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Bezirksvertretung V

Illegale Müllabladeplätze im Bezirk V

1924/2023/BV V 28.11.2023 Bezirksvertretung für den Stadtbezirk 5

🟢 Beschlossen 28.11.2023 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (26. Sitzung) · Kenntnis genommen

✦ KI-Zusammenfassung

Die Bezirksvertretung V hat Informationen zu den Maßnahmen gegen illegale Müllablagerungen und Sperrmüll im Stadtbezirk angefordert. In einer Stellungnahme erläuterte das Ordnungsamt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Herausforderungen bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten.

Nach den geltenden Abfallwirtschaftssatzungen sind Bürger verpflichtet, Abfälle über die vorgesehenen Wege zu entsorgen. Sperrmüll darf frühestens ab 18 Uhr am Vorabend des vereinbarten Abholtermins bereitgestellt werden. Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Die Durchsetzung ist jedoch an eine gerichtsverwertbare Beweislage gebunden, was bedeutet, dass die Verursacher im Idealfall beobachtet werden müssen oder Zeugenaussagen vorliegen müssen. Das bloße Auffinden von Adressdaten reicht ohne weitere Belege oder ein Geständnis der Betroffenen nicht aus, um ein Bußgeld festzusetzen.

Zur Kontrolle setzt das Ordnungsamt den Kommunalen Ordnungsdienst sowie die Polizei ein, die das Stadtgebiet mit Fuß- und Fahrzeugstreifen überwachen. Gefundene Müllablagerungen werden über die Mängelmelder-App erfasst und an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass Anwohner durch Meldungen über eine Hotline oder die App zur Bekämpfung illegaler Ablagerungen beitragen können. Bei direkten Beobachtungen von Verstößen kann zudem der Kommunale Ordnungsdienst alarmiert werden.

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