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Vorlage

Kapitalrücklage bei Stiftungen (Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst)

1507/2023/4 02.11.2023 Kulturamt

🟢 Beschlossen 02.11.2023 · Kulturausschuss (23. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Kulturausschuss berät über die Zuführung von Mitteln zur Kapitalrücklage der Stiftung zur Pflege der örtlichen Kunst. Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Drittel der Erträge des Jahres 2023 dieser Rücklage zuzuführen. Diese Maßnahme dient der Werterhaltung des Stiftungsvermögens im Einklang mit den Vorgaben des Stiftungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.

Die Regelung zur Bildung einer jährlichen Sonderrücklage basiert auf einer seit 2012 bestehenden Anordnung der Verwaltung. Um die Auswirkungen wechselnder Inflationsraten auszugleichen, wird seit 2016 der steuerlich zulässige Höchstbetrag gemäß Abgabenordnung angewandt. Für das Jahr 2023 wird ein vorläufiger Planbetrag von rund 21.200 Euro veranschlagt, ausgehend von prognostizierten Stiftungserträgen in Höhe von etwa 63.600 Euro. Die Stadtkämmerei wird diesen Betrag vorsorglich einbehalten; die endgültige Festsetzung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

Die künftige Ertragsentwicklung ist durch eine veränderte Anlagestrategie geprägt. Während das Stiftungsvermögen früher überwiegend in festverzinslichen Papieren angelegt war, enthält es nun einen höheren Anteil an Nachhaltigkeitsfonds. Da die Ausschüttungshöhe dieser Fonds zu Beginn eines Haushaltsjahres nur prognostiziert werden kann, basiert die Planung auf Schätzungen der Erträge.

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