Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung)
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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Niederschrift Nr. 27 über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.04.2024
- 2.Mitteilungen der Verwaltung
- 3.Einführung des Orientierungssystems "Gütersloher Modell" an städtischen Schulen und öffentlichen EinrichtungenZur Vorlage · 0601/2024/FDP · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Essen hat mit der Vorlage 060HE01/2024/FDP einen Antrag auf Einführung des Orientierungssystems „Gütersloher Modell“ an städtischen Schulen und in öffentlichen Einrichtungen eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Vorbereitungen für eine Implementierung dieses Systems trifft. Ein entsprechender Vorschlag zur Beschlussfassung soll dem Rat der Stadt Essen bis zur Sitzung am 27. November 2024 vorgelegt werden.
Das als im Land Nordrhein-Westfalen prämiertes System beschriebene „Gütersloher Modell“ (OGM) dient der Orientierung von Einsatzkräften der Polizei und der Feuerwehr. Ziel des Systems ist es, die Navigation in Gefahrensituationen zu unterstützen und durch die Vermeidung unnötigen Wegeaufwands eine Handlungsfähigkeit der Rettungskräfte zu ermöglichen. Die FDP-Fraktion begründet das Vorhaben mit der Absicht, die Effektivität der Einsätze in den betreffenden Essener Einrichtungen zu fördern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 4.Versetzung des Kriegermahnmals Peterstr./Stoppenberger Str./Kleine Stoppenberger Str.Zur Vorlage · 0600/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion EBB-FW hat im Rat der Stadt Essen einen Antrag zur Versetzung des Kriegermahnmals an der Kreuzung Peterstraße, Stoppenberger Straße und Kleine Stoppenberger Straße gestellt. Das Denkmal, das in der Denkmalliste unter der Nummer 781 geführt wird, soll nach den Plänen der Fraktion auf den Kopstadtplatz verlegt werden.
Mit diesem Vorhaben möchte die EBB-FW ein Zeichen gegen gewalttätige Konflikte und kriegerische Auseinandersetzungen in den öffentlichen Fokus rücken. Als Hintergrund führt die Fraktion die aktuelle weltpolitische Lage, insbesondere den Krieg in der Ukraine sowie die Situation im Nahen Osten, an. Das Mahnmal soll dazu dienen, die Notwendigkeit von Frieden zu verdeutlichen und als Ort der Erinnerung wieder stärker wahrnehmbar zu sein. Darüber hinaus sieht der Antrag in der Versetzung eine Möglichkeit zur städtebaulichen Aufwertung des Kopstadtplatzes sowie der Essener Innenstadt. Die Fraktion verweist dabei auf den gegenwärtigen Zustand des Platzes und schlägt das Denkmal als Element vor, um die Attraktivität des Ortes zu steigern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — mehrheitlich nicht empfohlen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (36. Sitzung) — mehrheitlich Bedenken erhoben (15 Stimmen dagegen CDU, Grüne, SPD, PARTEI/Linke, 1 Stimme dafür fraktionslos, 2 Enthaltungen FDP/EBB)
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 5.Kreditnachweis der Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023Zur Vorlage · 0665/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Essen wird über den Kreditnachweis für die im Haushalt geführten Betriebe gewerblicher Art für das Jahr 2023 entscheiden. Dieser Nachweis dient dazu, im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung einen angemessenen Zinsaufwand sowie Tilgungsleistungen aus kreditfinanzierten Investitionen zuzuordnen.
Für alle im Haushaltsjahr 2023 aufgenommenen Kredite beläuft sich der durchschnittliche Zinssatz auf 3,54 Prozent. Obwohl der Kreditnachweis kein gesetzlicher Bestandteil des Jahresabschlusses ist, wird die Vorlage zur Dokumentation gegenüber der Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen benötigt.
Der vorliegende Nachweis bezieht sich auf jene Betriebe gewerblicher Art, die direkt im Haushalt der Stadt Essen bewirtschaftet werden. Für Betriebe in eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen erfolgt die Sicherstellung des Nachweises separat. Die zugrunde liegende Berechnung entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Steuerrechts.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 6.Quartalsbericht I/2024 zum Zins- und SchuldenmanagementZur Vorlage · 0489/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Quartalsbericht zum Zins- und Schuldenmanagement für das erste Quartal 2024 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss zur Kenntnisnahme vor. Die Vorlage, die von der Stadtkämmerei erstellt wurde, dient der regelmäßigen internen Berichterstattung gemäß den geltenden Dienstanweisungen zu Finanzgeschäften.
Der Bericht umfasst eine Analyse des gesamten Kreditportfolios. Er enthält Informationen über die Aufnahme von Investitions- und Liquiditätskrediten sowie die Entwicklung der Schuldenbestände. Darüber hinaus werden Details zum Abschluss von Options- und Derivatgeschäften, deren aktuellen Marktwerte und weitere relevante Risikokennzahlen dargelegt. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Überprüfung der Einhaltung der in der Dienstanweisung Finanzgeschäfte festgelegten Limits. Zudem wird dokumentiert, ob die in der Haushaltssatzung 2024 festgesetzten Höchstbeträge der Kreditermächtigung eingehalten werden. Der Haupt- und Finanzausschuss soll den Bericht im Rahmen der Sitzung am 22. Mai 2024 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31.12.2023Zur Vorlage · 0539/2024/2 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Essen zum 31. Dezember 2023 liegt vor. Der Abschluss wurde unter Anwendung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erstellt und weist einen Jahresüberschuss von 16,1 Millionen Euro aus. Im Vergleich zur Planung von 0,7 Millionen Euro sowie zum Vorjahr, das einen Überschuss von 6,9 Millionen Euro aufwies, zeigt sich eine entsprechende Veränderung. Das ordentliche Ergebnis beläuft sich auf 37,0 Millionen Euro. Die Bilanzsumme beträgt 6.909,8 Millionen Euro, wobei die Verbindlichkeiten mit 3.422,0 Millionen Euro und die Pensionsrückstellungen mit 1.779,6 Millionen Euro die größten Posten darstellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Entwurf gemäß § 95 GO NRW zur Kenntnis zu nehmen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Nach Vorliegen des Prüfergebnisses in Form eines Bestätigungsvermerks soll der Rat die Feststellung vornehmen. Die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 22. Mai 2024 angesetzt, die Entscheidung im Rat der Stadt Essen für den 29. Mai 2024.
Der Bestand der Kredite stieg von 3.047,271 Millionen Euro zum Jahresende 2022 auf 3.070,671 Millionen Euro zum 31. Dezember 2023, was einer Zunahme von 23,4 Millionen Euro entspricht. Während die Liquiditätskredite um 101,113 Millionen Euro auf 1.546,156 Millionen Euro sanken, erhöhten sich die Investitionskredite um 124,513 Millionen Euro auf 1.524,515 Millionen Euro. Das Eigenkapital verringerte sich von 130,1 Millionen Euro auf 95,5 Millionen Euro. Diese Entwicklung resultiert aus einer Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage in Höhe von minus 47,3 Millionen Euro sowie einem Jahresüberschuss von 12,7 Millionen Euro. Das Eigenkapital setzt sich aus der allgemeinen Rücklage von 82,3 Millionen Euro, Sonderrücklagen von 0,5 Millionen Euro und dem bilanziellen Jahresüberschuss von 12,7 Millionen Euro zusammen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 8.Fahrzeugersatzbeschaffungen für die Feuerwehr im Jahr 2024Zur Vorlage · 0180/2024/3 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Feuerwehr der Stadt Essen plant die Ersatzbeschaffung von insgesamt 31 Fahrzeugen, um die Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes sowie der Gefahrenabwehr und des Brandschutzes sicherzustellen. Das Vorhaben umfasst verschiedene Fahrzeugtypen, darunter Krankentransportwagen, Rettungstransportwagen, Notarzteinsatzfahrzeuge, ein Löschfahrzeug, einen Rüstwagen, einen Feuerwehrkran sowie einen Gerätewagen Atemschutz. Das voraussichtliche Gesamtvolumen der Investitionen beläuft sich auf 15.990.000 Euro. Aufgrund marktüblicher Fertigungszeiten ist mit Auslieferungen bis zum Jahr 2027 zu rechnen, weshalb die Einleitung der Maßnahmen bereits im Jahr 2024 vorgesehen ist. Die jährlichen kalkulatorischen Kosten werden mit 367.770 Euro für Zinsen und 2.237.833,33 Euro für Abschreibungen beziffert.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung sowie der Haupt- und Finanzausschuss die Ersatzbeschaffung empfehlen, damit der Rat der Stadt Essen diese beschließt. Im Rahmen einer Vor-Einschätzung der Klimarelevanz wurde die Auswirkung des Vorhabens auf den Klimaschutz als positiv bewertet. Zudem wurde die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit gemäß § 82 der Gemeindeordnung festgestellt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 9.Offene Ganztagsschule (OGS) Hier Fortführung der bereits bestehenden OGS-Gruppen sowie Gruppenerweiterungen an den Offenen Ganztagsschulen zum Schuljahr 2024/2025Zur Vorlage · 0441/2024/4 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage (0441/2024/4) behandelt die Fortführung und Erweiterung von Gruppen an Offenen Ganztagsschulen (OGS) für das Schuljahr 2024/2025. Geplant ist eine Erweiterung um 47 Gruppen, bestehend aus 46 Gruppen an Grundschulen und einer Gruppe an Förderschulen, wodurch sich die Gesamtzahl auf 513 Gruppen erhöht. Damit soll ein Mehrbedarf von etwa 1.254 zusätzlichen Plätzen gedeckt werden. Der städtische Eigenanteil steigt in diesem Zusammenhang von 7.850.152 Euro auf 10.919.255 Euro.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Essen der Erweiterung und der Erhöhung des Eigenanteils unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die Bezirksregierung Düsseldorf zustimmt. Während der Jugendhilfeausschuss, die Bezirksvertretungen I bis IX sowie der Integrationsrat die Vorlage zur Kenntnis nehmen sollen, sind Empfehlungen des Ausschusses für Schule, Bildung und Wissenschaft sowie des Haupt- und Finanzausschusses vorgesehen.
Finanziell sieht das Programm „Ganztagsausbau“ Förderungen von bis zu 26.246.535 Euro für Schulgebäude und Ausstattung vor. Der konsumtive Aufwand steigt von 34.770.321 Euro im Vorjahr auf 42.571.561 Euro für das Schuljahr 2024/2025. Dies umfasst unter anderem Personalkosten durch Neueinstellungen und Tariferhöhungen sowie Kosten für Spielmaterial und DeutschlandTickets für Nachwuchskräfte. Die Gesamterträge steigen auf 31.873.541 Euro, gestützt durch Landesförderungen und höhere Elternbeiträge. Die Sachkosten belaufen sich auf 42.401.922 Euro, wovon ein Betrag von 38.383.113 Euro als Zuschuss an die Jugendhilfe Essen gGmbH fließt.
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Beratungsfolge
- 02.07.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (31. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 10.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beschleunigung des ÖPNV durch Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA)"Zur Vorlage · 0563/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Bau und Baubeginn einer Maßnahme zur Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) beschließen. Das Vorhaben umfasst die Beeinflussung von Lichtsignalanlagen im westlichen Teil des innerstädtischen Bereichs, konkret in den Stadtteilen Rüttenscheid, Holsterhausen und Frohnhausen. Hierbei sollen insgesamt 15 Lichtsignalanlagen auf Verkehrsunabhängigkeit umgerüstet und teilweise erneuert werden, was insbesondere die Straßenbahnlinien 101 und 106 betrifft.
Ergänzend zur technischen Umrüstung der Ampelanlagen sind infrastrukturelle Maßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die Markierung von Sperrflächen, um Behinderungen der Straßenbahnen durch Rückstau oder andere Verkehrsteilnehmer zu verringern. Zudem soll die Bushaltestelle „Landgericht“ baulich umgestaltet werden, damit Busse der Linie 160 vor dem Individualverkehr ausfahren können. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie der Ausschuss für Verkehr und Mobilität werden vor der Umsetzung informiert.
Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf 2.494.800 EUR. Durch einen Förderbescheid des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) wird die Stadt mit einer Quote von 65 Prozent unterstützt, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf 873.180 EUR beläuft. Die Finanzierung ist im Haushaltsplan für die Jahre 2024 bis 2026 vorgesehen. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit des ÖPNV zu steigern und durch verringerte Wartezeiten an Ampeln zur Reduktion von CO2-Emissionen beizutragen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 11.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Erneuerung der Lichtsignalanlage 196 Burggrafenstraße/ Frillendorfer Straße"Zur Vorlage · 0565/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität hat den Bau und Baubeginn der Erneuerung der Lichtsignalanlage an der Kreuzung Burggrafenstraße/Frillendorfer Straße vorgeschlagen. Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 470.000 EUR. Für das Haushaltsjahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 313.000 EUR sowie eine Verpflichtungsermächtigung über 157.000 EUR beantragt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Finanzierung soll aus dem Projekt zur Erneuerung von Lichtsignalanlagen und Steuerkabeln erfolgen.
Die technische Überprüfung der bestehenden Anlage ergab, dass aufgrund des Alters und der Nichtverfügbarkeit des Steuergerätes eine vollständige Erneuerung erforderlich ist. Die Maßnahme dient dazu, die Vorgaben der Unfallkommission umzusetzen, die im September 2023 eine gesicherte Führung des linksabbiegenden Verkehrs beschlossen hat. Zudem soll die neue Anlage mit Signalisierungseinrichtungen für Menschen mit Sehbehinderungen ausgestattet werden und die Vorrangschaltung für die Buslinien 160, 161 und 166 ermöglichen.
Die technische Umsetzung erfolgt nach aktuellen Richtlinien (RiLSA 2015) und berücksichtigt die zukünftige Entwicklung der Frillendorfer Straße als Radfahrachse. Die neuen Einrichtungen sollen so gestaltet sein, dass sie auch bei späteren Erweiterungen des Radverkehrskonzepts weiterverwendet werden können. Durch die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie die Unterstützung des Radverkehrs wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz erwartet.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 12.Bau und Baubeginn der Maßnahme "Fahrbahnerneuerung Langenberger Straße/Kupferdreher Straße"Zur Vorlage · 0353/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0353/2024/6 des Amtes für Straßen und Verkehr befasst sich mit dem Bau und dem geplanten Baubeginn der Maßnahme zur Fahrbahnerneuerung der Langenberger Straße und der Kupferdreher Straße. Das Projekt umfasst die Erneuerung der Fahrbahnen mit lärmoptimiertem Asphalt, die Instandsetzung der Entwässerungsanlagen sowie den Ausbau einer Radverkehrsanlage. Zudem ist eine barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen Fahrenberg, Hinsbecker Löh und Poststraße vorgesehen. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 9.430.000 € beziffert, wobei sich diese Summe auf den Straßenbau (8.400.000 €), die Beleuchtung (660.000 €) und Lichtsignalanlagen (370.000 €) verteilen.
Der Beschlussvorschlag sieht die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 1.000.000 € für das Jahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 8.330.000 € für 2024 vor. Die Kassenwirksamkeit ist mit 6.750.000 € in 2025 und 1.580.000 € in 2026 geplant. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Bauabschnitten über eine geschätzte Gesamtdauer von etwa 18 Monaten.
Die Maßnahme dient dem Lückenschluss im Ergänzungsnetz des Radroutennetzes und unterstützt das Ziel der Stadt Essen, den Anteil des Radverkehrs am Modal-Split bis 2035 zu erhöhen. Die Verwaltung bewertet die Maßnahme im Hinblick auf den Klimaschutz als positiv, da die Förderung des Radverkehrs zur Reduktion des Kfz-Verkehrsanteils beitragen soll. Die Bezirksvertretung VIII nimmt den Vorgang zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 24.04.2024 · Rat der Stadt Essen (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 17.04.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (27. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 13.Neubau Eingangs- und Gastronomiegebäude im Grugapark hier: Planungsbeschluss und Bereitstellung von PlanungsmittelnZur Vorlage · 0485/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0485/2024/6 der Fraktion Grün und Gruga behandelt den Planungsbeschluss sowie die Bereitstellung von Mitteln für den Neubau eines Eingangs- und Gastronomiegebäudes im Grugapark. Das Projekt sieht den vollständigen Rückbau des bestehenden Gebäudes der ehemaligen Orangerie und eine Neuerrichtung nach dem DGNB-Standard (Gold/Silber) vor.
Der Beschlussvorschlag umfasst die Beauftragung von Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 5 sowie die Bereitstellung von Planungsmitteln in Höhe von 1.550.000 Euro netto. Zusätzlich wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 600.000 Euro beantragt. Die Gesamtkosten des Vorhabens werden auf etwa 15.110.000 Euro netto geschätzt. Für die Anwendung der BIM-Methodik sind Kosten von rund 30.000 Euro netto für die Stufe 2 sowie etwa 32.600 Euro netto für das BIM-Management vorgesehen. Der Zeitplan sieht den Abschluss des Realisierungswettbewerbs im Juni 2024 und einen Baubeginn zu Beginn des Jahres 2026 vor. Die Entscheidung über die überplanmäßige Mittelbereitstellung liegt beim Stadtkämmerer nach Zustimmung des Rates.
Als Hintergrund der Maßnahme werden Sanierungsrückstände, Undichtigkeiten und veraltete technische Anlagen im Bestand angeführt, welche die langfristige Nutzung der Gastronomie sowie die Verpachtung an die OKto-Rail gefährden könnten. Ziel der Neugestaltung ist die Sicherung laufender Einnahmen und die Vermeidung einer Verringerung des Bilanzvermögens der Stadt Essen. Eine Vor-Einschätzung der Klimarelevanz bewertet die Auswirkungen auf den Klimaschutz als positiv.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 14.Planungsänderung und Kostenanpassung Erweiterungsbau Käthe-Kollwitz-Schule, Christinenstr. 2-4Zur Vorlage · 0196/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Vorlage zur Planungsänderung und Kostenanpassung für den Abbruch sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus der Käthe-Kollwitz-Schule vorgelegt. Aufgrund der begrenzten Flächenverhältnisse im Bereich des Christinenparks ist eine Änderung der ursprünglichen Bauweise vorgesehen. Geplant ist der Einsatz einer Stahlmodulbauweise, um die Baustelleneinrichtung zu optimieren und die Auswirkungen auf den Schulbetrieb sowie den Park zu reduzieren.
Durch diese Anpassung erhöht sich das geplante Kostenvolumen von ursprünglich 4.786.000 Euro um 2.714.000 Euro auf insgesamt 7.500.000 Euro. Die Kosten umfassen unter anderem die Modulbauweise, Grundleitungen, Ingenieurleistungen, eine Photovoltaikanlage sowie die Möblierung. Der Neubau wird gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) aus dem Jahr 2023 geplant, was eine energetische Verbesserung gegenüber dem Bestand zur Folge hat.
Der Baubeginn ist für die Herbstferien im Oktober 2025 vorgesehen, wobei die Fertigstellung für April 2026 geplant ist. Der Rat der Stadt Essen soll die Kostenanpassung beschließen. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt über verschiedene Haushaltsjahre, wobei für die Jahre 2025 und 2026 jeweils 2.500.000 Euro veranschlagt sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 16.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (32. Sitzung) — erhebt mit den vorgetragenen Anmerkungen einstimmig keine Bedenken
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 15.Weiterentwicklung Sportschule NRW, Helmholtz-Gymnasium, Rosastr.86, 45130 Essen hier: Mehrkosten Neubau DoppelturnhalleZur Vorlage · 0462/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss soll über die Erhöhung der Kosten für den Neubau der Doppelturnhalle der Sportschule NRW am Helmholtz-Gymnasium entscheiden. Die Gesamtkosten des Projekts sollen sich von bisher 8.875.000 Euro auf nunmehr 9.620.000 Euro erhöhen, was einem Mehrbedarf von 745.000 Euro entspricht.
Die Kostensteigerung resultiert aus Vergaben in den Bereichen Fassade, Heizung, Lüftung und Sanitär sowie aus notwendigen Maßnahmen zur Baugrundverbesserung aufgrund hoher Bodenfeuchtigkeit. Im Zuge der Kostenberechnung wurde zudem eine doppelte Verrechnung von Managementgebühren der Grundstücksverwaltung Stadt Essen GmbH korrigiert. Die Gestaltung der Außenanlagen wird als eigenständiges Projekt mit einem Budget von 578.000 Euro geführt.
Der bauliche Stand der Turnhalle ist weit fortgeschritten; die Gebäudehülle ist nahezu fertiggestellt und die Innenausbauarbeiten haben begonnen. Der Termin für die bauliche Fertigstellung ist für Ende September 2024 angesetzt. Zur Deckung des Finanzierungsbedarfs im Haushaltsjahr 2024 ist eine Mittelumschichtung aus dem Neubauprogramm Schulerweiterung vorgesehen. Der städtische Eigenanteil an den Gesamtkosten steigt durch die Anpassung auf 5.428.763 Euro.
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Beratungsfolge
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 08.05.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (23. Sitzung) — kein Beschluss gefasst
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 103 - Baubeginn Generalsanierung sowie überplanmäßige Mittelbereitstellung und die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung zur Durchführung der GeneralsanierungZur Vorlage · 0610/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn der Generalsanierung des Verwaltungsgebäudes in der Altendorfer Straße 103 beschließen. Das Projekt umfasst die technische Erneuerung, die energetische Modernisierung sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Barrierefreiheit. Zu den geplanten Arbeiten gehören der Austausch der Fenster, die Innendämmung der Fassade, die Optimierung der Heizungsanlage, die Erneuerung der IT- und Elektroverkabelung sowie der Austausch der Beleuchtung gegen LED-Systeme. Zudem sind Arbeiten an den Oberböden, den WC-Anlagen und der Brandmeldeanlage vorgesehen.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 32.070.000 Euro. Diese setzen sich aus Kosten für die Baukonstruktion, technische Anlagen, Baunebenkosten sowie einem Sicherheitszuschlag zusammen. Für die Finanzierung ist eine überplanmäßige Mittelbereitstellung von 9.090.000 Euro im Haushaltsjahr 2024 sowie eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 20.180.000 Euro für 2024 vorgesehen, wobei die Kassenwirksamkeit für 2025 geplant ist.
Das Gebäude soll nach der Sanierung durch das Amt für Soziales und Wohnen genutzt werden. Da der Mietvertrag für die derzeitige Fläche in der Steubenstraße am 30. Juni 2025 endet, ist ein Einzugstermin im Mai 2025 vorgesehen. Durch die geplante Abmietung der Standorte Steubenstraße und Klinkestraße werden jährliche Mietminderkosten von mindestens 1.827.600 Euro erwartet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen sowie der Haupt- und Finanzausschuss sollen die Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 21.05.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (25. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — verwiesen in ASAGI zur Kenntnisnahme, kein Beschluss gefasst, zur Entscheidung in den Rat geschoben
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 17.Fortschreibung Entwicklungskonzept Baldeneysee Bericht Masterplan Erlebnisketten, Ausblick Erlebnisraum Baldeneysee und weiteres VorgehenZur Vorlage · 0454/2024/7 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Vorlage 0454/2024/7 des Amtes für Stadtplanung und Entwicklung befasst sich mit der Fortschreibung des Entwicklungskonzeptes Baldeneysee aus dem Jahr 2013 sowie dem Bericht zum Masterplan „Erlebnisketten“ und dem Ausblick „Erlebnisraum Baldeneysee“ für den Zeitraum von 2023 bis 2033. Ziel der Maßnahmen ist die Entzerrung der Besucherströme durch eine stärkere Vernetzung der Uferpromenade, des Baldeneysteigs und peripherer Orte. Zu den als prioritär eingestuften Projekten gehören die Umgestaltung der Regattastrecke inklusive eines Tribünenneubaus, die Verlängerung der Seepromenade, die Schaffung eines barrierefreien Stauwehrs, die Mobilitätsstation Heisingen sowie die Projekte Haus Scheppen im Rahmen der IGA 2027 und ein Seepavillon in Kupferdreh.
Der Rat der Stadt soll den Bericht als künftige Handlungs- und Planungsgrundlage beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung weiterer Planungs- und Umsetzungsschritte beauftragen. Die zuständigen Bezirksvertretungen sowie verschiedene Ausschüsse sollen die Vorlage zur Kenntnis nehmen oder Empfehlungen abgeben. Die Verwaltung wird angewiesen, die in den Projektsteckbriefen aufgeführten Maßnahmen zu konkretisieren, Einzelbeschlüsse einzuholen und die Öffentlichkeit einzubinden. Die Baldeneyseekonferenz soll künftig weitere Projekte entwickeln und dem Rat vorlegen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Essen werden erst mit den jeweiligen Einzelbeschlüssen ersichtlich, wobei die Umsetzung unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Der spezifische Bedarf an Ressourcen wird in den zuständigen Gremien separat dargestellt.
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Beratungsfolge
- 29.05.2024 · Rat der Stadt Essen (31. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 22.05.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (28. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 21.05.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (28. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 16.05.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (45. Sitzung) — mehrheitlich empfohlen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 07.05.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
Ergebnis: mehrheitlich empfohlen - B.Nicht öffentlicher Teil
- 18.Mitteilungen der Verwaltung
- 19.Ruhrbahn GmbH: Beschaffung von StraßenbahnfahrzeugenErgebnis: mehrheitlich empfohlen
- 20.Einführung der Anwärtersonderzuschläge für die Laufbahngruppe 2 im feuerwehrtechnischen DienstErgebnis: einstimmig empfohlen
- 21.Verwaltungsgebäude Altendorfer Straße 101 - Baubeginn der AusbaumaßnahmenErgebnis: abgesetzt/vertagt
- 22.Unterrichtung der Öffentlichkeit über Beschlussfassungen im nicht öffentlichen Teil