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Tagesordnung
- A.Öffentlicher Teil
- 1.Liste der noch zu erledigenden Aufträge
- 2.Aktueller Sachstand zum Weiterbau des RS1
- 3.Sperrung der A42
- 4.Integrierte Sportentwicklungsplanung für die Stadt Essen (ISEP) hier: weiteres VorgehenZur Vorlage · 0569/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen berät über das weitere Vorgehen der Integrierten Sportentwicklungsplanung (ISEP). Nachdem das Projekt im August 2022 mit dem Fachbüro Prof. Kähler gestartet ist, stehen nun die Festlegung von Handlungsfeldern und die Planung konkreter Maßnahmen im Fokus.
Der vorliegende Sachstandsbericht sieht die Verabschiedung von vier zentralen Handlungsfeldern vor. Diese umfassen die Verringerung sozialräumlicher Unterschiede beim Sportangebot in Stadtteilen mit Kinderarmut, die Weiterentwicklung öffentlicher Bewegungsräume sowie die Verbesserung der Voraussetzungen für den Sportunterricht und Angebote im Ganztagsbetrieb städtischer Schulen. Ein weiteres Feld betrifft die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen den Sport- und Bäderbetrieben, dem ESPO und den Vereinen zur Stärkung des sportlichen Angebots für die Bevölkerung.
Als nächsten Schritt plant das Fachbüro die Durchführung von acht themenbezogenen Workshops, wobei pro Handlungsfeld zwei Sitzungen vorgesehen sind. An diesen Planungsrunden sollen städtische Fachbereiche, externe Institutionen, Sportorganisationen sowie politische Vertreter aus dem Ausschuss und den Bezirksvertretungen teilnehmen. Ziel ist es, konkrete Maßnahmen inklusive Zeitplänen und Ressourcenbedarf zu erarbeiten. Bei einer Bestätigung der Handlungsfelder in der Sitzung am 14. Mai 2024 sollen alle Workshops bis Ende September abgeschlossen werden, um einen Abschlussbericht noch im Jahr 2024 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 27.06.2024 · Inklusionsbeirat (10. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 20.06.2024 · Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Integration (bis 10/2025) (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 19.06.2024 · Integrationsrat (bis 10/2025) (23. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 18.06.2024 · Ausschuss für Digitalisierung, Wirtschaft, Beteiligungen und Tourismus (bis 10/2025) (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Jugendhilfeausschuss (22. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 05.06.2024 · Seniorenrat (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Ausschuss für die Sport- und Bäderbetriebe Essen (33. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 5.Internationale Gartenausstellung 2027 (IGA 2027) Baubeschluss der Baumaßnahme: Kanaluferpark Schurenbachhalde - Altenessen kommt ans WasserZur Vorlage · 0685/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll den Baubeginn für die Maßnahme „Kanaluferpark Schurenbachhalde“ beschließen. Die geplanten Baukosten belaufen sich auf 2.500.000 Euro, vorbehaltlich der Sicherstellung von Fördermitteln. Das Projekt ist Teil der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) und dient dazu, die Verbindung zwischen Essen und Gelsenkirchen sowie den Zugang zum Rhein-Herne-Kanal zu stärken.
Die Planung sieht die Qualifizierung von Fuß- und Radwegen vor, wobei die Wege barrierearm mit einer hellen Asphaltoberfläche gestaltet werden sollen. Ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahme ist die Förderung des Naturschutzes, insbesondere die Schaffung eines Wanderkorridors für die gefährdete Kreuzkröte durch die Ausbildung von Offenlandbereichen und Laichgewässern.
Zudem soll der Park als Ort zur Darstellung der industriellen Geschichte und der ökologischen Transformation fungieren. Durch die Neuordnung bestehender Wege und die Schaffung einer Platzfläche im Osten des Gebiets sollen verschiedene Freiraumstrukturen miteinander verknüpft werden. Das Vorhaben ist in das übergeordnete Projekt „Wege zur Freiheit Emscher“ eingebunden und soll die grüne Infrastruktur der Region erweitern.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: einstimmig empfohlen - 6.Zwischenbericht zur Maßnahmenumsetzung aus dem Lärmaktionsplan 2021 und zum Sachstand der 4. Runde der Lärmkartierung und LärmaktionsplanungZur Vorlage · 0808/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Zwischenbericht zur Umsetzung des Lärmaktionsplans 2021 zeigt, dass die Maßnahmen in der Zuständigkeit der Stadt Essen und der Ruhrbahn entweder bereits umgesetzt wurden oder sich im Prozess befinden. Bei den Straßenbaumaßnahmen kam es zu Verschiebungen im Arbeitsprogramm, sodass teilweise andere Abschnitte als ursprünglich geplant saniert wurden. Während nach einer Prüfung keine Tempo-30-Anordnungen aus Lärmschutzgründen getroffen wurden, sind die geplanten Radverkehrsanlagen weitgehend realisiert oder in Planung. Zudem werden Maßnahmen zur Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs sowie zur Förderung der Elektromobilität durchgeführt.
Für die vierte Runde der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung wird eine Verzögerung gegenüber der Frist des 18. Juli 2024 erwartet. Grund hierfür ist die aufwendige Datenaufbereitung aufgrund einer neuen EU-Berechnungsmethode, wodurch die Berechnungen für Straßen- und Schienenlärm von Straßenbahnen noch ausstehen. Zur Beschleunigung arbeitet die Stadt mit einem externen Ingenieurbüro zusammen. Die Lärmberechnungen sollen bis zum Beginn des vierten Quartals 2024 abgeschlossen sein. Um den Prozess zu verkürzen, wird die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung vorverlegt und online durchgeführt. Der Abschluss der Lärmaktionsplanung inklusive Ratsbeschluss ist für das zweite Quartal 2025 vorgesehen. Für die fünfte Runde ab 2027 wurden bereits interne Abstimmungen zur Digitalisierung des Datenaustauschs eingeleitet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 04.06.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klima- und Verbraucherschutz (33. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 7.Bau und Baubeginn der Maßnahmen „Citybahn, Haus-Berge-Straße (westliche Seite)“ und „Citybahn, Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard“Zur Vorlage · 0725/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Essen soll über den Bau und Baubeginn zweier Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Citybahn“ entscheiden. Die vorliegende Vorlage sieht die Umsetzung der Maßnahme an der westlichen Seite der Haus-Berge-Straße sowie am Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard vor.
Für den Abschnitt an der Haus-Berge-Straße werden Gesamtkosten in Höhe von 3,5 Millionen Euro veranschlagt. Die Kosten umfassen Straßenbau, Beleuchtung, Signalisierung und Begrünung. Durch die zeitliche Abstimmung mit geplanten Erneuerungen von Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke Essen AG sollen Synergieeffekte genutzt werden. Ein Großteil der Kosten, etwa 3,325 Millionen Euro, soll über Fördermittel nach dem ÖPNVG NRW gedeckt werden, wodurch sich der städtische Eigenanteil auf rund 175.000 Euro reduziert.
Die zweite Maßnahme am Knotenpunkt Altendorfer Straße/Berthold-Beitz-Boulevard wird mit Kosten von 915.000 Euro für die Stadt Essen beziffert. Diese Mittel sind für die Verkehrssicherung, den Kanalbau, die Beleuchtung und die Signalisierung vorgesehen. Im Rahmen des Ausbaus sollen neue Weichenanlagen installiert werden, um die Anbindung an das Gebiet Essen 51 zu ermöglichen. Die Finanzierung dieses Knotens erfolgt vollständig aus städtischen Eigenmitteln.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 8.Neugestaltung des Weberplatzes - Ergebnis des RealisierungswettbewerbsZur Vorlage · 0698/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des integrierten Entwicklungskonzepts Essen MITTE/OST wird die Neugestaltung des Weberplatzes in der nördlichen Innenstadt umgesetzt. Der im Jahr 2023 abgeschlossene Realisierungswettbewerbs hat den Entwurf „Das blau-grüne Wohnzimmer am Weberplatz“ des Büros GREENBOX Landschaftsarchitekten als Sieger hervorgebracht. Die Planung sieht eine städtebauliche Achse zwischen dem Quartier der Grünen Mitte und der Innenstadt vor. Zu den wesentlichen Elementen gehören ein Regenwassermanagement, neue Bepflanzungen sowie barrierearme Wege mit Rampen und eine verbesserte Radwegachse. Zudem sind Flächen für Außengastronomie und Begegnung vorgesehen, wobei auf ressourcenschonende Materialien Wert gelegt wird.
Die bauliche Umsetzung des Projekts ist mit Gesamtkosten von etwa drei Millionen Euro veranschlagt. Ein Förderantrag für die Umsetzung der Wettbewerbsergebnisse wurde Ende 2023 eingereicht; dessen Bewilligung steht noch aus. Das Amt für Straßen und Verkehr führt die weitere Bearbeitung als zuständiger Straßenbaulastträger durch. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise, wobei derzeit die Vorbereitung der Leistungsphasen bis zur Entwurfsplanung läuft. Es ist vorgesehen, den Politikgremien die Planungsergebnisse Anfang 2025 vorzustellen. Ein Baubeginn ist für das Jahr 2026 geplant, sodass die Wiedereröffnung des Platzes im Jahr 2027 erfolgen kann. Die räumliche Begrenzung der Maßnahmen liegt auf dem Bereich des Weberplatzes bis zur Weberstraße.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 06.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (46. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 9.Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße / Alte Bottroper StraßeZur Vorlage · 0230/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung bereitet die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Haus-Horl-Straße und Alte Bottroper Straße vor. Die Planung geht auf einen einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, -planung und Bauen aus dem Jahr 2019 zurück. Das Vorhaben fällt in den Aufgabenbereich des Amtes für Straßen und Verkehr.
Da die geplante Maßnahme die im Bebauungsplan 3/76 festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche überschreiten wird, ist eine Befreiung von den Festsetzungen der angrenzenden Grünanlagen notwendig. Eine entsprechende Voranfrage wurde bereits gestellt; seitens des Amtes für Stadtplanung und Bauordnung bestehen derzeit keine Bedenken gegen eine mögliche Zustimmung im Rahmen des späteren Antragsverfahrens.
Ein unmittelbarer Handlungsbedarf zur Unfallvermeidung oder zur Behebung von Straßenschäden liegt aktuell nicht vor, jedoch wird der Umbau als sinnvoll bewertet. Aufgrund der Priorisierung laufender Maßnahmen zur Verkehrssicherung und zum Erhalt der Straßensubstanz kann die Planung für eine konkrete Umsetzung ab dem Jahr 2027 beginnen. Derzeit ist der Knotenpunkt Gegenstand einer Bachelorarbeit, die vom Amt für Straßen und Verkehr begleitet wird. Die Ergebnisse dieser Arbeit können als Grundlage für die weiteren Planungsphasen dienen und werden bei Vorliegen valider Resultate im laufenden Jahr der Verwaltung gemeldet.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen (47. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 10.Beschluss des Planungs- und Bauprogramms Ingenieurbau (Priorisierung der kurz- bis mittelfristig erforderlichen Maßnahmen)Zur Vorlage · 0452/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Planungs- und Bauprogramm „Ingenieurbau“ dient der strukturierten Umsetzung kurz- bis mittelfristiger Maßnahmen wie Rückbauten, Sanierungen sowie Neubauten und Ersatzneubauten in einem Zeitraum von zwei bis fünf Jahren. Hintergrund ist die Diskrepanz zwischen der statistisch erforderlichen Neubauquote für Brückeninfrastrukturen und den tatsächlich realisierten Bauleistungen der vergangenen Jahrzehnte.
Bei der Priorisierung der Maßnahmen werden verschiedene Kriterien herangezogen. Bereits laufende Projekte erhalten Vorrang, um vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen. Weitere Faktoren sind der bauliche Zustand, das Alter der Bauwerke sowie die Verkehrsbedeutung, etwa durch die Einbindung in das Radroutonetz oder den schienengebundenen ÖPNV. Auch die Verfügbarkeit von Ausweichrouten, die Bedeutung für den Rettungsdienst sowie bestehende oder zu erwartende Verkehrseinschränkungen fließen in die Bewertung ein. Ziel ist es, die Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und den Verkehr auf wichtigen Strecken zu minimieren.
Zur Sicherstellung der Umsetzung ist das Programm in vier Kategorien unterteilt, die sich am Projektumfang und dem Schwierigkeitsgrad orientieren. Diese Struktur berücksichtigt die verfügbaren personellen Kapazitäten der Projektleitungen, um Verzögerungen und Nachtragskosten zu vermeiden. Neben Brücken umfasst das Programm auch andere Bauwerke wie Stützwände. Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität sowie die Bezirksvertretungen I bis IX sollen das aktuelle Programm zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IV (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 28.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (26. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 15.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VI (25. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 07.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VIII (27. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 30.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk IX (25. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk V (29. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 23.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (35. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Schilderbrücken in dem Ausmaß noch erforderlich? Frage nach politischem Wunsch bei Radverkehrsmaßnahmen befremdlich, da die BV I mit Anträgen und Anfragen Wunsch bereits geäußert habe)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (31. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 18.04.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (27. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 11.04.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (30. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 11.Steeler Pfad Verbindung Am BocklerbaumZur Vorlage · 0208/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant baulliche Maßnahmen an der Verbindung zwischen dem Steeler Pfad und dem Am Bocklerbaum, um die Sichtverhältnisse für den Rad- und Fußverkehr zu verbessern. Hintergrund sind Hinweise aus der Bürgerschaft, wonach die Sichtbeziehungen beim Einbiegen vom Pramenweg auf den Steeler Pfad durch Hecken und parkende Fahrzeuge beeinträchtigt sind. Der betroffene Abschnitt wurde bereits im Rahmen der Bewertung des Hauptroutennetzes als unzureichend eingestuft.
Das Amt für Straßen und Verkehr sieht vor, den nördlichen Fahrbahnrand um einen Meter vorzuziehen, damit Radfahrende den Sichtschatten einer Hecke verlassen können, bevor sie in den Steeler Pfad einbiegen. Parallel dazu soll ein barrierefreier Querungsbereich mit taktilen Elementen geschaffen werden, um die Wegeverbindung zum Bahnhof auch für mobilitätseingeschränkte Personen zu optimieren. Auf der südlichen Seite wird der Fahrbahnrand um 1,25 Meter in die Fahrbahn verschoben, wodurch eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,25 Metern für Feuerwehr- und Müllfahrzeuge sichergestellt wird. Zur Freihaltung der Sichtachsen werden zudem drei Parkplätze entfallen.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf etwa 45.000 Euro geschätzt. Der Baubeginn ist für den Sommer 2024 vorgesehen. Die Vorlage liegt zur Empfehlung in der Bezirksvertretung VII und zur Entscheidung im Ausschuss für Verkehr und Mobilität vor.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 11.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (27. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 23.05.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (31. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.05.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk VII (26. Sitzung) — Die Bezirksvertretung VII empfiehlt, die Verwaltung möge einen Ortstermin mit BV-Vertretern durchführen, um weitere Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. Erst danach kann eine Beschlussfassung/Empfehlung der BV VII erfolgen.
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 12.Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Maßnahme "Frillendorfer Straße / Burggrafenstraße"Zur Vorlage · 0718/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Ingenieurleistungen für das Projekt „Frillendorfer Straße / Burggrafenstraße“ beschließen. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der beiden Hauptstraßen, die als Bestandteil des Radverkehrsnetzes in Essen dienen. Geplant sind neben der Straßenerneuerung auch fünf lichtsignalgesteuerte Knotenpunkte sowie zwei lichtsignalgesteuerte Querungsanlagen. Im Zuge der Planung sollen zudem Radverkehrsanlagen berücksichtigt und die bestehende Brücke über die Deutsche Bahn in die Vorplanung einbezogen werden. Ein Ziel der Maßnahme ist die Behebung einer Unfallhäufungsstelle am Knotenpunkt der beiden Straßen.
Die Kosten für die Vorplanungsleistungen belaufen sich auf 300.000 Euro. Die weiteren Planungsphasen sollen nach dem Planbeschluss beauftragt werden. Da die Maßnahme nicht im Haushaltsplan 2024 veranschlagt ist, werden außerplanmäßige Mittel benötigt. Für die Planungskosten im Jahr 2024 wird eine Bereitstellung von 35.000 Euro aus dem Projekt „Planung Straßenbau“ beantragt. Darüber hinaus wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 265.000 Euro für das Jahr 2024 benötigt, deren Kassenwirksamkeit im Jahr 2025 eintritt. Die Deckung dieser Mittel soll ebenfalls über das Projekt „Planung Straßenbau“ erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 13.Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Maßnahme "Buswendeanlage Heisingen"Zur Vorlage · 0719/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll die Beauftragung von Ingenieurleistungen für die Maßnahme „Buswendeanlage Heisingen“ beschließen. Die Kosten für diese Leistungen werden auf insgesamt 309.000 Euro veranschlagt. Hintergrund der Maßnahme ist der Nahverkehrsplan der Stadt Essen, der für den Verkehrsast Heisingen einen Fünf-Minuten-Takt bis zur Endhaltestelle „Heisingen Baldeneysee“ vorsieht. Da die derzeitige Haltestelle nicht ausreichend dimensioniert und nicht barrierefrei ausgebaut ist, soll eine neue Anlage mit vier barrierefreien Bussteigen sowie einer Pausen-WC-Anlage und einer Mobilitätsstation entstehen.
Die geplanten Arbeiten umfassen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, die Erstellung eines Bebauungsplans sowie die Ausarbeitung eines Landespflegerischen Begleitplans und weiterer Gutachten. Da für die Erweiterung der Verkehrsanlage eine Grünfläche im Planungsgebiet genutzt werden soll, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans vorgesehen. Die Finanzierung der Kosten erfolgt über außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen, die aus Mitteln anderer Projekte, wie dem Parkplatz Pollstraße und dem Projekt Pläßweidenweg, bereitgestellt werden sollen. Die Ausgaben sind auf die Jahre 2025 bis 2027 verteilt. Ein Beschluss für die Straßenbauarbeiten wird nach Vorliegen detaillierter Kostenberechnungen erfolgen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 14.Sofortprogramm Neuausrichtung der Mobilität / Be-MoVe - Projekt, hier: Ergebnisse und Umsetzung Schulwege-Checks Holsterhausen und BergerhausenZur Vorlage · 0720/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Projekts „Be-MoVe“ zur Neuausrichtung der Mobilität wurden in den Stadtbezirken Holsterhausen und Bergerhausen Schulweg-Checks durchgeführt. Das beauftragte Büro Bueffee wertete hierzu Umfragen aus, an denen Eltern und Schüler verschiedener Grundschulen, einer Gesamtschule sowie mehrerer Kindertagesstätten teilnahmen. Die Befragungen dienten dazu, individuelle Schulwege zu erfassen und potenzielle Gefahrenstellen zu identifizieren.
Die Ergebnisse der Analyse zeigen verschiedene Problemstellen auf, darunter eingeschränkte Sichtbeziehungen durch parkende Fahrzeuge oder Vegetation, Schwierigkeiten an Querungsstellen sowie illegales Parken auf Gehwegen. Zudem wurde ein erhöhter Halte- und Suchverkehr im Umfeld der Einrichtungen festgestellt.
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit plant das Amt für Straßen und Verkehr infrastrukturelle Maßnahmen in einem Radius von 200 Metern um die betroffenen Einrichtungen. Geplant sind unter anderem die Installation von Sperrpfosten und Markierungen zur Verbesserung der Sicht an Kreuzungen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Einrichtung neuer Elternhaltestellen, sogenannter Hol- und Bringzonen. In Gebieten wie der Weserstraße oder der Siegstraße sollen zeitlich begrenzte Zonen geschaffen werden, wobei zwischen Parkbereichen mit 30-minütiger Parkscheibenpflicht für Kitas und reinen Halteverbotszonen für Schulen unterschieden wird. Die Bezirksvertretungen II und III sollen den Bericht zur Kenntnis nehmen und die geplanten Maßnahmen beschließen.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 13.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (33. Sitzung) — mehrheitlich beschlossen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 12.06.2024 · Ausschuss für Schule, Bildung und Wissenschaft (bis 10/2025) (24. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - Verkehrsuntersuchung RüttenscheidZur Vorlage · 0826/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die detaillierten verkehrslenkenden Maßnahmen auf der Fahrradstraße Rüttenscheider Straße informiert. Die Planung basiert auf den Expertenempfehlungen der Varianten 3c und 1a sowie einem Beschluss des Stadtrates vom November 2023. Ziel der Maßnahmen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, den Durchgangsverkehr zu reduzieren und gleichzeitig die Erreichbarkeit des Einzelhandels und der Gastronomie sowie die Anliefersituation zu sichern.
Konkrete Änderungen betreffen mehrere Knotenpunkte. Am Übergang von der Huyssenallee zur Rüttenscheider Straße wird das Geradeausfahren aus nördlicher Richtung für den allgemeinen Kfz-Verkehr unterbunden, wobei der Linienverkehr und der Radverkehr weiterhin befahren werden können. Zwischen dem Rüttenscheider Stern und der Martinstraße ist eine unechte Einbahnstraße vorgesehen, die die Einfahrt aus südlicher Richtung einschränkt. Zudem wird die Durchfahrt von Süden nach Norden auf Höhe der Manfredstraße für den allgemeinen Kfz-Verkehr unterbunden, sodass Fahrzeuge eine Wendeanlage nutzen müssen, die auf eine maximale Fahrzeuglänge von 10 Metern begrenzt ist. Für die Zeit zwischen 20:00 Uhr und 06:00 Uhr an Freitagen, Samstagen und Vorabenden von Feiertagen ist zudem eine temporäre Sperrung des Abschnitts zwischen Bertholdstraße und Rüttenscheider Stern für den Autoverkehr vorgesehen.
Ergänzend umfasst die Vorlage Vorschläge zur Optimierung des ruhenden Verkehrs. Dies beinhaltet die Prüfung eines neuen Parkhauses oder einer erweiterten Parkpalette sowie die Entwicklung eines digitalen Parkleitsystems und Maßnahmen zur Verbesserung der Logistik im Stadtteil.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II (34. Sitzung) — Kenntnis genommen mit Anmerkungen (Anmerkungen)
- 25.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I (37. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 15.Letzte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz NRW (KAGZur Vorlage · 0880/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität der Stadt Essen berät über die abschließende Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes gemäß § 8a Absatz 1 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG). Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, die entsprechenden Anlagen 1 und 4 des Konzepts zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes zum 1. Januar 2024. Nach dieser Neuregelung dürfen für Straßenausbaumaßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden, keine Beiträge mehr erhoben werden, da der Beitragsausfall durch das Land Nordrhein-Westfalen ausgeglichen wird. In diesem Zusammenhang entfallen für neue Maßnahmen auch die Pflicht zur Durchführung von Anliegerversammlungen sowie die Führung eines Straßen- und Wegekonzeptes.
Für Baumaßnahmen, die bis zum 31. Dezember 2023 beschlossen wurden, gelten jedoch weiterhin die bisherigen Regelungen. Um die staatlichen Förderungen des Landes Nordrhein-Westfalen für die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der anliegenden Grundstücke auch für diese bereits beschlossenen Projekte sicherzustellen, ist eine letzte Aktualisierung des Konzepts erforderlich.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.Bau und Baubeginn von Maßnahmen nach dem KAG
- 16.1Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Mentingsbank von Überruhrstraße bis KevelohstraßeZur Vorlage · 0697/2024/6 · Vorlage
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Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Straße Mentingsbank im Abschnitt von der Überruhrstraße bis zur Kevelohstraße. Das Vorhaben umfasst den Neubau der Straßenbeleuchtung sowie die Umstellung auf LED-Technik. Als Begründung für die Maßnahme wird die mangelnde Standsicherheit der vorhandenen Masten angeführt, was eine Umsetzung aus Gründen der Verkehrssicherheit notwendig macht.
Die vorläufigen Gesamtkosten für das Projekt werden auf 45.000 Euro geschätzt. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des Gesetzes zum 1. Januar 2024 gilt für Maßnahmen, die nach diesem Datum beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Mit der entsprechenden Neuregelung entfallen zudem die Verpflichtung zur Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
In Bezug auf den Klimaschutz wird die Maßnahme als positiv eingestuft, da durch die Umstellung auf LED-Technik ein Stromverbrauch eingespart wird, wenngleich für die städtische Straßenbeleuchtung bereits Ökostrom bezogen wird.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.2Durchführung der Beleuchtungsmaßnahme Charlottenhofstraße von Charlottenhofstraße 48a / 50n bis Charlottenhofstraße 50Zur Vorlage · 0787/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung einer Beleuchtungsmaßnahme in der Charlottenhofstraße, die den Bereich von der Hausnummer 48a bzw. 50n bis zur Hausnummer 50g umfasst. Das Vorhaben sieht die Erstellung einer neuen Beleuchtungsanlage vor, welche die aktuellen technischen Normen erfüllt und eine Umstellung auf LED-Technik beinhaltet.
Die Maßnahme wird mit der Notwendigkeit begründet, die Verkehrssicherheit im betreffenden Straßenabschnitt zu gewährleisten, da dort derzeit keine Straßenbeleuchtung vorhanden ist und eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gilt. Die vorläufigen Gesamtkosten für das Bauvorhaben werden auf 124.000 Euro geschätzt.
Rechtlich ist das Vorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen ein Beitragserhebungsverbot, wobei die der Kommune entgangenen Einnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet werden. Durch den Einsatz der neuen LED-Technik und den Bezug von Ökoststrom wird eine positive Auswirkung auf den Klimaschutz durch eingesparten Stromverbrauch erwartet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.3Durchführung der Baumaßnahme "Am Kohlenkämpchen 24KAG115Zur Vorlage · 0769/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Baumaßnahme „Am Kohlenkämpchen“ entscheiden. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016 Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die veranschlagten Baukosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln zur Erneuerung von Nebenstraßen.
Die Vorlage erläutert zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kostenbeteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.4Durchführung der Baumaßnahme "Breidbachweg" 24KAG116Zur Vorlage · 0770/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme „Breidbachweg“. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung Risse, Ausbrüche und Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist.
Die geschätzten Baukosten belaufen sich auf 150.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt über Mittel, die für die Erneuerung von Nebenstraßen bereitgestellt werden.
Rechtlich ist das Vorhaben als beitragsfähig nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) eingestuft. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verpflichtende Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.5Durchführung der Baumaßnahme "Brenscheidtstraße" 24KAG118Zur Vorlage · 0768/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über den Beschluss zur Durchführung der Baumaßnahme „Brenscheidtstraße“. Hintergrund des Vorhabens ist der Zustand der Asphaltfahrbahn, die aufgrund einer Befahrung durch den TÜV im Jahr 2016 Risse, Ausbrüche und Verwerfungen aufweist und als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Das Amt für Straßen und Verkehr wird die Erneuerung der Fahrbahn als Straßenbaulastträger übernehmen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln, die für die Erneuerung von Nebenstraßen vorgesehen sind.
Rechtlich ist das Vorhaben durch die Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) geprägt. Da die Maßnahme nach dem 1. Januar 2024 beschlossen wird, greift ein Beitragserhebungsverbot gegenüber Anliegern gemäß § 8 KAG. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG sind zudem die verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung nicht mehr erforderlich.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.6Durchführung der Baumaßnahme "Kinßfeldtstraße 54 - Meinertstraße" KAG-Nr. 24KAG037Zur Vorlage · 0821/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet über die Durchführung der Baumaßnahme „Kinßfeldtstraße 54 – Meinertstraße“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in dem genannten Bereich. Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016, bei der Risse, Ausbrüche und Verwerfungen festgestellt wurden, die eine Erneuerung der Fahrbahn erforderlich machen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 40.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung für solche Maßnahmen.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.7Durchführung der Baumaßnahme "Söllingstraße" KAG-Nr. 157/21Zur Vorlage · 0834/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Baumaßnahme in der Söllingstraße beraten. Die Vorlage sieht vor, die Asphaltfahrbahn der Straße zu erneuern, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für die Feststellung des Zustands ist eine Befahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 120.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. In der Vorlage wird erläutert, dass das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft ist. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen jedoch ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.8Durchführung der Baumaßnahme "Oslenderstraße KAG Nr. 058/22"Zur Vorlage · 0754/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität berät über die Durchführung der Baumaßnahme in der Oslenderstraße. Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Asphaltfahrbahn, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen als erneuerungsbedürftig eingestuft wurde. Grundlage für diese Einschätzung ist eine Zustandsbefahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.
Die Kosten für die Maßnahme werden auf 175.000 Euro beziffert und sind aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen zu finanzieren. Das Bauvorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 besteht jedoch ein Beitragserhebungsverbot für Maßnahmen, die ab diesem Zeitpunkt beschlossen werden. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die Pflicht zur Durchführung einer Anliegerversammlung sowie die verbindliche Aufnahme der Maßnahme in das Straßen- und Wegekonzept.
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- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.9Bau und Baubeginn der Maßnahme "Maxstraße Erneuerung Straßenbeleuchtung"Zur Vorlage · 0752/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Maxstraße beschließen. Für das Vorhaben sind Gesamtkosten in Höhe von 283.000 Euro veranschlagt. Da die Maßnahme im Haushalt 2024 nicht als Einzelmaßnahme vorgesehen war, wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung beantragt. Die Finanzierung soll über das Projekt „Erneuerung Beleuchtung“ erfolgen.
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage ist laut Vorlage erforderlich, da die bestehende Anlage nicht mehr den Anforderungen der DIN-Norm EN 13201 entspricht. Zudem sind die Masten nicht mehr standsicher und die Leuchten müssen ausgetauscht werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Hinsichtlich der Finanzierung durch Anlieger ergibt sich eine Änderung der Rechtslage: Aufgrund einer Neuregelung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) zum 1. Januar 2024 besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen entgehenden Einnahmen aus Beiträgen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Die genaue Höhe dieser Erstattung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest, wobei sich der städtische Eigenanteil nach Erhalt der Beträge reduzieren wird.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 16.10Bau und Baubeginn der Maßnahme "Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße"Zur Vorlage · 0753/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität soll den Bau und Baubeginn der Maßnahme „Beleuchtung Heinrich-Strunk-Straße“ beschließen. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage zwischen der Hirtsieferstraße und der Kopernikusstraße ist erforderlich, da die bestehenden Masten nicht mehr standsicher sind und die Verrohrung marode ist. Zudem muss die Anlage aufgrund eines geplanten Straßenumbaus angepasst werden. Damit die Anbindungsarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau der Gesamtschule Bockmühle stattfinden können, sollen die Arbeiten an der Verrohrung bis Ende Dezember 2024 abgeschlossen sein.
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 407.000 Euro. Für das Jahr 2024 wird eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 332.000 Euro beantragt. Die Deckung soll aus den Projekten „Austausch von Leuchten“ und „Erneuerung von Straßenteilanlagen“ erfolgen. Zusätzlich wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung über 75.000 Euro für das Jahr 2024 benötigt, um die Beauftragung in voller Höhe zu ermöglichen. Im Zuge der Baumaßnahme soll zudem ein neu entstehender Wendehammer im Bereich der Gesamtschule Bockmühle vorübergehend beleuchtet werden, wofür Kosten von etwa 41.000 Euro aus einem separaten Projekt vorgesehen sind.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
- 19.06.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (bis 10/2025) (29. Sitzung) — einstimmig empfohlen
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 17.Geplante Sperrungen auf der Rüttenscheider StraßeZur Vorlage · 0492/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Bürgereingabe wurde die Parkplatzsituation im Essener Stadtteil Rüttenscheid thematisiert. Der Antragsteller beschreibt einen Mangel an Stellplätzen sowie eine hohe Anzahl an Falschparkern und verweist auf die Unzufriedenheit der Anwohner, insbesondere während der Messezeiten.
Die Stadtverwaltung bezieht sich dabei auf den Beschluss des Rates zur neuen Verkehrsführung auf der Rüttenscheider Straße. Durch Maßnahmen wie die Ausweisung von Einbahnstraßen und Abbiegegebote soll der Durchgangsverkehr auf die Alfredstraße umgeleitet werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Anlieferung zu verbessern. Die Verwaltung stellt jedoch fest, dass diese verkehrslenkenden Maßnahmen nur geringen Einfluss auf die Parkplatzsituation oder das Messeaufkommen haben werden.
Die Knappheit an Stellplätzen wird mit der hohen Fahrzeugdichte in dem gewachsenen Stadtteil begründet. Eine Bewohnerparkregelung könnte zwar zur Entlastung beitragen, erfordert jedoch umfangreiche Untersuchungen, für die die Ressourcen der Stadt Essen derzeit durch laufende Planungen gebunden sind.
Aktuell erarbeitet ein Planungsbüro Konzepte zur Verbesserung der Anlieferung sowie Ideen für ein dynamisches Parkleitsystem, um Besucher gezielter zu Parkhäusern zu leiten. Zudem wird die Suche nach weiteren Parkmöglichkeiten im Quartier untersucht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Betroffenen über die weiteren Entwicklungen transparent zu informieren.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (18. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 18.Verkehrssituation in der HelenenstraßeZur Vorlage · 0379/2024/6 · Vorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Helenenstraße in Essen wird die Verkehrssituation im Bereich der Kindertagesstätten sowie der Zufahrt zum Lidl-Markt neu bewertet. Hintergrund ist eine Eingabe eines Bürgers an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
Im Abschnitt der Helenenstraße zwischen den Hausnummern 55 und 59 befinden sich die Kindertagesstätten „Wolkenstube“ und „Königskinder“. Bisher gilt in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund der Einstufung dieser Einrichtungen als schutzwürdig gemäß der Straßenverkehrsordnung wird die Verkehrsbehörde für den Bereich der Helenenstraße zwischen den Hausnummern 53 und 84 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anordnen.
Hinsichtlich der Zufahrt zum Lidl-Markt wurde festgestellt, dass aufgrund der bestehenden Infrastruktur und des notwendigen Lieferverkehrs keine baulichen Veränderungen an der Zufahrt möglich sind. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit im Bereich der Zufahrt wird das Amt für Straßen und Verkehr zwei Fußgängerpiktogramme aufbringen lassen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) — Kenntnis genommen und einstimmig ergänzenden Beschluss gefasst gemäß Anregungen aus dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — Kenntnis genommen
- 14.05.2024 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (18. Sitzung) — verwiesen
Ergebnis: Kenntnis genommen - 19.Mitteilungen der Verwaltung
- 20.Schriftliche Anfragen und Anträge
- 20.1Planungen zur Spurbusstrecke „Essen-Hauptbahnhof - Essen Kray / Leithe“Zur Vorlage · 0886/2024/CDU/GRÜNE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU und Grüne haben im Essener Rat einen Antrag mit der Nummer 0886/2024 eingebracht, der die Untersuchung langfristiger Nutzungsoptionen für die Spurbusstrecke zwischen dem Essener Hauptbahnhof und den Stadtteilen Kray sowie Leithe zum Gegenstand hat. Der Antrag richtet sich an den Ausschuss für Verkehr und Mobilität unter dem Vorsitz von Ulrich Pabst.
Die Stadtverwaltung wird darin aufgefordert, verschiedene Szenarien für die dauerhafte Sicherstellung dieser Verkehrsverbindung zu skizzieren. Dabei sollen die Überlegungen der Autobahn GmbH Rheinland hinsichtlich der Brückensanierungen im Bereich der Bundesautobahn 40 sowie die Nahverkehrsplanung der Ruhrbahn GmbH berücksichtigt werden. Letztere soll insbesondere die Ausgestaltung der Haltepunkte, mögliche Einsatzmöglichkeiten von Straßenbahnen sowie die Beschaffung von Fahrzeugen prüfen.
Die Ergebnisse der Untersuchung sollen zudem Angaben zu möglichen Zeiträumen, Kosten, Fördermöglichkeiten und Finanzierungsoptionen enthalten. Die Vorlage wurde von Ulrich Beul und Stephan Neumann unterzeichnet.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig beschlossen
Ergebnis: einstimmig beschlossen - 20.2Abschaffung von Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 10.05.2024Zur Vorlage · 0760/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis (EBB-FW) hat einen Antrag an den Rat der Stadt Essen vorgelegt, die Parkgebühren in der Essener Innenstadt an Samstagen abzuschaffen. Mit dem Antrag Nr. 0760/2024/EBB wird gefordert, das kostenpflichtige Parken an Samstagen durch eine gebührenfreie Nutzung zu ersetzen, wobei die Parkdauer auf drei Stunden begrenzt werden soll. Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle sollen laut Vorlage durch Haushaltsumschichtungen kompensiert werden.
In der Begründung führt die Fraktion an, dass kostenlose Parkmöglichkeiten die Attraktivität der Innenstadt erhöhen und den lokalen Einzelhandel unterstützen könnten. Durch das Angebot eines gebührenfreien Parkens solle die Verweildauer der Besucher gesteigert werden, was die Frequenz in den Fußgängerzonen fördern könne. Zudem wird angeführt, dass die Maßnahme die Erreichbarkeit für Senioren sowie Familien mit Kindern verbessern würde. Die EBB-FW sieht in der Abschaffung der Gebühren eine Möglichkeit, die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts Essen zu unterstützen und die Innenstadt als Lebensraum attraktiver zu gestalten.
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Beratungsfolge
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — mehrheitlich abgelehnt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — einstimmig abgelehnt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — einstimmig nicht empfohlen
Ergebnis: einstimmig abgelehnt - 20.3Entwicklung eines Abstellplans für E-Scooter hier: Antrag der EBB-FW-Fraktion vom 13.05.2024Zur Vorlage · 0761/2024/EBB · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Essener Bürger Bündnis – Freie Wähler hat im Rahmen des Antrags 0761/2024/EBB die Erstellung eines stadtweiten Abstellplans für E-Scooter beantragt. Die Verwaltung soll hierzu gemeinsam mit den privaten Anbietern von Leihgeräten Parkzonen sowie Abstellverbotszonen festlegen, wobei sich das Vorhaben an der Regelung der Stadt Münster orientieren soll.
Die genehmigten Abstellflächen sollen entsprechend gekennzeichnet und in einem digitalen Plan erfasst werden, der allen Nutzern über die Anbieter zugänglich gemacht wird. Dieser Plan soll zudem regelmäßig an neue Anforderungen angepasst werden können. Zur Durchsetzung der Regelungen sieht der Antrag unter anderem finanzielle Anreize oder technische Maßnahmen vor, um das Abstellen außerhalb der markierten Flächen zu begrenzen.
Die Fraktion begründet den Antrag mit der Notwendigkeit, die Barrierefreiheit und Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Da bisherige Einzelmaßnahmen keine dauerhafte Entlastung gebracht hätten, wird eine einheitliche Lösung für das gesamte Stadtgebiet angestrebt, von der auch die Bezirke profitieren sollen.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - [2].Verpflichtende Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in EssenZur Vorlage · 0960/2024/SPD · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat mit der Vorlage 0960/2024/SPD einen Antrag eingebracht, um verbindliche Abstellzonen für E-Scooter-Verleihsysteme in Essen zu etablieren. Die Stadtverwaltung wird darin beauftragt, gemeinsam mit den in Essen tätigen Anbietern ein gesamtstädtisches Konzept zur Bereitstellung von Abstellflächen zu erarbeiten. Im ersten Schritt sollen Flächen im Umfeld von Bahnhöfen und ÖPNV-Haltestellen identifiziert, ausgewiesen und markiert werden, ergänzt durch Abstellverbotszonen in deren unmittelbarem Umkreis.
Das geplante Konzept soll zudem eine verbesserte Integration der E-Scooter in das intermodale Verkehrssystem ermöglichen. Es ist zu prüfen, ob an Orten mit hoher Beschwerdequote oder besonderer Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmende generelle Abstellverbote eingerichtet werden können. In diesen Zonen sollen die Anbieter technisch sicherstellen, dass ein Mietvorgang nicht beendet werden kann.
Des Weiteren soll untersucht werden, inwieweit außerhalb der ausgewiesenen Zonen abgestellte Scooter auf Kosten der Verursacher entfernt werden können und welche Sanktionen oder Bußgelder möglich sind. Hierzu sollen Vereinbarungen mit den Betreibern zur rechtskonformen Nachverfolgung der Nutzenden getroffen werden. Ziel des Antrags ist es, durch die Koordination von Abstellflächen die Sicherheit im Straßenraum zu erhöhen und Hindernisse für Verkehrsteilnehmende, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, zu reduzieren.
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Beratungsfolge
- 26.02.2025 · Rat der Stadt Essen (37. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.02.2025 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (37. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 12.02.2025 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (38. Sitzung) — Zur Beratung und Beschlussfassung in den Rat geschoben
- 18.12.2024 · Rat der Stadt Essen (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.12.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 14.11.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (35. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.11.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (36. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 26.06.2024 · Rat der Stadt Essen (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
- 12.06.2024 · Ausschuss für öffentliche Ordnung, Personal, Organisation und Gleichstellung (bis 10/2025) (33. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - [3].Parken auf GehwegenZur Vorlage · 0956/2024/LINKE · Antrag Rat / Ausschüsse / BVen
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Ausschuss für Verkehr und Mobilität eine Anfrage zum Thema Parken auf Gehwegen eingebracht. Bezugnehmend auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu einem Fall in Bremen hinterfragt die Fraktion das weitere Vorgehen der Stadt Essen gegen rechtswidriges Parken auf Gehwegen. Das Gerichtsurteil betont die Schutzwirkung von Verkehrsregeln für Anwohnende und die Allgemeinheit sowie die Möglichkeit, ein stadtweites Konzept umzusetzen, welches Straßen mit besonders geringer Restgehwegbreite priorisiert.
Die Fraktion weist darauf hin, dass unzureichende Gehwegbreiten sowie das Parken auf Gehwegen in Essen bereits seit längerer Zeit Gegenstand von Diskussionen sind. Mit der Anfrage wird die Stadtverwaltung aufgefordert, darzulegen, wie sie auf das aktuelle Urteil reagieren wird und ob die Entwicklung eines stadtweiten Konzepts zur Bekämpfung von illegalem Gehwegparken beabsichtigt ist.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) — abgesetzt/vertagt
Ergebnis: abgesetzt/vertagt - 21.Mündliche Anfragen und Verschiedenes
- B.Nicht öffentlicher Teil
- 22.Verschiedenes