Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0665/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über den Kreditnachweis für die im Haushalt geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023 entscheiden. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zuzuordnen.
Für alle im Haushaltsjahr 2023 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 3,54 Prozent. Obwohl der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird die Vorlage zur Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen benötigt.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen erfolgt die Sicherstellung des Nachweises separat. Die zugrunde liegende Berechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts.
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- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Quartalsbericht I/2024 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0489/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das erste Quartal 2024 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage, die von der Stadtkämmerei erstellt wurde, dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß den geltenden Dienstanweisungen zu Finanzgeschäften.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Schuldenbestände. Darüber hinaus werden Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren aktuellen Marktwerte und weitere relevante Risikokennzahlen dargelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte festgelegten Limits. Zudem wird dokumentiert, ob die in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht im Rahmen der Sitzung am 22. Mai 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0539/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 wurde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Es ist vorgesehen, den Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen. Das Ergebnis dieser Prüfung soll in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst und dem Rat der Stadt Essen zur Feststellung vorgelegt werden.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von 16,1 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt laut Vorlage um 15,3 Millionen Euro über dem fortgeschriebenen Plan für das Jahr 2023 und stellt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 6,9 Millionen Euro dar. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf einen Überschuss von 37,0 Millionen Euro, was einer Verbesserung von 7,0 Millionen Euro gegenüber der Planung entspricht. Demgegenüber steht ein Finanzergebnis mit einem Fehlbetrag von 20,9 Millionen Euro.
Die Ertragssteigerungen sind primär auf höhere Steuererträge, insbesondere bei der Gewerbesteuer, sowie auf Zuweisungen vom Land und vom Bund zurückzuführen. Auf der Ausgabenseite wurden Mehraufwendungen bei den Personalaufwendungen, den Sach- und Dienstleistungen – etwa für die Instandhaltung von Infrastruktur – sowie bei den Transferaufwendungen verzeichnet. Die Bilanzsumme der Stadt Essen beträgt zum Stichtag 6.909,8 Millionen Euro. Während die Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten gegenüber dem Vorjahr um 101,1 Millionen Euro gesunken sind, erhöhte sich der Bestand an Investitionskrediten um 124,5 Millionen Euro.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Fahrzeugersatzbeschaffungen für die Feuerwehr im Jahr 2024Zur Vorlage · 0180/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Ersatzbeschaffung von insgesamt 31 Fahrzeugen für die Feuerwehr entscheiden. Das Vorhaben umfasst ein Gesamtvolumen von voraussichtlich 15.990.000 Euro. Der Beschlussvorschlag durchläuft vor der endgültigen Entscheidung den Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie den Haupt- und Finanzausschuss.
Die Beschaffung umfasst verschiedene Fahrzeugtypen, darunter 13 Rettungstransportwagen, sechs Notarzteinsatzfahrzeuge, sechs Krankentransportwagen, zwei Infektions-Rettungstransportwagen, ein Löschfahrzeug, einen Rüstwagen, einen Feuerwehrkran sowie einen Gerätewagen Atemschutz. Die Maßnahmen sind zur Aufrechterhaltung des Brandschutzes und des Rettungsdienstes notwendig, da die Fahrzeuge ihre technisch-wirtschaftliche Lebensdauer bis spätestens 2027 erreichen. Aufgrund aktueller Lieferzeiten ist mit Auslieferungen bis zum Jahr 2027 zu rechnen. Zudem wird auf mögliche Preisnachlässe bei größeren Bestellmengen hingewiesen. Die Neubeschaffung des Feuerwehrkrans ist erforderlich, da der ursprüngliche Lieferant Insolvenz angemeldet hat.
Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2027 in den Produktgruppen Gefahrenabwehr und Rettungsdienst vorgesehen. Die Kosten für die Rettungstransportwagen sowie Krankentransportwagen werden durch Gebühreneinnahmen teilweise refinanziert.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll die Fortführung der bestehenden Gruppen an den Offenen Ganztagsschulen (OGS) sowie deren Erweiterung für das Schuljahr 2024/2025 beschließen. Unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf sieht die Vorlage vor, die bisherigen 466 Gruppen beizubehalten und um 47 neue Gruppen an 82 Grundschulen sowie fünf Förderschulen im Primarbereich zu ergänzen. Damit würde die Gesamtzahl der OGS-Gruppen auf 513 steigen.
Mit dieser Erweiterung ist eine Erhöhung des städtischen Eigenanteils zur Finanzierung der Angebote von rund 7,85 Millionen Euro auf etwa 10,92 Millionen Euro für das Schuljahr 2024/2025 verbunden. Die Maßnahme umfasst zudem den Ausbau der acht-bis-eins-Betreuung um sechs Gruppen. Hintergrund der Planung ist ein steigender Betreuungsbedarf und die Notwendigkeit, auf bestehende Wartelisten an verschiedenen Schulstandorten zu reagieren.
Im Hinblick auf den ab 2026/2027 geltenden Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung bereitet sich die Stadt auf einen weiteren Zuwachs an Betreuungsplätzen vor. Prognosen gehen davon aus, dass der Bedarf bis zum Jahr 2029 erheblich steigen wird. Zur Vorbereitung werden derzeit Schulbegehungen durchgeführt, um die räumlichen Kapazitäten zu prüfen und bedarfsgerechte Raumkonzepte für die verschiedenen Standorte zu entwickeln.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beschleunigung des ÖPNV durch Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA)"Zur Vorlage · 0563/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer Maßnahme zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Das Vorhaben umfasst die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen im westlichen Teil des innerstädtischen Bereichs, konkret in den Stadtteilen Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen. Hierbei sollen insgesamt 15 Lichtsignalanlagen auf Verkehrsunabhängigkeit umgerüstet und teilweise erneuert werden, was insbesondere die Straßenbahnlinien 101 und 106 betrifft.
Ergänzend zur technischen Umrüstung der Ampelanlagen sind infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Markierung von Sperrflächen, um Behinderungen der Straßenbahnen durch Rückstau oder andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zudem soll die Bushaltestelle „Landgericht“ baulich umgestaltet werden, damit Busse der Linie 160 vor dem Individualverkehr ausfahren können. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden vor der Umsetzung informiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.494.800 EUR. Durch einen Förderbescheid des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird die Stadt mit einer Quote von 65 Prozent unterstützt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 873.180 EUR beläuft. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV zu steigern und durch verringerte Wartezeiten an Ampeln zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung der Lichtsignalanlage 196 Burggrafenstraße/ Frillendorfer Straße"Zur Vorlage · 0565/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burggrafenstraße/Frillendorfer Straße vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 470.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 313.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 157.000 EUR beantragt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln erfolgen.
Die technische Überprüfung der bestehenden Anlage ergab, dass aufgrund des Alters und der Nichtverfügbarkeit des Steuergerätes eine vollständige Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme dient dazu, die Vorgaben der Unfallkommission umzusetzen, die im September 2023 eine gesicherte Führung des linksabbiegenden Verkehrs beschlossen hat. Zudem soll die neue Anlage mit Signalisierungseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet werden und die Vorrangschaltung für die Buslinien 160, 161 und 166 ermöglichen.
Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Richtlinien (RiLSA 2015) und berücksichtigt die zukünftige Entwicklung der Frillendorfer Straße als Radfahrachse. Die neuen Einrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei späteren Erweiterungen des Radverkehrskonzepts weiterverwendet werden können. Durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Unterstützung des Radverkehrs wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn der Fahrbahnerneuerung auf der Langenberger Straße und Kupferdreher Straße beschließen. Die Gesamtkosten für das Vorhaben werden auf 9.430.000 Euro beziffert. Hierfür wird die Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.000.000 Euro für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 8.330.000 Euro beantragt.
Die Maßnahme umfasst den Abschnitt von der Auffahrt A44 Anschlussstelle Essen-Überruhr bis zur Poststraße. Geplant ist der Einbau von lärmoptimiertem Asphalt sowie die Erneuerung von Entwässerungsleitungen, Rinnen und Nebenanlagen. Im Zuge dessen soll eine Radverkehrsanlage zur Erweiterung des städtischen Radroutennetzes errichtet werden. Zudem werden die Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße barrierefrei umgebaut. Vor Beginn der eigentlichen Straßenbauarbeiten sind aufgrund früherer Bergbauaktivitäten im Bereich der Geländeoberfläche gezielte Erkundungsbohrungen zur Überprüfung der geotechnischen Gegebenheiten vorgesehen. Die Baumaßnahme soll in mehreren Abschnitten mit einer Einbahnstraßenregelung durchgeführt werden, wobei die Gesamtbauzeit auf etwa 18 Monate geschätzt wird.
Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die rund 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten decken sollen. Die verbleibenden Kosten trägt die Stadt Essen aus verschiedenen Projektmitteln.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark hier: Planungsbeschluss und Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0485/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über die Beauftragung von Planungsleistungen für ein neues Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark entscheiden. Das Vorhaben umfasst den Rückbau der ehemaligen Orangerie sowie die Neuerrichtung eines Gebäudekomplexes. Beantragt werden Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 bis 5 in Höhe von rund 1,55 Millionen Euro netto, ergänzt durch Mittel für weitere Gutachten und Ingenieurleistungen. Zudem wird eine überplanmäßige Bereitstellung von 600.000 Euro für das Jahr 2024 vorgeschlagen.
Die Grundlage bildet eine Machbarkeitsstudie, die aufgrund von Schäden am Bestand den Rückbau und Neubau empfahl. Der neue Komplex soll nach dem Zertifizierungssystem der Deutschen Gesellschaft für nachhaltiges Bauen (DGNB) zertifiziert werden. Ein Realisierungswettbewerb zur Ermittlung des Siegerentwurfs wird derzeit durchgeführt; die Ergebnisse werden im Juni 2024 erwartet. Im Rahmen des Projekts soll erstmals die BIM-Methodik (Building Information Modeling) eingesetzt werden, um Prozesse und Kosten zu optimieren.
Die Gesamtkosten des Projekts werden auf etwa 15,11 Millionen Euro netto geschätzt. Die Finanzierung der Planungsleistungen für 2024 erfolgt über eine überplanmäßige Mittelbereitstellung aus verschiedenen städtischen Haushaltsposten. Der Baubeginn ist für Anfang 2026 vorgesehen. Eine endgültige Entscheidung über die Durchführung der Baumaßnahme sowie die vollständige Finanzierung soll nach Abschluss der Leistungsphase 3 im Jahr 2025 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Planungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über eine Kostenanpassung für den Erweiterungsbau der Käthe-Kollwitz-Schule entscheiden. Das Projekt, dessen Kosten ursprünglich auf rund 4,78 Millionen Euro geschätzt wurden, soll aufgrund von Planungsänderungen auf insgesamt 7,5 Millionen Euro erhöht werden.
Die Anpassung resultiert aus der begrenzten Fläche zwischen dem Schulgebäude, der Turnhalle und dem Christinenpark. Eine herkömmliche Bauweise hätte eine größere Baustelleneinrichtung erfordert, was den Rückbau von Teilen des Spielplatzes sowie Baumfällungen im angrenzenden Park zur Folge gehabt hätte. Als Lösung wurde die Umstellung auf eine Stahlmodulbauweise beschlossen. Diese Methode ermöglicht eine schnellere Aufstellung während der Schulferien und verringert die Lärm- und Staubbelastung für den laufenden Schulbetrieb. Die Planänderungen umfassen zudem Anpassungen zur Barrierefreiheit sowie die Integration einer Photovoltaikanlage und der Kosten für die Möblierung.
Durch die neue Planung und das erforderliche Genehmigungsverfahren für die Modulbauweise durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen verzögert sich der Zeitplan. Der Baubeginn ist nun für die Herbstferien 2025 vorgesehen, während die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Die Finanzierung erfolgt über mehrere Jahre, wobei für den Doppelhaushalt 2025/2026 jeweils 2,5 Millionen Euro veranschlagt sind.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastr.86, 45130 Essen hier: Mehrkosten Neubau DoppelturnhalleZur Vorlage · 0462/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Erhöhung der Kosten für den Neubau der Doppelturnhalle der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium entscheiden. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 8.875.000 Euro auf nunmehr 9.620.000 Euro erhöhen, was einem Mehrbedarf von 745.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert aus Vergaben in den Bereichen Fassade, Heizung, Lüftung und Sanitär sowie aus notwendigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung aufgrund hoher Bodenfeuchtigkeit. Im Zuge der Kostenberechnung wurde zudem eine doppelte Verrechnung von Managementgebühren der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH korrigiert. Die Gestaltung der Außenanlagen wird als eigenständiges Projekt mit einem Budget von 578.000 Euro geführt.
Der bauliche Stand der Turnhalle ist weit fortgeschritten; die Gebäudehülle ist nahezu fertiggestellt und die Innenausbauarbeiten haben begonnen. Der Termin für die bauliche Fertigstellung ist für Ende September 2024 angesetzt. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs im Haushaltsjahr 2024 ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten steigt durch die Anpassung auf 5.428.763 Euro.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Baubeginn Generalsanierung sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung und die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der GeneralsanierungZur Vorlage · 0610/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen berät über den Baubeginn der Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103. Der Beschlussvorschlag sieht Gesamtkosten in Höhe von 32.070.000 Euro vor. Zur Finanzierung werden eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 9.090.000 Euro für das Haushaltsjahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.180.000 Euro beantragt.
Nach einer detaillierten Bestandsaufnahme wurde festgestellt, dass eine moderate Modernisierung nicht ausreicht, um die Anforderungen an eine langfristige Nutzung und die energetischen Ziele der Stadt zu erfüllen. Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die vollständige Erneuerung der Heizungsanlage, die Erneuerung der IT- und Elektroverkabelung sowie die Sanierung der Oberböden. Zudem soll die Gebäudehülle durch neue Fenster und Dachdämmungen energetisch aufgewertet werden.
Ein weiterer Fokus liegt auf der Barrierefreiheit und der Anpassung an die höhere Belegungsdichte des Gebäudes. Geplant sind unter anderem der Ausbau von Sanitäranlagen, die Erneuerung der Aufzüge sowie die Installation rollstuhlgerechter Bodenbeläge in Publikumsbereichen. Das Vorhaben ist mit der geplanten Verlagerung des Amtes für Soziales und Wohnen aus der Steubenstraße 53 verknüpft, da dort der Mietvertrag aufgrund von Baumaßnahmen des Vermieters nicht verlängert wird.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — verwiesen in ASAGI zur Kenntnisnahme, kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee Bericht Masterplan Erlebnisketten, Ausblick Erlebnisraum Baldeneysee und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0454/2024/7 · Vorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bericht zur Masterplanung „Erlebnisketten“ sowie zum „Erlebnisraum Baldeneysee“ als künftige Handlungs- und Planungsgrundlage für die Verwaltung beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, weitere Planungs- und Umsetzungsschritte gemäß einer festgelegten Vorgehensweise durchzuführen.
Die Vorlage dient der Fortschreibung des Entwicklungskonzepts von 2013, das aufgrund veränderter Mobilitäts- und Freizeitgewohnheiten sowie steigender Attraktivität des Sees aktualisiert wurde. Das neue Konzept verfolgt die Strategie „Verbinden, Verlagern, Vernetzen“. Ziel ist es, Besucherströme durch die Verknüpfung von drei Bereichen – der Uferpromenade, dem Baldeneysteig und einer dritten peripheren Reihe – zu entzerren und die Nutzungsmöglichkeiten am See zu erweitern.
Im Rahmen der Planung werden verschiedene Standorte wie Werden, Heisingen und Kupferdreh analysiert, um deren Potenziale für die Naherholung zu nutzen. Zu den prioritären Projekten gehören die Umgestaltung der Regattastrecke inklusive eines Tribünenneubaus, die Verlängerung der Seepromenade sowie die Entwicklung einer Mobilitätsstation in Heisingen. Zudem werden laufende Vorhaben wie die Internationale Gartenbauausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 und Maßnahmen zur Barrierefreiheit am Stauwehr in den räumlichen und zeitlichen Kontext des Ausblicks integriert.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Ruhrbahn GmbH: Beschaffung von StraßenbahnfahrzeugenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 20.Einführung der Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahngruppe 2 im feuerwehrtechnischen DienstErgebnis: einstimmig empfohlen
- 21.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Baubeginn der AusbaumaßnahmenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil