Durchführung der Baumaßnahme "Am Kohlenkämpchen 24KAG115
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Baumaßnahme „Am Kohlenkämpchen“ entscheiden. Die Asphaltfahrbahn weist laut einer Zustandsbefahrung aus dem Jahr 2016 Risse, Ausbrüche sowie Verwerfungen auf, weshalb eine Erneuerung durch das Amt für Straßen und Verkehr vorgesehen ist. Die veranschlagten Baukosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf 200.000 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus den Mitteln zur Erneuerung von Nebenstraßen.
Die Vorlage erläutert zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Kostenbeteiligung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG). Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot gegenüber den Anliegern. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher verbindliche Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig beschlossen