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Vorlage

Verkehrssituation in der Helenenstraße

0379/2024/6 20.06.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 20.06.2024 · Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III (29. Sitzung) · Kenntnis genommen und einstimmig ergänzenden Beschluss gefasst gemäß Anregungen aus dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

✦ KI-Zusammenfassung

In der Helenenstraße in Essen wird die Verkehrssituation im Bereich der Kindertagesstätten sowie der Zufahrt zum Lidl-Markt neu bewertet. Hintergrund ist eine Eingabe eines Bürgers an den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.

Im Abschnitt der Helenenstraße zwischen den Hausnummern 55 und 59 befinden sich die Kindertagesstätten „Wolkenstube“ und „Königskinder“. Bisher gilt in diesem Bereich eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Aufgrund der Einstufung dieser Einrichtungen als schutzwürdig gemäß der Straßenverkehrsordnung wird die Verkehrsbehörde für den Bereich der Helenenstraße zwischen den Hausnummern 53 und 84 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anordnen.

Hinsichtlich der Zufahrt zum Lidl-Markt wurde festgestellt, dass aufgrund der bestehenden Infrastruktur und des notwendigen Lieferverkehrs keine baulichen Veränderungen an der Zufahrt möglich sind. Zur Erhöhung der Aufmerksamkeit im Bereich der Zufahrt wird das Amt für Straßen und Verkehr zwei Fußgängerpiktogramme aufbringen lassen. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.

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