Essen Transparent

← Alle Vorlagen

Vorlage

Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für die allgemeinbildenden und weiterführenden Schulen in Essen (Schullandheimstiftung) hier: Rücklagenzuführung

1304/2023/4 08.11.2023 Schule

🟢 Beschlossen 08.11.2023 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (20. Sitzung) · Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft beschließt, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Jahre 2022 und 2023 der Kapitalrücklage zuzuführen.

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft berät über die Zuführung von Mitteln zur Kapitalrücklage der Stiftung zur Errichtung und Unterhaltung von Landheimen für allgemeinbildende und weiterführende Schulen in Essen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel des Überschusses aus der Vermögensverwaltung der Jahre 2022 und 2023 der Rücklage zuzuführen.

Der Fachbereich Schule fungiert als Treuhänder dieser unselbständigen örtlichen Stiftung. Als einziger Destinatär dient der Verein der Eltern und Freunde des Leibniz-Gymnasiums Essen e.V., welcher das Schullandheim in Dorsten-Rhade betreibt. Um den Stiftungszweck dauerhaft zu sichern, schreibt das Stiftungsgesetz Nordrhein-Westfalen vor, das Vermögen durch jährliche Kapitalverstärkung ungeschmälert zu erhalten.

Die Zuführung berechnet sich aus dem Überschuss der Einnahmen über die Kosten der Vermögensverwaltung. Für das Jahr 2022 beläuft sich dieser Betrag auf rund 7.600 Euro, für das Jahr 2023 auf etwa 6.500 Euro. Die Finanzierung erfolgt über die Stiftungserträge der entsprechenden Produktgruppe.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 141 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge