Durchführung der Baumaßnahme "Oslenderstraße KAG Nr. 058/22"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Oslenderstraße. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für diese Einschätzung ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf 175.000 Euro beziffert und sind aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen zu finanzieren. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die verbindliche Aufnahme der Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig beschlossen