Durchführung der Baumaßnahme "Kinßfeldtstraße 54 - Meinertstraße" KAG-Nr. 24KAG037
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität entscheidet über die Durchführung der Baumaßnahme „Kinßfeldtstraße 54 – Meinertstraße“. Ziel des Vorhabens ist die Erneuerung der Asphaltfahrbahn in dem genannten Bereich. Die Notwendigkeit der Maßnahme ergibt sich aus einer Zustandsbefahrung durch den TÜV im Jahr 2016, bei der Risse, Ausbrüche und Verwerfungen festgestellt wurden, die eine Erneuerung der Fahrbahn erforderlich machen.
Die veranschlagten Baukosten belaufen sich auf 40.000 Euro und werden aus Mitteln für die Erneuerung von Nebenstraßen finanziert. Das Vorhaben ist nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) beitragsfähig. Aufgrund einer Neuregelung des § 8 KAG, die zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, besteht für Maßnahmen, die nach diesem Zeitpunkt beschlossen werden, ein Beitragserhebungsverbot. Die der Stadt Essen dadurch entgangenen Einnahmen werden durch das Land Nordrhein-Westfalen erstattet. Mit der Neuregelung des § 8a KAG entfallen zudem die bisher vorgeschriebene Aufnahme in das Straßen- und Wegekonzept sowie die Durchführung einer Anliegerversammlung für solche Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 13.06.2024einstimmig beschlossen