanung auf etwa 2,5 Millionen Euro. Nach Abschluss der Planungsphase und Erlangung einer höheren Kostensicherheit wird eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht.
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Beratungsfolge
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Kita Mölleneystraße hier: Vergabe von GeneralplanerleistungenZur Vorlage · 0194/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Essen plant den Neubau der Kindertagesstätte in der Mölleneystraße. Im Rahmen einer vorliegenden Vorlage wird der Rat der Stadt dazu angehalten, die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung des Neubaus bis zur Leistungsphase 3 der HOAI zu beschließen. Die veranschlagten Planungskosten belaufen sich auf bis zu 500.000 Euro. Zur Finanzierung wird die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in Höhe von 300.000 Euro für das Projekt „Neubau Kita Mölleneystraße“ beantragt.
Hintergrund der Planung ist der Sanierungszustand des bestehenden Gebäudes, das 1876 als Volksschule errichtet wurde. Im Zuge von Maßnahmen im Jahr 2019 wurden ein hoher Bedarf an Schadstoffbeseitigung und Brandschutzmaßnahmen sowie eine veraltete technische Gebäudeausstattung festgestellt. Eine umfassende Sanierung des Bestandsgebäudes wurde geprüft, jedoch als mit einem Neubau vergleichbar in den Kosten eingeschätzt. Die Verwaltung empfiehlt den Neubau, da dieser eine schnellere Fertigstellung ermöglicht, moderne pädagogische Anforderungen sowie Barrierefreiheit erfüllt und durch einen hohen energetischen Standard sowie den Verzicht auf fossile Brennstoffe langfristig geringere Betriebskosten verspricht.
Da bei Untersuchungen der Bausubstanz keine weiteren geeigneten Alternativflächen im Stadtgebiet zur Verfügung stehen, soll der Neubau auf dem derzeitigen Grundstück erfolgen. Nach Abschluss der Planungsphase mit höherer Kostensicherheit soll eine weitere Vorlage für den Baubeginn eingebracht werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2023 · Jugendhilfeausschuss (15. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 02.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (20. Sitzung) — einstimmig keine Bedenken erhoben
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Stellplatzsatzung der Stadt Essen SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1317/2022/7 1. Ergänzung · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 1317/2022/7 1 zur Anpassung der Stellplatzsatzung der Stadt Essen dient der Umsetzung der aktuellen Rechtslage der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2021. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt die Beschlussfassung der neuen Satzung empfehlen. Im Rahmen der Vorbereitung wurden bereits alle neun Bezirksvertretungen angehört.
Die inhaltlichen Änderungen umfassen unter anderem die Festlegung, dass für Gebäude, die keine Ein- oder Zwei-Familienhäuser sind, mindestens ein Prozent der erforderlichen Stellplätze, mindestens jedoch ein Platz, als Behindertenparkplatz auszuweisen sind. Zudem wird die Anrechnung von Flächen in Kellergeschossen präzisiert. Die Abgrenzung von Bereichen mit gleichwertiger Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs wird auf Basis einer Untersuchung des Amtes für Geoinformation, Vermessung und Kataster angepasst, wobei nun verschiedene Ein- und Ausgänge an Bahnhöfen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird klargestellt, dass bestehende abweichende Bebauungspläne unberührt bleiben und die kaufmännische Rundung in der Satzung definiert wird. Ein weiterer Punkt der Vorlage ist die Reduzierung der Ablösesummen in der Fußgängerzone von Borbeck-Mitte von 7.500 Euro auf 5.000 Euro. Die weiteren Anlagen der Satzung bleiben von den Änderungen unberührt.
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Beratungsfolge
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.08.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (21. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (20. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 15.Bebauungsplan Nr. 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Bericht zum Prüfauftrag aus der ASPB-Sitzung vom 16.09.2021Zur Vorlage · 0122/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat im Rahmen der Sitzung am 1. Juni 2023 über den Bericht zum Prüfauftrag bezüglich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ im Stadtteil Heidhausen entschieden. Die Vorlage 0122/2023/7 basiert auf einem Prüfauftrag, der aus einer Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (ASPB) vom 16. September 2021 hervorging.
Der Bericht bearbeitet die im Rahmen eines Antrags gestellten Prüfanforderungen und erörtert deren Bearbeitung durch die Verwaltung. Die Ergebnisse der Prüfung zeigen, dass die Anforderungen unterschiedliche Auswirkungen auf die Bauleitplanung haben, wobei einige Punkte eine Neuentwurfserstellung erfordern und andere in eine Bewertungsmatrix einfließen. Die Vorlage enthält zudem eine Gegenüberstellung des bisherigen Bebauungsplanentwurfs mit den neuen Erkenntnissen aus den Bereichen Bauleitplanung, Vermarktung und Wohnungsbauförderung.
Der Ausschuss hat den Bericht zur Kenntnis genommen und die Verwaltung damit beauftragt, das Bebauungsplanverfahren auf Grundlage der sogenannten Alternative 1 fortzuführen. Zudem wurde die Erstellung eines überarbeiteten Bebauungsplanentwurfs als Grundlage für den anstehenden Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss in Auftrag gegeben. Das zuständige Amt für Stadtplanung und Entwicklung ist federführend für die weitere Umsetzung des Verfahrens.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen mit geändertem Beschlussvorschlag des Antrages 0934/2023CDU/GRÜNE, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Gruppe Tierschutz Essen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen mit geändertem Beschlussvorschlag des Antrages 0934/2023CDU/GRÜNE, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und Gruppe Tierschutz Essen - 15.1Bebauungsplan Nr. 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" Bericht zum Prüfauftrag aus der ASPB-Sitzung vom 16.09.2021 hier: Festhalten am ursprünglichen Bebauungsplanentwurf (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0931/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen einen Antrag gestellt, der die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ zum Gegenstand hat. Mit der Vorlage 0931/2023/SPD wird beantragt, das Verfahren ohne die Änderungen fortzusetzen, die zuvor durch den Antrag 1780/2021/CDU/GRÜNE angeregt wurden.
Der Antrag bezieht sich auf einen Bericht zum Prüfauftrag aus der Sitzung des Ausschusses vom 16. September 2021. Ziel der Vorlage ist es, am ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplans festzuhalten, wie es in den Darstellungen der Verwaltung als sinnvoll dargestellt wurde. Die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise im Planungsverfahren lag zur Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses am 1. Juni 2023 vor. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: kein Beschluss gefasst - 15.2Bebauungsplan Nr. 11/04 "Barkhovenallee/Jacobsallee" - Bericht zum Prüfauftrag aus der ASPB-Sitzung vom 16.09.2021 - hier: Modifizierung der Alternative 1 (Antrag der Fraktionen CDU und GRÜNEN)Zur Vorlage · 0934/2023/CDU/GRÜNE · Gem. Antrag Rat / Ausschüsse
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Rat der Stadt Essen einen gemeinsamen Antrag gestellt, der eine Modifizierung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 11/04 „Barkhovenallee/Jacobsallee“ zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen und bezieht sich auf den Bericht zum Prüfauftrag aus der Sitzung vom 16. September 2021.
Die Antragsteller fordern, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage der sogenannten Alternative 1, welche fünf dreigeschossige Mehrfamilienhäuser vorsieht, fortzuführen. Hierzu soll die Verwaltung einen überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vorbereiten, der zum Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss führen kann. Der Entwurf soll dabei spezifische Ergänzungen und Änderungen enthalten.
Konkret wird beantragt, auf der Teilfläche B an der Jacobsallee 13 Wohneinheiten in Form von Einzel- oder Doppelhäusern sowie ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten vorzusehen. Zudem soll ein Anteil von bis zu 60 Prozent der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern als öffentlich geförderter Wohnraum für die Einkommensgruppen A und B errichtet werden. Für die geplanten Einzel- oder Doppelhäuser soll die Errichtung von preisgedämpftem Wohnraum geprüft werden. Darüber hinaus wird die Prüfung einer Überlassung der Grundstücke auf Erbpachtbasis gefordert.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und Gruppe Tierschutz Essen
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD und Gruppe Tierschutz Essen - 16.Grundstücksmarktbericht 2023 und Bodenrichtwerte 2023Zur Vorlage · 0788/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen hat den Grundstücksmarktbericht 2023 sowie die Bodenrichtwerte 2023 veröffentlicht. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen wurde diese Information zur Kenntnis vorgelegt.
Im Jahr 2022 wurden im Essener Stadtgebiet 3.673 Kauffälle registriert, was einem Rückgang von etwa 12 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Gesamtwert der umgesetzten Immobilien belief sich auf 1,53 Milliarden Euro und lag damit rund 500 Millionen Euro unter dem Wert des Jahres 2021. Dieser Rückgang ist primär auf die Teilmärkte Geschosswohnungsbau und Gewerbeimmobilien zurückzuführen. Während die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in der Kategorie Weiterverkäufe um etwa 10 % gestiegen sind, sank die Anzahl der Verkäufe von neu errichteten Eigentumswohnungen um circa 40 % auf 99 Fälle.
Der Markt für unbebaute Baugrundstücke verzeichnete einen Rückgang von 81 auf 62 Verkäufe. Die Preise für Wohnbaugrundstücke blieben im Vergleich zum Vorjahr unverändert. Die höchsten Bodenrichtwerte für Wohnbaugrundstücke finden sich in Bredeney und Rüttenscheid, wobei der Spitzenwert in Bredeney bei 860 Euro/m² liegt. Der niedrigste Wert für Wohnbauland wurde in Vogelheim mit 160 Euro/m² ermittelt. Für die Bodenrichtwerte 2023 wurden im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 17.Durchführung des Realisierungswettbewerbs "Neugestaltung Barbarossaplatz"Zur Vorlage · 0501/2023/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage mit der Nummer 0501/2023/7 des Amtes für Grundstücksmanagement und Wohnraumförderung befasst sich mit der Durchführung eines Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Barbarossaplatzes im Stadtbezirk VI/Zollverein. Ziel des Verfahrens ist die Erarbeitung eines Gestaltungsentwurfs für die rund 12.400 Quadratmeter große Fläche, um die bauliche Umsetzung im Zeitraum von 2025 bis 2027 vorzubereiten. Für die Durchführung des Wettbewerbs werden Honorar- und Sachkosten in Höhe von insgesamt 175.000 Euro veranschlagt, wobei 140.000 Euro aus Mitteln der Städtebauförderung und 35.000 Euro als Eigenanteil vorgesehen sind. Der Zeitraum für das Wettbewerbsverfahren ist von der Frühjahrs- bzw. Frühsommerzeit 2023 bis etwa August 2024 angesetzt.
Die Maßnahme basiert auf dem am 24. Juni 2020 vom Rat der Stadt Essen verabschiedeten Integrierten Entwicklungskonzept Soziale Stadt Essen für den Stadtbezirk VI/Zollverein. Die Neugestaltung dient der Abwendung städtebaulicher Missstände gemäß § 1bruch 172 Baugesetzbuch. In einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung der Maßnahme auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung des Stadtbezirks VI sowie die Ausschüsse für Verkehr und Mobilität, Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie Umwelt, Klima und Verbraucherschutz die Planungen zur Durchführung des Wettbewerbs zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 06.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.05.2023 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (21. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (18. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Anträge und Anfragen
- 18.1Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0817/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0817/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erstellung eines Konzepts für ein „Aktives Grundstücksmanagement“ durch die Stadtverwaltung vorsieht. Ziel des Antrags ist eine Neuausrichtung der Grundstückspolitik, um die Steuerungsmöglichkeiten der Stadt im Bereich der Stadtentwicklung zu erweitern.
Das Konzept soll vorsehen, städtische Liegenschaften, die für Wohnungsbau und Gewerbe geeignet sind, nach Möglichkeit im Eigentum zu behalten und vorrangig über Erbbaurechte zu vergeben. Bei der Vermarktung von Grundstücken für Wohnungsbau oder gemischte Nutzungen soll eine Konzeptvergabe verpflichtend sein, wobei stadtentwicklungspolitische Ziele gegenüber Verkaufserlösen im Vorderstellung stehen sollen. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen gefordert. Bestehende Erbbaurechte für Ein- und Zweifamilienhäuser können unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin veräußert werden.
Zur Förderung einer gezielten Bodenvorratspolitik soll die Stadt durch den Erwerb von Grundstücken und die Nutzung von Vorkaufsrechtssatzungen eine aktivere Rolle am Grundstücksmarkt einnehmen. Zudem wird eine verstärkte Kooperation mit Beteiligungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften angestrebt, insbesondere für den Bau von Schulen, Kitas und sozialem Wohnraum. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, den personellen und finanziellen Bedarf für die Umsetzung dieses Managements darzulegen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 18.1.1TOP: SPD Antrag- Konzept für ein "Aktives Grundstücksmanagement" der Essener Planungsverwaltung (Antrag der Ratsgruppe Die PARTEI)Zur Vorlage · 0865/2023/PARTEI · Antrag Die Partei
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die PARTEI hat mit der Vorlage 0865/2023/PARTEI einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. Das Ziel des Antrags ist eine Empfehlung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen mit der Bitte um einen Beschluss des Rates der Stadt Essen.
Der Inhalt des Antrags sieht vor, dass ein städtischer Herold im Rahmen einer öffentlichen Vorführung Anträge aus den Jahren 2014 bis 2020 verlesen soll. Dabei sollen konkret jene Vorlagen aufgeführt werden, in denen die SPD die Forderung nach einer verbindlichen Sozialquote beim Wohnungsbau abgelehnt hat. Die Umsetzung soll in Form eines Mine-Gesangs erfolgen. Die Beratung im zuständigen Ausschuss ist für den 1. Juni 2023 vorgesehen, während die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 21. Juni 2023 terminiert wurde. Federführend für die Vorlage ist der Geschäftsbereich 7.
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Beratungsfolge
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig nicht empfohlen - 18.2Reform der Stadtentwicklungsplanung - Essen 2035 (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0819/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zur Reform der Essener Stadtentwicklungsplanung vorgelegt. Die Verwaltung soll beauftragt werden, das bisherige Leitbild STEP 2015+ zu überarbeiten und eine neue Stadtentwicklungsplanung 2035 zu erstellen. Diese soll sich an den Prinzipien der Neuen Leipzig-Charta 2020 orientieren und drei zentrale Handlungsdimensionen umfassen: die am Gemeinwohl orientierte, gerechte Stadt, die nachhaltige und klimaresiliente Stadt sowie die wirtschaftlich dynamische, Arbeitsplätze schaffende Stadt.
Im Bereich der sozialen Gerechtigkeit sieht der Antrag die Gestaltung durchmischter Quartiere mit barrierefreiem Wohnraum und die Erhöhung des Anteils preisgebundener Wohnungen vor. Zudem wird eine intensivere Beteiligung von Anwohnerinnen und Anwohnern bei größeren Planungen gefordert. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen den Vorzug von Sanierung gegenüber Abriss, die Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie die Minimierung der Bodenversiegelung durch ein Entsiegelungskataster. Der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ soll durch ein Brachflächenkataster und die Einführung der Grundsteuer C unterstützt werden. Zudem sollen Stadt- und Verkehrsplanung, etwa für Radwege und den ÖPNV, enger verzahnt werden. Wirtschaftlich sollen eine vielfältige Branchenstruktur sowie eine flächeneffiziente Verdichtung von Gewerbe und Industrie gefördert werden.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die aktuelle Planung auf veralteten Annahungen einer schrumpfenden Bevölkerung beruht, während Essen nun vor Herausforderungen durch Bevölkerungswachstum und Klimawandel steht.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 07.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (35. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in die nächste Sitzung des ASPB geschoben
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 18.3Handlungsrahmen für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung (Antrag der SPD-Fraktion)Zur Vorlage · 0820/2023/SPD · Antrag SPD
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rahmen der Vorlage 0820/2023/SPD einen Antrag gestellt, der die Erarbeitung eines Handlungsrahmens für eine gemeinwohlorientierte Bauleitplanung in Essen fordert. Die Stadtverwaltung soll hierfür Leitlinien entwickeln, die als Grundsatz für die künftige Stadtplanung dienen sollen.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die verstärkte Nutzung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen, um nachhaltige und quartiersbezogene Inhalte sicherzustellen. Dies solle auch für Gebiete gelten, die nach geltendem Baurecht bereits bebaubar sind. Zudem wird gefordert, die Energieeffizienz von Gebäuden im Rahmen der Bauleitplanung unter Berücksichtigung der Energiewende besonders zu berücksichtigen.
Hinsichtlich der Flächenentwicklung sieht der Antrag vor, dass die Entwicklung von neuem Bauland vorrangig dann erfolgen soll, wenn Eigentümer mindestens 40 Prozent der Fläche zuvor an die Stadt veräußert haben oder die politischen Gremien aufgrund eines stadtentwicklungspolitisch überzeugenden Konzepts zustimmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Vergabe städtischer Wohnbaugrundstücke zu erarbeiten. Bei der Auswahl der Käufer sollen städtebauliche und soziale Kriterien, angelehnt an die „Neue Leipziger Charta 2020“, herangezogen werden. Für den Wohnungsbau wird eine Mindestquote von 40 Prozent an geförderten oder preisgedämpften Wohnungen festgesetzt. Der Verkaufserlös soll dabei hinter den stadtentwicklungspolitischen Zielen zurückstehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2023 · Rat der Stadt Essen (25. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 30.08.2023 · Rat der Stadt Essen (24. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.08.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (34. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 21.06.2023 · Rat der Stadt Essen (23. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 01.06.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt und zur Beratung in den nächsten ASPB geschoben - 19.Verschiedenes
- 20.Mitteilungen der Verwaltung
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 21.Kapazitätsbedarf in den Essener Unterkünften für Geflüchtete hier: MietangelegenheitErgebnis: Kenntnis genommen
- 21.aAnmietung von 17.354 m² Büro- und Nebenflächen im Objekt Kruppstraße 16, 45128 Essen für die Fachbereiche 38 und 01-09Ergebnis: einstimmig empfohlen mit Enthaltung der AfD-Fraktion
- 22.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 23.GrundstücksangelegenheitenErgebnis: einstimmig beschlossen
- 24.öffentlich geförderter Wohnungsbau
- 25.Anträge und Anfragen
- 26.Mitteilungen der Verwaltung
- 27.Pressemitteilung