Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen hier: Baudenkmal Klemensborn 89 a/b (ehemalige Stadtmauer)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX einen Bericht zur Fortschreibung der Denkmalliste der Stadt Essen vorgelegt. Im Mittelpunkt steht dabei die Eintragung des Baudenkmals Klemensborn 89 a/b, welches die ehemalige Stadtmauer umfasst.
Gemäß der Vorlage erfolgte die Eintragung in die Denkmalliste unter der laufenden Nummer 998 durch eine Verfügung der Bezirksregierung am 26. Juli 2023. Die Entscheidungsgewalt lag dabei bei der Bezirksregierung und nicht bei der Unteren Denkmalbehörde, da gemäß § 21 Absatz 4 des Nordrhein-Westfälischen Denkmalschutzgesetzes die Bezirksregierung in jenen Fällen entscheidet, in denen das Land Nordrhein-Westfalen oder der Bund als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter eines Denkmals betroffen ist.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX diesen Bericht über die erfolgte Eintragung zur Kenntnis nimmt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 28.05.2024Kenntnis genommen