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Vorlage

Durchführung der Baumaßnahme "Söllingstraße" KAG-Nr. 157/21

0834/2024/6 13.06.2024 Geschäftsbereich 6

🟢 Beschlossen 13.06.2024 · Ausschuss für Verkehr und Mobilität (32. Sitzung) · einstimmig beschlossen

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität wird über die Durchführung der Baumaßnahme in der Söllingstraße beraten. Die Vorlage sieht vor, die Asphaltfahrbahn der Straße zu erneuern, da diese aufgrund von Rissen, Ausbrüchen und Verwerfungen einen erneuerungsbedürftigen Zustand aufweist. Grundlage für die Feststellung des Zustands ist eine Befahrung durch den TÜV aus dem Jahr 2016.

Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 120.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. In der Vorlage wird erläutert, dass das Bauvorhaben nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als beitragsfähig eingestuft ist. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG zum 1. Januar 2024 gilt für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Maßnahmen jedoch ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgehenden Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der entsprechenden Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung.

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