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Vorlage

Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023

0665/2024/2 22.05.2024 Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

🟢 Beschlossen 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über den Kreditnachweis für die im Haushalt geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023 entscheiden. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zuzuordnen.

Für alle im Haushaltsjahr 2023 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 3,54 Prozent. Obwohl der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird die Vorlage zur Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen benötigt.

Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen erfolgt die Sicherstellung des Nachweises separat. Die zugrunde liegende Berechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts.

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